Diese Mitteilung gilt nur für Anschlussnehmer, von denen kein SE-PA-Abbuchungsmandat für die Wassergebühren vorliegt.
Wir erinnern daran, dass am 01.03.2026 die erste Wassergebühren-abschlagsrate 2026 fällig ist und bitten die Anschlussnehmer zur Vermeidung von Mahn- und Vollstreckungskosten um rechtzeitige Zahlung.
Änderungen Ihrer Bankverbindung bitten wir, bis spätestens eine Woche vor dem Fälligkeitsdatum, per SEPA-Mandat mitzuteilen. Das Sepa-Mandat erhalten Sie auf unserer Homepage oder auf An-frage.
Die Gruppenwasserwerke Bornheim beginnen in ihrem Versorgungsgebiet mit dem Austausch der Wasserzähler, deren Eichfrist in diesem Jahr abläuft.
Der Austausch ist aufgrund des Eichgesetzes erforderlich, das für Wasserzähler eine Eichdauer von 6 Jahren vorsieht.
Wir bitten die Grundstückseigentümer und Mieter, den Mitarbeitern der Gruppenwasserwerke Born-heim, die mit Dienstausweis ausgestattet sind, einen ungehinderten Zugang zum Wasserzähler zu er-möglichen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne während unserer Öffnungszeiten zur Verfügung.