Aufgrund den Bestimmungen des § 8a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) beabsichtigt der Vorsitzende der Gemeindevertretung am
durchzuführen, die der Information aller Einwohnerinnen und Einwohner unserer Gemeinde dienen soll.
Neben diesen Informationen werden auch Fragen aus der Einwohnerschaft behandelt. Es besteht die Möglichkeit, Fragen zu einem bestimmten Thema vorab schriftlich bei dem Fachbereich Verwaltung und Ordnung der Gemeinde Lohfelden unter dem Stichwort "Bürgerversammlung" bis
einzureichen oder in der Bürgerversammlung Fragen allgemeiner Art zu stellen.
Die Einladung zur Bürgerversammlung unter Angabe der Tagesordnung wird in den Ausgaben Nr. 38 und 39 des "Blickpunkt Lohfelden" am 18. und 25.09.2024 erfolgen.