Liebe Bürgerinnen und Bürger Lohfeldens,
leider stellen wir vermehrt fest, dass auf öffentlichen Flächen, die zum Aufenthalt und der Erholung bestimmt sind, immer häufiger Verpackungen von Lebensmitteln, Zigarettenstummel, Getränkebehältnisse usw. hinterlassen und nicht ordnungsgemäß entsorgt werden.
Es ist immer wieder ein Ärgernis, wodurch das Ortsbild ausgesprochen unschön beeinträchtigt wird. Wir weisen auf das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) vom 24.02.2012 (BGBl. I S. 212), in der derzeit gültigen Fassung, hin.
Danach sind Zigarettenstummel, Lebensmittelverpackungen u.ä. Abfälle, die zum Zweck der Beseitigung nur in den dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen (Abfallbeseitigungsanlagen) abgelagert werden dürfen.
Das Hinterlassen von Abfällen stellt, unabhängig vom Ort, eine unerlaubte Abfallbeseitigung dar und kann daher als abfallrechtliche Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden. Wir appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger für eine ordnungsgemäße Entsorgung Ihres Abfalls und Einhaltung der gesetzlichen Regelungen Sorge zu tragen.