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Amtsblatt VG Landau-Land
Ausgabe 51/2024
Aus den Institutionen, Schulen, Behörden in Landau-Land
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Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Neujahrsempfang

Stimmungsvolle Musikstücke, köstliche Appetithäppchen, edle Tropfen und gute Gespräche: All das erwartet die Gäste des Neujahrsempfangs 2025, zu dem Landrat Dietmar Seefeldt herzlich einlädt. Die traditionelle Veranstaltung findet statt am Freitag, 10. Januar - diesmal im Bürgerhaus in Maikammer im Haus Rassiga. Beginn ist um 19.30 Uhr, Einlass ist ab 18.30 Uhr.

Ein Höhepunkt des Abends wird, wie schon seit vielen Jahren, das Neujahrskonzert des Kreisjugendorchesters Südliche Weinstraße (KJO) unter der Leitung von Jochen Schnepf sein. Landrat Dietmar Seefeldt beschreibt den Neujahrsempfang als eine geschätzte Tradition, die zu Beginn des Jahres eine ideale Gelegenheit bietet, mit Freundinnen und Freunden, Bekannten und neuen Gesichtern aus den unterschiedlichen Bereichen des Landkreises SÜW in Kontakt zu treten. „Der Neujahrsempfang ist seit Langem ein fester Bestandteil unseres gesellschaftlichen Lebens und bietet dank des Kreisjugendorchesters auch immer wieder einen besonderen kulturellen Höhepunkt zum Jahresstart. Alle Bürgerinnen und Bürger sowie Funktionsträger unseres Landkreises lade ich herzlich zu diesem besonderen Abend ein“, so Landrat Dietmar Seefeldt. „Lassen Sie uns gemeinsam auf das neue Jahr und ein gutes Miteinander anstoßen.“

Neben dem Konzert des KJO steht auch die Neujahrsansprache von Landrat Seefeldt auf dem Programm. Im Anschluss sind alle Gäste zu einem Umtrunk mit kleinen Häppchen eingeladen.

Wegen der begrenzten Anzahl an Plätzen ist eine Anmeldung per E-Mail notwendig an aufdemrichtigenweg@suedliche-weinstrasse.de. Die Gäste sind gebeten zu berücksichtigen, dass beim Neujahrsempfang des Landkreises erfahrungsgemäß mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen und einer angespannten Parkplatzsituation vor Ort zu rechnen ist. Es ist ratsam, den Öffentlichen Personennahverkehr zu nutzen. Für die Anreise bieten sich die Haltestellen „Maikammer, Kirche“ beziehungsweise „Maikammer, Frantzplatz“ an.

Öffentliche Bekanntmachung des Tages der Wahl der/des Landrätin/Landrats des Landkreises Südliche Weinstraße und über die Einreichung von Wahlvorschlägen

- Bekanntmachung vom 16.12.2024 –

I.

Am Sonntag, dem 23. Februar 2025, findet die Wahl der/des Landrätin/Landrats statt.

Eine etwa notwendig werdende Stichwahl wird am Sonntag, dem 09. März 2025, durchgeführt.

Aufgrund des § 62 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) und des § 74 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung (KWO) fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der/des Landrätin/Landrats des Landkreises Südliche Weinstraße auf.

II.

Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Wählergruppen sowie von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Parteien und Wählergruppen können auch eine gemeinsame Bewerberin oder einen gemeinsamen Bewerber in einem gemeinsamen Wahlvorschlag benennen.

Parteiwahlvorschläge und Wahlvorschläge mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen sind in einer Versammlung der wahlberechtigten Mitglieder oder Vertreterinnen und Vertreter des Landkreises Südliche Weinstraße, Wahlvorschläge nicht mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen in einer Versammlung, zu der die Wahlberechtigten des Landkreises Südliche Weinstraße einzuladen sind, in geheimer Abstimmung aufzustellen. Eine gemeinsame Bewerberin oder ein gemeinsamer Bewerber kann auch in geheimer Abstimmung einer gemeinsamen Versammlung von wahlberechtigten Mitgliedern/Anhängerinnen und Anhängern/

Vertreterinnen und Vertretern der beteiligten Parteien und Wählergruppen gewählt werden.

Eine Partei, die unter § 16 Abs. 4 KWG fällt, muss spätestens am 54. Tag vor der Wahl, das ist am 31.Dezember 2024, bis 18 Uhr bei der Landeswahlleiterin oder dem Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz, Mainzer Straße 14-16, 56130 Bad Ems, die Teilnahme an der Wahl anzeigen und ihre Eigenschaft als Partei im Sinne des Parteiengesetzes nachweisen. Dies entfällt, wenn die entsprechende Bestätigung zur Wahl der derzeitigen Vertretungskörperschaft eingereicht worden war.

III.

Die Wahlvorschläge müssen von einer Mindestzahl von Wahlberechtigten des Wahlgebiets, die den Wahlvorschlag unterstützen, unterschrieben sein (Unterstützungsunterschriften), soweit die Wahlvorschlagsträger nicht nach § 16 Abs. 3 oder § 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden.

Die Wahlvorschlagsträger sind für die Beibringung einer ausreichenden Zahl gültiger Unterstützungsunterschriften ausschließlich selbst verantwortlich. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.

In einem Wahlvorschlag zur Wahl der/des Landrätin/Landrats des Landkreises Südliche Weinstraße darf nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden.

Der Wahlvorschlag muss von mindestens 220 wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein. Bei Wahlvorschlägen von Parteien und Wählergruppen, auf die § 16 Abs. 3 KWG zutrifft, bedarf es keiner Unterstützungsunterschriften.

Das Gleiche gilt, wenn sich die/der bisherige Landrätin/Landrat als Einzelbewerberin/Einzelbewerber bewirbt.

IV.

Der vollständig unterzeichnete Wahlvorschlag soll mit den erforderlichen Anlagen möglichst frühzeitig bei der zuständigen Wahlleiterin oder dem zuständigen Wahlleiter des Landkreises Südliche Weinstraße

Kreisverwaltung Südliche Weinstraße (Zimmer 230)

An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau i. d. Pf.

eingereicht werden. Die Einreichungsfrist läuft am 48. Tag vor der Wahl ab, das ist am Montag, dem 06. Januar 2025, 18 Uhr.

V.

Vordrucke für Wahlvorschlag, Niederschrift über die Benennung der Bewerberin oder des Bewerbers, Zustimmungserklärung der Bewerberin oder des Bewerbers und Bescheinigung der Wählbarkeit der Bewerberin oder des Bewerbers sind bei der zuständigen Kreisverwaltung sowie bei der Kreiswahlleiterin/dem Kreiswahlleiter gegen Kostenerstattung erhältlich.

Amtliche Formblätter für die Unterstützungsunterschriften werden auf Anforderung von der zuständigen Wahlleiterin oder dem zuständigen Wahlleiter und von der zuständigen Kreisverwaltung (Zimmer 229) kostenfrei abgegeben.

Landau i. d. Pfalz, den 16.12.2024
gez. Georg Kern
Erster Kreisbeigeordneter
Wahlleiter