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Blickpunkt Lohfelden
Ausgabe 50/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Nachtragswirtschaftsplan 2024 der Gemeindewerke Lohfelden

Der erste Nachtragswirtschaftsplan mit Anlagen der Gemeindewerke Lohfelden für das Wirtschaftsjahr 2024 wurde von dem Landrat des Landkreises Kassel am 28.11.2024 zur Kenntnis genommen.

Der Nachtragswirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 enthält in den Ziffern 1 und 3 genehmigungsbedürftige Teile.

Der Nachtragswirtschaftsplan mit Anlagen liegt in der Zeit vom

13. Dezember 2024 bis einschließlich 23. Dezember 2024

im Rathaus der Gemeinde Lohfelden, Zimmer 41/44, 1. Stock, während der Dienststunden öffentlich aus.

Lohfelden, 09. Dezember 2024
gez.
gez.
Thorsten Bürgel
André Knierim
Kfm. Betriebsleiter
Stellv. techn. Betriebsleiter

1. Nachtragswirtschaftsplan

Aufgrund des § 115 Abs. 3 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl.I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93) und § 15 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) vom 09.06.1989 (GVBl. I S. 154), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.07.2016 (GVBl. S. 121) hat die Gemeindevertretung am 24.10.2024 folgende Feststellung getroffen:

Mit dem Ersten Nachtragswirtschaftsplan für das Jahr 2024 werden

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Wirtschaftsplaneseinschließlich der Nachträge

gegenüber bisher €

auf nunmehr € festgesetzt

im Erfolgsplan

die Erträge

18.0000

0

2.534.100

2.552.100

die Aufwendungen

86.0000

0

2.563.330

2.649.330

der Saldo

-29.230

-97.230

im Vermögensplan

die Einnahmen

300.000

0

732.200

1.032.200

die Ausgaben

300.000

0

732.200

1.032.200

Davon entfallen im Erfolgsplan auf

die Wasserversorgung

in den Erträgen

18.000

0

1.587.100

1.605.100

in den Aufwendungen

91.700

0

1.585.030

1.676.730

die Energieversorgung

in den Erträgen

0

0

947.000

947.000

in den Aufwendungen

0

5.700

978.300

972.600

1.

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionsfördermaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung von 0 € um 300.000 € erhöht und damit auf 300.000 € festgesetzt.

2.

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

3.

Der bisherige Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird nicht geändert.

4.

Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert.

Lohfelden, den 24.10.2024
gez. Bärbel Fehr
1. Beigeordnete
Vorsitzende Betriebskommission
gez.
gez.
Thorsten Bürgel
André Knierim
Kaufm. Betriebsleiter
Stellv. techn. Betriebsleiter

Der Landrat des Landkreises Kassel
-Kommunalaufsicht/Wahlen-

Genehmigung

Der 1. Nachtrag zum Feststellungsvermerk zum Wirtschaftsplan der Gemeindewerke Lohfelden für das Wirtschaftsjahr 2024 bedarf der nachstehenden Genehmigungen der Aufsichtsbehörde.

Hiermit genehmige ich gemäß § 115 Abs. 3 Hessische Gemeindeordnung (HGO)

1. in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO den festgesetzten Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Ziffer 1 des Feststellungsvermerks) in Höhe von

300.000 €

(in Worten: - Dreihunderttausend -).

2. in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO den festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite (Ziffer 3 des Feststellungsvermerks) in Höhe von

800.000 €

(in Worten: - Achthunderttausend -).

Kassel, 28.11.2024
Der Landrat des Landkreises Kassel
Im Auftrag
gez. Bückmann