Gemäß § 98 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung (GemO) i. V. m. § 97 Abs. 1 GemO ist der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten. Die Möglichkeit zur Einsichtnahme besteht ab dem Tag der Bekanntmachung bis zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat.
Ab dem Tag der Bekanntmachung können innerhalb einer Frist von 14 Tagen Vorschläge zum Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung durch die Einwohner eingereicht werden. Diese sind schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Landau-Land, An 44 Nr. 31, 76829 Landau oder elektronisch an info@landau-land.de einzureichen. Der Gemeinderat wird rechtzeitig vor ihrem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
Die Möglichkeit der Einsichtnahme des Entwurfs der Haushaltssatzung besteht auf der Homepage www.landau-land.de der Verbandsgemeindeverwaltung Landau -Land unter der Rubrik „Politik und Verwaltung / Finanzen / Offenlage Haushaltspläne“. Falls keine elektronische Einsichtnahme möglich ist, kann nach vorheriger Terminabsprache unter der Telefonnummer 06341 / 143-121 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Landau-Land, An 44 Nr. 31, Zimmer 1.05 Einsicht genommen werden.
Landau in der Pfalz, 08. Februar 2023
Verbandsgemeinde Landau-Land
Torsten Blank, Bürgermeister