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Blickpunkt Lohfelden
Ausgabe 14/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Neufassung der GEBÜHRENSATZUNG zur Benutzungssatzung für das Freibad der Gemeinde Lohfelden

Aufgrund des § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung v. 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93) in Verbindung mit § 3 der Benutzungssatzung für das Freibad der Gemeinde Lohfelden hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Lohfelden am 27. März 2025 folgende Neufassung der

Gebührensatzung zur Benutzungssatzung für das Freibad der Gemeinde Lohfelden

beschlossen:

§ 1 - Gebühren

Für die Benutzung des Freibades der Gemeinde Lohfelden gelten folgende Eintrittsgebühren:

1) Erwachsene

a) Einzelkarte

5,00

b) Einzelkarte, Abendtarif ab 18.00 Uhr

4,00

c) Saisonkarte

90,00

d) 12er Karte (übertragbar)

50,00

2) Ermäßigte, Kinder ab vollendetem 7. Lebensjahr, Jugendliche, Schüler*, Studenten*, Bundesfreiwillige*, Inhaber von Ehrenamtscard*

a) Einzelkarte

4,00

b) Einzelkarte, Abendtarif ab 18.00 Uhr

2,50

c) Saisonkarte

55,00

d) 12er Karte (übertragbar)

31,00

3) Kleingruppenkarte

a) Bis zu 2 Erwachsene mit bis zu vier Kindern (bis zum vollendeten 18.

Lebensjahr), Schüler*, Studenten*, Bundesfreiwillige*, Inhaber von Ehrenamtscard*,

15,00

jedes weitere Kind

1,70

4) Familien Saison Karte

(Ausgabe erfolgt nur durch die Gemeindekasse während der Öffnungszeiten im Rathaus)

a) für Ehepaare oder eheähnlichen Lebensgemeinschaften mit Kind/ern

(bis zum vollendeten 18. Lebensjahr), bzw. zur Familie/Lebensgemeinschaft zählende Schüler* die nachweislich zur Familie/Lebensgemeinschaft gehören

105,00

b) Alleinerziehende mit Kind/ern (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) bzw. Schüler*

72,00

c) Ehepaare, eingetragene Lebenspartnerschaften

150,00

* auf Nachweis

5) Sonstige Bestimmungen

a) Geschlossene Klassen Lohfeldener Schulen unter Aufsicht von Lehrkräften

f r e i

b) Geschlossene Gruppen Lohfeldener Vereine und Verbände nach vorheriger Anmeldung

f r e i

c) Inhaber/innen mit gültiger JuLeiCa

f r e i

d) Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer geeigneten, aufsichtsberechtigten Person

f r e i

e) Eine Begleitperson von Schwerbehinderten mit dem Merkmal „H“

f r e i

f) Kinder /Jugendliche mit einem GdB {{gt}}50%

f r e i

g) Aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Lohfelden

f r e i

h) Geschlossene Gruppen auswärtiger Schulen, Vereine und Verbände je Person

1,50

i) Schwerbehinderte mit einem GdB {{gt}} 50% zahlen den Ermäßigten-Tarif*

j) Mit Ausnahme der Saisonkarte berechtigen alle Eintrittskarten nur zum einmaligen Eintritt in das Freibad

k) Bei Kartenmissbrauch, Erschleichung freien Eintritts oder sonstiger Leistungen wird in Verbindung mit dem § 3, Abs. 5 der Benutzungssatzung ein Ordnungsgeld erhoben

45,00

l) Für die Ausstellung einer Saisonkarte ist bei Erwerb ein aktuelles Passbild vorzulegen, welches auf der Saison-, oder Familienkarte angebracht wird. Die Saison, oder Familienkarte ist bei jedem Eintritt vorzulegen. Bei Verlust kann eine Ersatzkarte ausgestellt werden. Die Bearbeitungsgebühr beträgt:

10,00

m) Für die unter 1a - c, 2a - c, 3a sowie 4a - c finden die Bestimmungen des Lohfelden-Pass Anwendung*

n) Mehrfachermäßigungen sind ausgeschlossen

* auf Nachweis

§ 2 - Umsatzsteuer

Die vorstehenden Eintrittsgebühren enthalten die jeweils gültige Umsatzsteuer.

§ 3 - Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Ausfertigungsvermerk:

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden. Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.

Lohfelden, den 28. März 2025
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Lohfelden
gez.
gez.
Uwe Jäger
Bärbel Fehr
Bürgermeister
Erste Beigeordnete