Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
damit Ihre jährliche Gebührenabrechnung absolut korrekt ist, muss Ihr Wasserzähler einwandfrei funktionieren. Nach dem Eichgesetz sind wir verpflichtet, alle Wasserzähler in einem 6-jährigen Turnus zu wechseln.
Steht ein Austausch des Wasserzählers an, ist dieser für sie selbstverständlich kostenlos. Für den Austausch ist wichtig, dass der Zähler frei zugänglich ist, damit unsere Monteure ausreichend Platz haben, um den Wechsel durchführen zu können.
Unsere Monteure des Wasserwerkes Landau-Land sind mit einem Dienstausweis ausgestattet und weisen sich auf Wunsch gerne aus. Sollten die Monteure einmal vor "verschlossener Türe" stehen, hinterlassen sie den Kunden eine schriftliche Mitteilung sich mit uns für die Abstimmung eines Termines für den Zählerwechsel telefonisch in Verbindung zu setzen.
Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe.
Aufgrund positiver Erfahrungen und Rückmeldungen, sowie von anderen Versorgern bereits praktiziert, wird die Ablesung Ihres Wasserzählers für die Endabrechnung der Verbrauchsgebühren auch in diesem Jahr wieder von unseren Kunden vorgenommen werden. Dies bedeutet, dass künftig keine Wasserzählerableser mehr kommen werden.
Hierzu erhielten alle Kunden Ende November 2023 ein Anschreiben mit dem Hinweis, den Zähler selbst abzulesen und den Zählerstand bis zum 07.01.2024 den Verbandsgemeindewerken mitzuteilen. Bitte beachten Sie, dass die Anschreiben an die Eigentümer versendet werden.
Der Zählerstand kann uns wie folgt übermittelt werden:
Hinweis: Wir bitten um Verständnis, dass es bei telefonischer Übermittlung des Zählerstandes zu Wartezeiten kommen kann.