hier: Ausscheiden und Nachrücken jeweils einer Gemeindevertreterin
Frau Nadine Stegmann (SPD) hat auf ihr Mandat in der Gemeindevertretung mit sofortiger Wirkung verzichtet. Der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), Herr Fatmir Alili, hat am 15.05.2025 auf die Ausübung seines Mandates als Gemeindevertreter ebenfalls verzichtet und rückt somit nicht in die Gemeindevertretung nach.
Gemäß § 34 Abs. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) rückt dafür die nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) nach.
Dies ist Frau Selina Bornmann.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte gemäß § 25 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Bekanntmachung bei dem Gemeindewahlleiter, Rathaus, Dr.-Walter-Lübcke-Platz 1, Zimmer 64, Einspruch einlegen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.