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Blickpunkt Lohfelden
Ausgabe 29/2025
Seite 7
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Personeller Wechsel im Gemeindevorstand

Bürgermeister der Gemeinde Lohfelden, Uwe Jäger, gratuliert der neuen Beigeordneten, Bettina Nieuwenhuis, herzlich zu ihrer Ernennung.

Bettina Nieuwenhuis (r.) leistet den Diensteid gemäß § 47 des Hessischen Beamtengesetzes. Stellv. Vorsitzende der Gemeindevertretung, Paula Götze, spricht den Eid vor.

Die frisch ernannte Beigeordnete, Bettina Nieuwenhuis gemeinsam mit (v.l.n.r.) stellv. Vorsitzenden der Gemeindevertretung, Paula Götze, Erster Beigeordneten, Bärbel Fehr, und Bürgermeister Uwe Jäger.

Bettina Nieuwenhuis rückt als ehrenamtliche Beigeordnete nach

Im Rahmen einer einstimmigen Entscheidung aller Unterzeichnenden des gemeinsamen Wahlvorschlages wurde die Reihenfolge der Nachrückenden für den Gemeindevorstand gemäß § 55 Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) geändert. Dadurch rückt Frau Bettina Nieuwenhuis als erste Nachrückerin in den Gemeindevorstand für Herrn Thomas Wirz auf und übernimmt das Amt der ehrenamtlichen Beigeordneten.

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 26. Juni gratulierte die stellvertretende Vorsitzende, Paula Götze, der neuen Beigeordneten herzlich zu ihrer Berufung. Sie übergab das Wort an Bürgermeister Uwe Jäger, der ebenfalls Glückwünsche aussprach, den offiziellen Text der Ernennungsurkunde verlas und diese feierlich überreichte.

Im Anschluss daran leistete Bettina Nieuwenhuis den Diensteid gemäß § 47 des Hessischen Beamtengesetzes. Die stellvertretende Vorsitzende der Gemeindevertretung sprach den Eid vor, den die frisch ernannte Beigeordnete mit den Worten: „Ich schwöre, dass ich das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Landes Hessen sowie alle in Hessen geltenden Gesetze wahren und meine Pflichten gewissenhaft und unparteiisch erfüllen werde, so wahr mir Gott helfe.“ wiederholte und damit ihr Gelöbnis ablegte.

Nach § 46 Abs. 1 HGO wurde Bettina Nieuwenhuis durch die stellvertretende Vorsitzende in ihr Amt eingeführt und auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Aufgaben verpflichtet. Die Amtseinführung und Verpflichtung wurden durch einen symbolischen Handschlag besiegelt.

Zuletzt unterzeichnete die neue Beigeordnete die Mitteilung über die sofortige Mandatsniederlegung als Gemeindevertreterin sowie den Empfang der Ernennungsurkunde und die Niederschrift zur Vereidigung.