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Blickpunkt Lohfelden
Ausgabe 48/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Gebührenverzeichnis für gebührenpflichtige Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Lohfelden vom 21.11.2024

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lohfelden hat in ihrer Sitzung am 21.11.2024 folgendes Gebührenverzeichnis für gebührenpflichtige Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Lohfelden beschlossen.

Beschreibung

Gebühr je 15 Minuten

Personalgebühren

Brand- und allgemeine Hilfeleistungseinsätze

6,60 €

Brandsicherheitsdienst je Einsatzkraft

6,60 €

Dauert ein Einsatz ohne Unterbrechung mehr als vier Stunden, so sind die Auslagen für die Verpflegung der eingesetzten Feuerwehrangehörigem zu erstatten.

Fahrzeuggebühren

Einsatzleitwagen

69,93 €

ELW

Mannschaftstransportfahrzeuge

41,37 €

MTF

Löschfahrzeuge

74,73 €

LF

StLF

HLF

TLF

TSF

Drehleitern

102,94 €

DLAK

Gerätewagen

73,65 €

GW-L

Einsatzbedingtes Prüfen und Reinigen

Reinigen und Prüfen der persönlichen Ausrüstung

Die Reinigung und die Prüfung im Einsatz gebrauchter persönlicher Ausstattungsgegenstände werden nach dem Reinigungs- und Prüfaufwand berechnet. Erforderliche Ersatzbeschaffungen werden dem Gebühren- und Auslagenschuldner in Rechnung gestellt.

Reinigen und Desinfizieren einschl. Prüfen von Vollschutzanzügen

Die Reinigung und Desinfektion im Einsatz gebrauchter Vollschutzanzüge werden nach dem Reinigungs- und Prüfaufwand berechnet. Erforderliche Ersatzbeschaffungen werden dem Gebühren- und Auslagenschuldner in Rechnung gestellt.

Reinigen und Desinfizieren von Atemschutzgeräten und Atemschutzmasken

Die Reinigung und Desinfektion im Einsatz gebrauchter Atemschutzgeräte oder -masken werden nach dem Reinigungs- und Prüfaufwand berechnet. Erforderliche Ersatzbeschaffungen werden dem Gebühren- und Auslagenschuldner in Rechnung gestellt.

Füllen/Prüfen von Flaschen/Geräten

Das Füllen und Prüfen von im Einsatz gebrauchten Flaschen und Geräten (Arbeits- und Atemluftflaschen, Lungenautomat, Atemschutzgerät und -maske,) werden nach dem Füll- und Prüfaufwand berechnet. Erforderliche Ersatzbeschaffungen werden dem Gebühren- und Auslagenschuldner in Rechnung gestellt.

Schlauchpflege

Prüfen, Waschen, Trocknen von Schläuchen

1,50 € je Meter

Trocknen im Trockenschrank

0,30 € je 15min

Reparatur von Schläuchen

Nach zeitlichem Aufwand des eingesetzten Personals je 15min sowie dem tatsächlichen Materialaufwand.

Prüfen sonstiger Geräte und Einrichtungen

Die Prüfung sonstiger Geräte und Einrichtungen wird nach dem Zeitaufwand des eingesetzten Personals berechnet.

Kosten für den Einsatz von Fremdpersonal und -gerät, Ölbinde-, Säurebinde- und Schaummitteln, Schutzkleidung sowie Entsorgung und Auslagen

Für die entstehenden Aufwendungen, etwa für den Einsatz von Personal oder Geräten von Dritten, werden die der Gemeinde in Rechnung gestellten Beträge nach Maßgabe des § 4 Abs. 1 der Gebührensatzung zugrunde gelegt.

Ölbinde- und Schaummittel werden mit den aktuellen Wiederbeschaffungskosten in Rechnung gestellt, zzgl. 10% Verwaltungskostenzuschlag.

Gebühren für besondere Leistungen

Die Fahrzeuggebühren im Rahmen der Durchführung eines Brandsicherheitsdienst bemessen sich nach den tatsächlichen Fahrzeugen im Einsatz analog der unter Punkt 2 aufgeführten Gebühren je 15min.

Missbräuchliche Alarmierung

Gebühren für die missbräuchliche Alarmierung im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 2 Nr. 5 der Gebührensatzung werden nach ausgerückten Fahrzeugen und Zeit-, Material- sowie Personalaufwand gemäß Gebührenverzeichnis berechnet.

Gebühren in sonstigen Fällen

Für besondere, nicht in der Gebührensatzung aufgeführte Leistungen, werden die Gebühren nach ausgerückten Fahrzeugen und dem tatsächlichen Zeit-, Material-, und Personalaufwand gemäß Gebührenverzeichnis berechnet.

Dieses Gebührenverzeichnis tritt am Tage nach der Vollendung der Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt das bisherige Gebührenverzeichnis vom 01.01.2002 außer Kraft.

Ausfertigungsvermerk:

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit den hierzu ergangenen Beschlüssen der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Lohfelden, 22.11.2024

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Lohfelden
gez.
gez.
Uwe Jäger
Bärbel Fehr
Bürgermeister
Erste Beigeordnete