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Amtsblatt VG Landau-Land
Ausgabe 47/2025
Aus den Institutionen, Schulen, Behörden in Landau-Land
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Kreisverwaltung Südliche Weinstraße

Öffentliche Bekanntmachung - Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes;

hier: Ermittlung kaufinteressierter Landwirte

- Bekanntmachung vom 17.11.2025 -

Über die Genehmigung der Veräußerung der nachstehend aufgeführten landwirtschaftlichen Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:

Gemarkung Göcklingen Flurstücks-Nr. 4541

  • Nutzungsart: Weinberg
  • Lage: „Am Flehnsberg“ Größe: 0,1107 ha

Gemarkung Göcklingen Flurstücks-Nr. 4542

  • Nutzungsart: Weinberg
  • Lage: „Am Flehnsberg“ Größe: 0,0920 ha

Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert sind, werden gebeten, dies der Unteren Landwirtschaftsbehörde bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße in Landau innerhalb von 10 Tagen nach der Bekanntmachung in Textform (per Brief oder E-Mail an: Anja.Theis@suedliche-weinstrasse.de oder per Fax 06341 / 940 7374) mitzuteilen.

Hinweis: Für den Fristbeginn ist die Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Südliche Weinstraße maßgebend. Nicht das Erscheinen in den Mitteilungsblättern der Verbandsgemeinden. Siehe auf der Homepage des Landkreises Südliche Weinstraße, www.suedliche-weinstrasse.de unter –Aktuelles Amtsblatt-.