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Blickpunkt Lohfelden
Ausgabe 10/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des Beschlusses zur Einstellung des Bebauungsplanverfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 „Rosenstraße“ gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lohfelden hat in ihrer Sitzung am 25.01.2024 die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 „Rosenstraße“ beschlossen, der Aufstellungsbeschluss wird aufgehoben.

Der Beschluss zur Einstellung des Bebauungsplanverfahrens wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 38 „Rosenstraße“ vom 27.11.2008 hat somit weiterhin Rechtskraft.

Begründung:

Am 19.12.2019 wurde der Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 38 „Rosenstraße“ gefasst. Anlass der Bebauungsplanänderung war der stetige Zuwachs an betriebsunabhängigen Wohnnutzungen im Gebiet, die zunehmend die festgesetzte Hauptnutzung „Erwerbsgärtnereien und Tierhaltung“ in Frage stellten und ein ‚Kippen‘ des Gebietstyps befürchten ließen.

Die Änderung des Bebauungsplans sollte zunächst als reiner Textbebauungsplan erfolgen, der die Art der baulichen Nutzung als Sondergebiet „Erwerbsgärtnereien und Tierhaltung“ erhält. Die bereits bestehenden Wohnnutzungen sollten auf den aktuell rechtmäßig genehmigten Bestand begrenzt bleiben. Andere Nutzungen sollten als ausnahmsweise zulässige Nutzung ermöglicht bleiben. Die Änderung sollte im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB erfolgen. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Bebauungsplanänderung erfolgte im Sommer 2020.

Aufgrund der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Bedenken und Anregungen aus der Öffentlichkeit, die insbesondere den zukünftigen Ausschluss weiterer Wohnnutzungen und die Beibehaltung der Hauptnutzung Gärtnereisiedlung betrafen, wurde seitens der Gemeindeverwaltung ein anderes Vorgehen geprüft, welches die Erweiterung des Nutzungsspektrums zum Ziel hatte.

Im Rahmen dieser Prüfung wurde zunächst ein Immissionsgutachten beauftragt, da für eine erweiterte Nutzungsoption, insbesondere bei einer gemischten Nutzung aus Gewerbe und Wohnen, die vorliegende Lärm- und Geruchsbelastung bedeutsam und in der Planung zu berücksichtigen ist.

Das Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass lediglich für einen sehr kleinen Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 38 eine hinnehmbare Immissionsbelastung vorliegt, die auch das Wohnen ermöglicht. Für diesen Teilbereich wurde daher eine entsprechende Änderung des Bebauungsplans mit der Festsetzung eines Mischgebiets angedacht und ein Entwurf erarbeitet.

Auch gegenüber diesem Entwurf wurden im Rahmen einer frühzeitigen Bürgerinformation erhebliche Bedenken vorgetragen. Hierbei wurden vornehmlich die fehlenden Nutzungsoptionen für den Sondergebietsteil entlang der Bergshäuser Straße sowie die bebauten rückwärtigen Grundstücksteile der Gärtnereien, bei einer gleichzeitigen Beschränkung der Emissionen durch das Heranrücken einer schutzbedürftigen Mischnutzung mit zulässigen und schutzwürdigen Wohnnutzungen, kritisiert.

Aufgrund dieser Situation wurden seitens der Gemeindeverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro akp weitere Nutzungsoptionen überlegt und verschiedene Varianten dargestellt.

Diese wurden mit der Oberen Bauaufsicht des Regierungspräsidiums Kassel, der Unteren Bauaufsicht beim Landkreis Kassel sowie dem Zweckverband als Träger der Flächennutzungsplanung besprochen, mit dem Ergebnis, dass alle Varianten zwar zusätzliche Optionen für einzelne Teilbereiche bieten, dadurch aber einschränkende Wirkung für andere Teilbereiche entfalten.

Im Ergebnis wurde seitens der genannten Behörden die Erarbeitung eines grundlegenden städtebaulichen Konzeptes empfohlen, das großräumig die möglichen Nutzungsszenarien im Bereich zwischen BAB 7 und der bestehenden Ortslage Crumbachs im Kontext der Bedarfe Lohfeldens prüft.

Lohfelden, den 07.03.24
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Lohfelden
Uwe Jäger, Bürgermeister