Frau Birgit Kaiser-Wirz (CDU) hat auf ihr Mandat in der Gemeindevertretung mit Ablauf des 28. Februar 2025 verzichtet.
Gemäß § 34 Abs. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) rückt dafür der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) mit Wirkung vom 01. März 2025 in die Gemeindevertretung nach.
Dies ist Frau Bettina Nieuwenhuis.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte gemäß § 25 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Bekanntmachung bei dem Gemeindewahlleiter, Rathaus, Dr.-Walter-Lübcke-Platz 1, Zimmer 64, Einspruch einlegen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.