Titel Logo
Amtsblatt VG Landau-Land
Ausgabe 47/2022
Aus der Verbandsgemeinde Landau-Land
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung der Offenlegung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2023 des Zweckverbandes für Wasserversorgung Walsheimer Gruppe

Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) in Verbindung mit § 97 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Wirtschaftsplan und seinen Anlagen nach Zuleitung an die Verbandsversammlung bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten.

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Wirtschaftsplan und seinen Anlagen liegt ab dem Tag dieser Bekanntmachung bis zur Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung in der Verbandsgemeindeverwaltung Landau-Land, An 44 Nr. 31, 76829 Landau in der Pfalz, Zimmer 2.05, 1. OG, Altbau vom 25.11. bis 09.12.2022 während der allgemeinen Sprechzeiten, und zwar von

Montag bis Mittwoch von 8.30 bis 12.00 Uhr

und von 14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr

und von 14.00 bis 18.00 Uhr und

Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr

zur Einsichtnahme aus.

Ab dem Tag dieser Bekanntmachung können innerhalb einer Frist von 14 Tagen Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Wirtschaftsplans oder seiner Anlagen durch die Einwohner schriftlich beim Zweckverband Walsheimer Gruppe, Gruppenwasserwerke Bornheim, An der Dreihofstraße 1, 76879 Bornheim oder elektronisch über die E-Mail-Adresse kontakt@gw-bornheim.de eingereicht werden.