Wer kennt es nicht? Man möchte nur schnell ein paar Kleinigkeiten einkaufen und es findet sich kein Parkplatz. Einer der Gründe für den Mangel an Parkmöglichkeiten liegt bedauerlicherweise darin, dass vorhandene Parkplätze teilweise durch Dauerparker belegt werden. Dieser Umstand ist äußerst ärgerlich. Vor allem in solchen Straßenabschnitten, in denen Gewerbebetriebe angesiedelt sind.
Um eine höhere Umschlagshäufigkeit zu erzielen und mehreren Fahrzeugen die Möglichkeit einzuräumen, entsprechende Parkflächen zu nutzen, können die Straßenverkehrsbehörden zeitlich begrenztes Parken anordnen.
Die Gemeinde Lohfelden hat daher unter anderem in der Hauptstraße im Bereich “Altes Rathaus” und “Berliner Platz” eine entsprechende Regelung angeordnet.
Dort darf 60 Minuten kostenfrei geparkt werden, soweit eine Parkscheibe von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht wird.Wer dort jedoch ohne vorgeschriebene Parkscheibe parkt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße in Höhe von 20,- € belegt werden kann.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde Lohfelden beabsichtigt, regelmäßige Parkraumüberwachungen durchzuführen.
Wir appellieren daher auf gegenseitige Rücksichtnahme und bitten die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften zu beachten.