Ausgabe 41/2024
Rathaus aktuell
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Die Ordnungsbehörde informiert: Erinnerung an die Straßenreinigungspflicht
Liebe Bürgerinnen und Bürger Lohfeldens,
zur Erhaltung eines gepflegten und sauberen Ortsbildes möchten wir an die Erfüllung der Straßenreinigungspflicht erinnern.
Diese ist durch die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Lohfelden (StrRS) auf alle Eigentümerinnen und Eigentümer und Besitzerinnen und Besitzern von be- und unbebauten Grundstücken übertragen, die durch öffentliche Straßen erschlossenen sind.
Danach sind vor einem Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März bis spätestens 16 Uhr sowohl
- Fahrbahnen einschließlich Radwege, Mopedwege und Standspuren, als auch
- Parkplätze,
- Straßenrinnen und Einflussöffnungen der Straßenkanäle,
- Geh- und Überwege, sowie
- Böschungen, Stützmauern etc.
zu reinigen.
Die vollständige Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Lohfelden kann im Internet unter www.lohfelden.de eingesehen werden. Bei Fragen dazu, melden Sie sich gern unter 0561/51102-24 oder per E-Mail an ordnungsbehoerde@lohfelden.de.
Vielen Dank!