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Blickpunkt Lohfelden
Ausgabe 51/2024
Seite 5
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Grundsteuerreform 2025 – fast abgeschlossen und jetzt?

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 muss die Grundsteuer neu geregelt werden. Die bisherigen, jahrzehntelang unveränderten Einheitswerte müssen spätestens ab dem 1. Januar 2025 durch eine neue Bemessungsgrundlage ersetzt werden. Hierfür mussten alle Eigentümer schon die entsprechenden Angaben an das Finanzamt abgeben.

Wie setzt sich die Grundsteuer zusammen?

Der vom Finanzamt festgestellte und von der Gemeinde nicht beeinflussbare Grundsteuermessbetrag ist ein Faktor der Berechnung der zu zahlenden Grundsteuer.

Der zweite Faktor ist der sogenannte Hebesatz der durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Lohfelden festgelegt wird.

Kann man selbst schon ausrechnen was einen z.B. Hausbesitzer erwartet?

Ja, theoretisch schon.

Die Berechnung erfolgt wie folgt:

Grundsteuermessbetrag (vom Finanzamt festgelegt)

x Hebesatz in % (von der Gemeindevertretung beschlossen)

= zu zahlende Grundsteuer

Rechenbeispiele:

Musterstraße 1 = Messbetrag von 150 Euro (Grundsteuer B, da bebautes Grundstück)

150 Euro

x

532%

= 798 Euro

Messbetrag

x

Hebesatz

= zu zahlende Grundsteuer

Ackerland Flur X Flurstück Y = Messbetrag 8 Euro (Grundsteuer A, da landwirtschaftliche Fläche)

8 Euro

x

708%

= 56,64 Euro

Messbetrag

x

Hebesatz

= zu zahlende Grundsteuer

Muss ich nach der Reform mehr oder weniger zahlen?

Verallgemeinert kann man dies nicht sagen, hier wird es „Gewinner und Verlierer“ der Reform geben, je nach Größe, Lage und Nutzung der Immobile.

Fakt ist, dass das Gesamtaufkommen der Grundsteuer 2025 nach Auflassung und Empfehlung des Landes Hessens aufwandsneutral zum Vorjahr sein soll. Das heißt, die Kommunen sollen ungefähr die gleichen Grundsteuereinnahmen im Vorjahr erzielen.

Wie soll eine Aufwandsneutralität gegeben sein?

Hierfür wurde vom Land Hessen eine Empfehlung der neuen Höhe der Hebesätze an die Gemeinde Lohfelden ausgesprochen. Diese wurde anhand der Gesamtsumme der Messbeträge berechnet.

Was sind die empfohlenen Hebesätze des Landes?

Die Hessische Steuerverwaltung empfiehlt der Gemeinde Lohfelden zur Erreichung der Aufkommensneutralität für das Kalenderjahr 2025 folgende Hebesätze:

Grundsteuer A = 708,34 %

Grundsteuer B = 532,10 %

Und die empfohlenen Hebesätze wurden jetzt auch von der Gemeinde übernommen?

Fast. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lohfelden hat in ihrer Sitzung am 21. November 2024 die Neufassung der Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grundsteuer A und B (Hebesatzsatzung) beschlossen. Dabei hat die Gemeindevertretung die empfohlenen Hebesätze abgerundet. Daher sind für das Jahr 2025 folgende Hebesätze beschlossen worden:

Grundsteuer A = 708 %

Grundsteuer B = 532 %