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Blickpunkt Lohfelden
Ausgabe 47/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Richtlinien der Gemeinde Lohfelden zum Photovoltaik-Förderprogramm „100 Dächer für Lohfelden"

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lohfelden hat in ihrer Sitzung am 16.11.2023 folgende Richtlinien zum Photovoltaik-Förderprogramm „100 Dächer für Lohfelden“ beschlossen.

1. Förderziel

Der ständig wachsende Energiebedarf in Abhängigkeit von fossilen Energieträgern belastet unser Klima und unsere Umwelt in immer größer werdendem Maß. Das Wissen um die Begrenztheit fossiler Energieträger muss in einem entsprechenden Handeln münden. Die tragenden Elemente einer zukunftsweisenden Energiepolitik sind Maßnahmen zur Energieeinsparung, Nutzung erneuerbarer Energien sowie der rationelle und effiziente Einsatz von Energien. Ziel ist die Verminderung von Kohlendioxid- und anderer Schadstoffemissionen, sowie die Verringerung des Einsatzes nichterneuerbarer fossiler Brennstoffe. Die Gemeinde Lohfelden will mit dem vorliegenden Förderprogramm einen Beitrag zur Erreichung dieser Ziele leisten.

2. Art der Förderung

Eine Förderung der Gemeinde Lohfelden erfolgt in Form der Gewährung eines Projektzuschusses gemäß den Förderrichtlinien. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Leistung der Gemeinde, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Bewilligungsbehörde ist der Gemeindevorstand, der gemäß den Richtlinien die Förderungswürdigkeit der Maßnahme prüft und aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der bereitstehenden Haushaltsmittel entscheidet. Eine Förderung durch dieses Programm schließt einen Zuschuss nach anderen Programmen Dritter nicht aus. Die Summe der Förderung aus allen kumulierfähigen Programmen darf die Summe der Aufwendungen nicht überschreiten.

3. Antragsberechtigte und Fördervoraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen für die in ihrem Eigentum stehenden selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäude und Wohnungen. Bei Eigentumswohnungen ist die Eigentümergemeinschaft der Wohnanlage oder von ihnen bevollmächtigte Personen antragsberechtigt.

Die baurechtlichen Vorschriften und Genehmigungen sind bei der Durchführung einer Maßnahme einzuhalten und werden durch eine Bewilligung der Förderung nach diesem Programm nicht ersetzt. Die Nichterteilung einer erforderlichen Baugenehmigung ist auflösende Bedingung des Zuwendungsbescheids.

4. Förderbedingungen

Gefördert wird eine ortsfeste Photovoltaik (PV) - Anlage auf oder an einer Immobilie in Lohfelden sowie ein Batteriespeicher für eine PV-Anlage mit einem Zuschuss von 10% der Gesamtkosten inkl. Montage, maximal jedoch 1000 € als Zuschuss von der Gemeinde Lohfelden.

Die zu fördernden Anlagen sind entsprechend den rechtlichen Rahmenbedingungen zu registrieren (MarktStammdatenRegister - MaStR) und/oder beim Netzbetreiber anzumelden.

Nicht gefördert werden über diese Richtlinien Mikro-PV-Anlagen unter 2000 Wp, gebrauchte Anlagen, Solarkollektoranlagen für Schwimmbäder, Versuchs-, Kleinst- oder Demonstrationsanlagen sowie Eigenbauanlagen.

5. Antragsverfahren

Für die Förderung nach diesen Richtlinien ist der Antrag auf Förderung erst nach Durchführung der Maßnahme und deren Bestätigung zu stellen. Die Antragseinreichung beim Gemeindevorstand der Gemeinde Lohfelden erfolgt über das Formular auf der Internetseite der Gemeinde Lohfelden. Ist eine Antragstellung über das Formular nicht möglich, kann sich an das Klimaschutzmanagement gewendet werden unter der Telefonnummer 0561 51102-0.

Gefördert wird eine ortsfeste PV-Anlage, deren Inbetriebnahme ab dem 28.04.2023 erfolgt ist. Grundsätzlich ist eine Antragsstellung spätestens 9 Monate nach Inbetriebnahme der PV-Anlage vorzunehmen.

Nach Eingang der vollständigen Unterlagen prüft die Bewilligungsbehörde die Förderfähigkeit der Maßnahme und erteilt dem Antragstellenden einen Bewilligungsbescheid mit dem ermittelten Förderbetrag.

Zur Förderung sind folgende Unterlagen bei der Beantragung notwendig:
  • Rechnung über die ausgeführte Maßnahme

  • Nachweis der Nutzungs- (mind. 7 Jahre) oder Eigentumsberechtigung

  • Inbetriebnahme-Protokoll, bestätigt durch eine Fachfirma

6. Sonstige Bestimmungen

Antragstellende erklären sich damit einverstanden, dass der Gemeindevorstand als Zuschussgeber die Einhaltung der Zuwendungsvoraussetzungen vor Ort überprüfen kann.

Die Zuwendung wird zurückgefordert, wenn die PV-Anlage nicht den Fördervoraussetzungen entspricht und sie vor Ablauf von sieben Jahren nach ihrer Durchführung demontiert oder stillgelegt wird.

Antragstellende erklären sich dazu bereit, dass die Gemeinde Lohfelden die eingereichten Unterlagen für interne Zwecke auswerten darf und im Anschluss der Maßnahme nachgefragt werden darf, welche Energieeinsparung erreicht wurde.

7. Ausnahmen

Der Gemeindevorstand kann im begründeten Einzelfall Ausnahmen von diesen Richtlinien zulassen.

8. Inkrafttreten

Diese Richtlinien treten am 01.12.2023 in Kraft und haben Gültigkeit bis zum 31.12.2026.

Ausfertigungsvermerk:

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Richtlinien mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Lohfelden, den 17.11.2023
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Lohfelden
gez.
gez.
Uwe Jäger
Bärbel Fehr
Bürgermeister
Erste Beigeordnete