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Amtsblatt VG Landau-Land
Ausgabe 48/2022
Aus der Verbandsgemeinde Landau-Land
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Haushaltssatzung des Forstzweckverbandes „Haingeraide“für die Haushaltsjahre 2023 und 2024

Die Verbandsversammlung hat auf Grund von § 7 Abs. 1 Nr. 8 Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit vom 22. Dezember 1982 (GVBl. S. 162), in der derzeit gültigen Fassung, in Verbindung mit § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, am 02.11.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach der Genehmigung durch die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße als Aufsichtsbehörde vom 14.11.2022 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

2023

2024

zinslose Kredite auf

0 EUR

0 EUR

verzinste Kredite auf

0 EUR

0 EUR

zusammen auf

0 EUR

0 EUR

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf:

2023

2024

0 EUR

0 EUR

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf

2023

2024

0 EUR

0 EUR

§ 4

Verbandsumlage

Gemäß § 10 Absatz 1 KomZG i.V.m. § 11 Absatz 1 der Verbandsordnung des Forstzweckverbandes wird die Verbandsumlage auf Grundlage der reduzierten Holzbodenfläche (Bewirtschaftungsfläche) erhoben. Diese Fläche beträgt nach Angabe der Zentralstelle der Forstverwaltung insgesamt 2.429,7 Hektar (ha).

Der Umlagesatz zur Deckung des Finanzbedarfs wird wie folgt festgesetzt:

2023

2024

Verbandsumlage des Forstzweckverbandes „Haingeraide“ pro Hektar

85,00 EUR

85,00 EUR

Die Umlage wird zu je einem Viertel am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zur Zahlung fällig.

Forstbetrieb Haingeraide:

Fläche

in Hektar

Umlage

2023 / 2024

in EUR

Ortsgemeinde Birkweiler

198,2

16.847,00

Ortsgemeinde Eschbach

73,2

6.222,00

Ortsgemeinde Frankweiler

418,4

35.564,00

Ortsgemeinde Göcklingen

34,9

2.966,50

Ortsgemeinde Ilbesheim

104,5

8.882,50

Ortsgemeinde Leinsweiler

53,0

4.505,00

Ortsgemeinde Siebeldingen

407,5

34.637,50

1.289,7

109.624,50

Forstbetrieb Scharfeneck:

Fläche

in Hektar

Umlage

2023 / 2024

in EUR

Ortsgemeinde Böchingen

248,5

21.122,50

Ortsgemeinde Dernbach

111,1

9.443,50

Ortsgemeinde Flemlingen

154,4

13.124,00

Ortsgemeinde Gleisweiler

181,9

15.461,50

Ortsgemeinde Ramberg

265,2

22.542,00

Ortsgemeinde Walsheim

178,9

15.206,50

1.140,0

96.900,00

Gesamtumlage:

2.429,7

206.524,50

§ 5

Eigenkapital

Festgestellter Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 68.664,85 EUR

Voraussichtlicher Stand zum 31.12.2022

66.664,85 EUR

Voraussichtlicher Stand zum 31.12.2023

164.244,85 EUR

Voraussichtlicher Stand zum 31.12.2024

292.164,85 EUR

§ 6

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.500 EUR überschritten sind.

§ 7

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000 EUR sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

§ 8

Altersteilzeit

Für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 sind keine neuen Bewilligungen zur Altersteilzeit vorgesehen.

§ 9

Inkrafttreten

Diese Haushaltssatzung tritt für das Haushaltsjahr 2023 zum 01.01.2023 und für das Haushaltsjahr 2024 zum 01.01.2024 in Kraft.

Landau in der Pfalz, den 24.11.2022
ausgefertigt:
Torsten Blank
Bürgermeister und
Verbandsvorsteher

Hinweis:

Der Haushaltsplan des Forstzweckverbandes Haingeraide für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 und dessen Anlagen liegt gemäß § 97 Abs. 3 GemO zur Einsichtnahme

vom 02. Dezember 2022 bis einschließlich 12. Dezember 2022

bei der

Verbandsgemeinde Landau-Land

An 44 Nr. 31, Zimmer 1.05

76829 Landau in der Pfalz

aus. Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie besteht die Möglichkeit zur Einsichtnahme auf der Homepage www.landau-land.de unter der Rubrik „Politik und Verwaltung / Finanzen / Offenlage Haushaltspläne. Falls keine elektronische Einsichtnahme möglich ist, kann nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter der Telefonnummer 06341 / 143-121 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Landau-Land, An 44 Nr. 31, Zimmer 1.05 Einsicht genommen werden. Die Terminvereinbarung kann sowohl telefonisch als auch per Mail an bwetzka@landau-land.de erfolgen.

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der GemO oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind

oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeinde-verwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Landau in der Pfalz, den 24.11.2022
Verbandsgemeinde Landau-Land
Torsten Blank, Bürgermeister