hier: Ausscheiden und Nachrücken jeweils eines Gemeindevertreters
Herr René Stephan (AfD) hat auf sein Mandat in der Gemeindevertretung mit sofortiger Wirkung verzichtet.
Gemäß § 34 Abs. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) rückt dafür der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der Alternative für Deutschland (AfD) nach.
Dies ist Herr Jürgen Hickethier.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte gemäß § 25 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Bekanntmachung bei dem Gemeindewahlleiter, Rathaus, Dr.-Walter-Lübcke-Platz 1, Zimmer 64, Einspruch einlegen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.