Verfahren zur Erteilung einer gehobenen Erlaubnis für die Zutageförderung und Ableitung von Grundwasser aus der Quelle Silz in der Gemarkung Silz zur öffentlichen Trinkwasserversorgung
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft,
Abfallwirtschaft und Bodenschutz Neustadt gibt als zuständige Behörde bekannt, dass im Rahmen des Verfahrens zur Erteilung einer gehobenen Erlaubnis für die Zutageförderung und Ableitung von Grundwasser aus der Quellen Silz in der Gemarkung Silz zur öffentlichen Trinkwasserversorgung eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird.
Antragsteller für das Vorhaben ist die Verbandsgemeindewerke Landau-Land, An 44 Nr. 31, 76829 Landau.
Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass das Vorhaben nach Einschätzung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz in Neustadt aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen hat, die nach § 25 UVPG zu berücksichtigen wären.
Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.
Die geprüften Antragsunterlagen (Erläuterungsbericht, Lagepläne, Ausbaupläne und Bohrprofile, usw.) sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz Neustadt, Friedrich-Ebert-Straße 14 in 67433 Neustadt zugänglich.
Diese Bekanntgabe ist auch ins Internet eingestellt unter der Adresse:
https://sgdsued.rlp.de/de/service/oeffentlichkeitsbeteiligung-bekanntmachungen/