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Blickpunkt Lohfelden
Ausgabe 38/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Kommunalwahlen vom 14. März 2021; Wahlperiode 2021 - 2026

hier: Ausscheiden und Nachrücken jeweils eines Gemeindevertreters

Herr Thomas Keilmann (SPD) hat auf sein Mandat in der Gemeindevertretung mit sofortiger Wirkung verzichtet.

Gemäß § 34 Abs. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) rückt dafür der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) nach.

Dies ist Herr Marc Schäfer.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte gemäß § 25 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Bekanntmachung bei dem Gemeindewahlleiter, Rathaus, Dr.-Walter-Lübcke-Platz 1, Zimmer 64, Einspruch einlegen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Lohfelden, 11. September 2024
gez. Kai Hast
Gemeindewahlleiter