Frau Bettina Nieuwenhuis (CDU) hat auf ihr Mandat in der Gemeindevertretung mit Ablauf des 26. Juni 2025 verzichtet.
Gemäß § 34 Abs. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) rückt dafür der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) mit Wirkung vom 27. Juni 2025 in die Gemeindevertretung nach.
Dies ist Herr Michael Göbel.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte gemäß § 25 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Bekanntmachung bei dem Gemeindewahlleiter, Rathaus, Dr.-Walter-Lübcke-Platz 1, Zimmer 64, Einspruch einlegen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.