Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist ab dem 13. Januar 2025 möglich. Der Versand der Unterlagen erfolgt voraussichtlich ab Anfang Februar, sobald die Stimmzettel vorliegen.
Die Wahlbenachrichtigungen werden durch die Deutsche Post AG bis spätestens 02.02.2025 zugestellt.
Sollten Sie bis dahin keine Wahlberechtigung erhalten haben, melden Sie sich bitte umgehend während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bürgerservice bzw. Wahlamt Ihrer Gemeinde. Nur so können wir feststellen, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen und somit für die Bundestagswahl wahlberechtigt sind.
Wir verweisen hierbei auf die amtliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen.
Alle wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Lohfelden haben die Möglichkeit einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreise 167 über das Internet zu beantragen.
Dazu müssen Sie im Wählerverzeichnis unserer Gemeinde Lohfelden eingetragen sein.
Darüber hinaus werden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung, die ihnen zugesandt wird, informiert. Auf dieser Benachrichtigung finden Sie auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Die Online-Wahlscheinbeantragung ist auf unserer Internetseite in der Zeit vom 13.01.2025 bis Mittwoch, 19.02.2025, 23.59 Uhr freigeschaltet.
Einfach unsere Homepage besuchen und das Feld „Briefwahl beantragen“ auswählen – und schon kann es losgehen.
Sie haben die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen über einen Antragsvordruck, der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, auf dem Postweg zu beantragen.
Zur Vermeidung von Portokosten können Sie den Antrag selbstverständlich auch in den Briefkasten am Rathaus einwerfen.
Auch eine formlose schriftliche Beantragung ist möglich. Dies geht in Papierform oder elektronisch per Email oder Fax. In jedem Fall muss der Antragsteller seinen Namen, sein Geburtsdatum sowie seine komplette Wohnanschrift angeben.
Eine persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen durch Vorsprache ist ebenfalls möglich. Bitte beachten Sie hierbei die allgemeinen Öffnungszeiten unserer Verwaltung.
Sie haben die Möglichkeit, nach Erhalt der Briefwahlunterlagen im Rathaus direkt zu wählen und den Wahlbrief anschließend abzugeben!
je einen Stimmzettel für die Bundestagswahl
je einen amtlichen Stimmzettelumschlag
einen Wahlbriefumschlag
und
Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an Ihr Wahlamt der Gemeinde Lohfelden, Dr. Walter-Lübcke-Platz 1, 34253 Lohfelden.
Unter folgenden Rufnummern ist Ihr Wahlamt erreichbar:
Tel. 51102-64, 51102-65, 51102-23 und 51102-74
oder per E-Mail wahlen@lohfelden.de
Haben Sie konkrete Fragen zur Briefwahl oder Ihrer Wahlberechtigung oder wollen Sie einen Termin vereinbaren zur Briefwahl, so wenden Sie sich bitte an den Bürgerservice der Gemeinde Lohfelden, Tel. 51102-26, E-Mail buergerservice@lohfelden.de.