Gemäß § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und seinen Anlagen einschließlich der Wirtschaftspläne der Verbands-gemeindewerke Wasser und Abwasser vor Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten. Die Möglichkeit zur Einsichtnahme besteht ab dem Tag dieser Bekanntmachung bis zur Beschlussfassung durch den Verbandsgemeinderat am Dienstag, den 10. Dezember 2024.
Ab dem Tag dieser Bekanntmachung können innerhalb einer Frist von 14 Tagen Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen durch die Einwohner eingereicht werden. Diese sind schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Landau-Land, An 44 Nr. 31, 76829 Landau oder elektronisch an info@landau-land.de einzureichen. Der Verbandsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einschließlich der Wirtschaftspläne der Verbandsgemeindewerke Wasser und Abwasser sind auf der Homepage www.landau-land.de der Verbandsgemeindeverwaltung Landau-Land unter der Rubrik „Politik und Verwaltung / Finanzen / Offenlage Haushaltspläne“ eingestellt. Es besteht auch die Möglichkeit, nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter der Telefonnummer 06341 / 143-121, die Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung Landau-Land, An 44 Nr. 31, Zimmer 1.05 wahrzunehmen.