Alle Mitglieder des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Billigheim-Ingenheim werden hiermit zu der am Mittwoch, den 22.03.2023, um 18.30 Uhr im Weingut Friedrichshof, In der Kehl, 76831 Billigheim-Ingenheim, Ortsteil Ingenheim, stattfindenden Jagdgenossenschaftsversammlung eingeladen.
Mitglieder der Jagdgenossenschaft sind alle Eigentümer und Eigentümerinnen von bejagbaren Grundstücken im Bereich des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Billigheim-Ingenheim. Dieser umfasst nach Maßgabe des Grundflächenverzeichnisses die gesamte Feldgemarkung Appenhofen, Billigheim, Ingenheim und Mühlhofen einschließlich Gemeindewald.
Das Grundflächenverzeichnis liegt zwei Wochen lang in der Zeit vom 02.03.2023 bis 16.03.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Landau-Land in 76829 Landau, An 44, Nr. 31, Zi. 1.02, zur Einsichtnahme für die Mitglieder öffentlich aus. Das Grundflächenverzeichnis gilt als festgestellt, sofern in dem vorgenannten Zeitraum keine Einsprüche erhoben werden.
Die Genossenschaftsversammlung ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Mitglieder der Jagdgenossenschaft als auch der Mehrheit des Flächeninhaltes der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundflächen.
Jedes Mitglied kann sich durch die Ehegattin oder den Ehegatten oder die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner, durch eine Verwandte oder einen Verwandten gerader Linie, durch eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person, durch ein derselben Jagdgenossenschaft angehöriges volljähriges Mitglied oder durch eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Person in sich vereinigen.
| Tagesordnung: | |
| 1) | Neuwahl des Jagdvorstandes |
| 2) | Mitteilungen und Anfragen |