Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) in Verbindung mit § 97 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Wirtschaftsplan und seinen Anlagen nach Zuleitung an die Verbandsversammlung bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten.
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Wirtschaftsplan und seinen Anlagen liegt ab dem Tag dieser Bekanntmachung bis zur Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung in der Verbandsgemeindeverwaltung Landau-Land, An 44 Nr. 31, 76829 Landau in der Pfalz, Zimmer 2.05, 1. OG, Altbau vom 25.11. bis 09.12.2022 während der allgemeinen Sprechzeiten, und zwar von
Montag bis Mittwoch von 8.30 bis 12.00 Uhr
und von 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr
und von 14.00 bis 18.00 Uhr und
Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr
zur Einsichtnahme aus.
Ab dem Tag dieser Bekanntmachung können innerhalb einer Frist von 14 Tagen Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Wirtschaftsplans oder seiner Anlagen durch die Einwohner schriftlich beim Zweckverband Walsheimer Gruppe, Gruppenwasserwerke Bornheim, An der Dreihofstraße 1, 76879 Bornheim oder elektronisch über die E-Mail-Adresse kontakt@gw-bornheim.de eingereicht werden.