Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 62 „Wohnmobilstellplatz Waldauer Weg“ (ohne Maßstab).
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lohfelden hat in öffentlicher Sitzung am 26.06.2025 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 62 „Wohnmobilstellplatzanlage Waldauer Weg“ in der Gemarkung Ochshausen (Lohfelden) beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des aufzustellenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist ca. 10.723 m² groß und befindet sich am Waldauer Weg, im Ortsteil Ochshausen, zwischen BAB 7, Wahlebach, Kampweg und dem Sportplatzareal und umfasst folgende Flurstücke:
Gemarkung Ochshausen, Flur 8:
16/2 und 95/3 (teilweise).
Die Abgrenzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist aus der nachfolgenden Karte ersichtlich.
Die multiPark GmbH aus Lohfelden beabsichtigt die Entwicklung einer Wohnmobilstellplatzanlage am Waldauer Weg im Ortsteil Ochshausen der Gemeinde Lohfelden. Die Nachfrage nach Wohnmobilstellplätzen ist bundesweit anhaltend hoch. Das Plangebiet zwischen Nordhessen-Stadion und Wahlebach, direkt angrenzend an die BAB 7, ist aufgrund der Nähe über das Crumbacher Industriegebiet zum Autobahnkreuz BAB 7 / BAB 49 als Wohnmobilstellplatzanlage außerordentlich geeignet und im Kasseler Autobahndreieck schnell zu erreichen. Der Standort gilt wegen seiner zentralen Lage im deutschlandweiten Autobahnnetz zudem als geeigneter Zwischenstopp auf längeren Fahrtstrecken.
Das Angebot an Wohnmobilstellplätzen in der Region soll mit dem Vorhaben gestärkt werden. Entsprechende Synergieeffekte für den lokalen Tourismus sowie Gewerbe- und Freizeitbetriebe vor Ort sind zusätzlich zu erwarten.
Für das Plangebiet besteht aktuell kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Dementsprechend beabsichtigt die Gemeinde Lohfelden die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.
Ziel und Zweck des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die geordnete städtebauliche Entwicklung entlang des Waldauer Weges sowie die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung zur Entwicklung einer Wohnmobilstellplatzanlage.
Des Weiteren hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Lohfelden in öffentlicher Sitzung am 26.06.2025 die Durchführung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 62 „Wohnmobilstellplatzanlage Waldauer Weg“ im sogenannten Regelverfahren beschlossen.
Daher wird im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB den Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit gegeben, sich frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren; zugleich besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Hierzu liegen die Planunterlagen (Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan, Begründung, Umweltbericht und Habitatpotentialanalyse, Stand: 27.06.2025) in der Zeit
vom 04.07.2025 bis einschließlich 18.07.2025
im Rathaus Lohfelden, Dr.-Walter-Lübcke-Platz 1, 34253 Lohfelden, Zimmer Nr. 15 während der allgemeinen Dienststunden
| Montag | 08:30 Uhr – 12:00 Uhr |
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| 15:00 Uhr – 18:00 Uhr |
| Dienstag und Donnerstag | 08:30 Uhr – 12:00 Uhr |
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| 13:30 Uhr – 15:00 Uhr |
| Freitag | 08:30 Uhr – 12:00 Uhr |
(sofern auf die genannten Tage kein gesetzlicher Feiertag fällt)
sowie außerhalb der Sprechzeiten nach Terminvereinbarung zur Einsichtnahme öffentlich aus. Zusätzlich können die ausliegenden Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Lohfelden unter https://www.lohfelden.de/de/rathaus/mitteilungen/bauleitplanungen eingesehen werden.
Während dieser Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an ortsentwicklung@lohfelden.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder zur Niederschrift im Rathaus der Gemeinde, Dr.-Walter-Lübcke-Platz 1, 34253 Lohfelden, Zimmer Nr. 15, während der Sprechzeiten abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB einem Dritten (pwf AG, Herkulesstraße 39, 34119 Kassel) übertragen worden ist.