Herr Michael Göbel (CDU) hat auf sein Mandat in der Gemeindevertretung mit Ablauf des 22. Juli 2025 verzichtet.
Gemäß § 34 Abs. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) rückt dafür die nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) mit Wirkung vom 23. Juli 2025 in die Gemeindevertretung nach.
Dies ist Frau Ursula Kirsch.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte gemäß § 25 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Bekanntmachung bei dem Gemeindewahlleiter, Rathaus, Dr.-Walter-Lübcke-Platz 1, Zimmer 64, Einspruch einlegen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.