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Blickpunkt Lohfelden
Ausgabe 18/2024
Europawahl 2024
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Europawahl am 09. Juni 2024

Briefwahl ist ab dem 29. April 2024 möglich!

Die Wahlbenachrichtigungen werden im Zeitraum vom 29. April 2024 bis spätestens 19. Mai 2024 durch die Deutsche Post AG zugestellt.

Sollten Sie bis dahin keine Wahlberechtigung erhalten haben, melden Sie sich bitte umgehend während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bürgerservice bzw. Wahlamt Ihrer Gemeinde. Nur so können wir feststellen, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen und somit für die Europawahl wahlberechtigt sind.

Wir verweisen hierbei auf die amtliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen.

Die Briefwahlunterlagen können somit frühestens ab Montag, 29. April 2024 während der Dienststunden im Briefwahlamt/Bürgerservice Ihrer Gemeindeverwaltung beantragt werden.

4 Antragsmöglichkeiten für die Briefwahl

1. Internet (Online Wahlscheinantrag)

Alle wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Lohfelden haben die Möglichkeit einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Landkreises über das Internet zu beantragen.

Dazu müssen Sie im Wählerverzeichnis unserer Gemeinde Lohfelden eingetragen sein. Dies geschieht automatisch, wenn sie spätestens seit dem 28.04.2024 mit Hauptwohnung in unserer Gemeinde gemeldet sind und die anderen Wahlrechtsvoraussetzungen zutreffen.

Darüber hinaus werden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung, die ihnen zugesandt wird, informiert. Auf dieser Benachrichtigung finden Sie auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Die Online-Wahlscheinbeantragung ist auf unserer Internetseite in der Zeit vom 29.04.2023 bis Mittwoch, 05.06.2024, 23.59 Uhr freigeschaltet.

Einfach unsere Homepage besuchen und das Feld „Briefwahl beantragen“ auswählen – und schon kann es losgehen.

2. Post (Antragsvordruck Briefwahl auf der Wahlbenachrichtigung)

Sie haben die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen über einen Antragsvordruck, der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, auf dem Postweg zu beantragen.

Zur Vermeidung von Portokosten können Sie den Antrag selbstverständlich auch in den Briefkasten am Rathaus einwerfen.

3. Formloser Antrag per Post, Email oder Fax

Auch eine formlose schriftliche Beantragung ist möglich. Dies geht in Papierform oder elektronisch per Email oder Fax. In jedem Fall muss der Antragsteller seinen Namen, sein Geburtsdatum sowie seine komplette Wohnanschrift angeben.

4. Persönliche Vorsprache

Eine persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen durch Vorsprache ist ebenfalls möglich. Bitte beachten Sie hierbei die allgemeinen Öffnungszeiten unserer Verwaltung.

Achtung: Eine telefonische Beantragung ist rechtlich ausgeschlossen und somit nicht möglich!

Sie erhalten zusammen mit dem Wahlschein:

  • je einen Stimmzettel für die Europawahl
  • je einen amtlichen Stimmzettelumschlag
  • einen Wahlbriefumschlag

und

  • ein Merkblatt zur Briefwahl, das Erläuterungen in Wort und Bild gibt, wie Sie Ihre Stimmen per Briefwahl abgeben.

Zusätzlich verweisen wir auf die Informationen zur repräsentativen Wahlstatistik im Briefwahlbezirk Nr. 2.

Die Beförderung der Wahlbriefe durch die Deutsche Post AG ist für die Wählerinnen und Wähler unentgeltlich!

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an Ihr Wahlamt der Gemeinde Lohfelden, Dr. Walter-Lübcke-Platz 1, 34253 Lohfelden.

Unter folgenden Rufnummern ist Ihr Wahlamt erreichbar:

Tel. 51102-64, 51102-65, 51102-23 und 51102-74

oder per E-Mail wahlen@lohfelden.de

Haben Sie konkrete Fragen zur Briefwahl oder Ihrer Wahlberechtigung oder wollen Sie einen Termin vereinbaren zur Briefwahl, so wenden Sie sich bitte an den Bürgerservice der Gemeinde Lohfelden, Tel. 51102-26, E-Mail buergerservice@lohfelden.de.

Wir sind für Sie da!

Ihr Wahlamt
gez.
Kai Hast
Wahlleiter