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Blickpunkt Lohfelden
Ausgabe 7/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung der Satzung der Gemeinde Lohfelden über die Verlängerung der aktuell gültigen Veränderungssperre gemäß § 17 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.61 „Hauptstraße-zentraler Bereich“.

Aufgrund des § 5 der Hess. Gemeindeordnung in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I 2005, S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S 90,93) und der §§ 14, 16 und 17 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBI. 2023 I Nr.394), hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung vom 30.01.2025, für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr.61 „Hauptstraße – zentraler Bereich“, den Erlass der Verlängerung der Veränderungssperre, zur Sicherung der Bauleitplanung, als Satzung beschlossen.

Geltungsbereich:

Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre entspricht dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 61 „Hauptstraße – zentraler Bereich“.

Er umfasst das Gebiet zwischen der Parkstraße im Nordwesten, der Bergstraße, dem Kurhessenweg und der Söhrestraße im Südwesten, dem Brandenburger Weg im Südosten und der im Nordosten verlaufenden Berliner Straße (mit Spandauer Weg) und der Straße am Stadion. Der Geltungsbereich befindet sich in den Fluren 2 und 15 der Gemarkung Crumbach und 4, 8 und 10 der Gemarkung Ochshausen. Die Größe des Geltungsbereiches umfasst eine Gesamtfläche von rd. 15,4 ha.

Nach § 16 Abs. 2 BauGB wird hiermit bekannt gemacht, dass die Verlängerung der Veränderungssperre als Satzung beschlossen worden ist.

Die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre tritt am 06.04.2025 in Kraft. Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit der für den Geltungsbereich dieser Satzung aufzustellende Bebauungsplan rechtsverbindlich geworden ist, spätestens jedoch mit Ablauf des 06.04.2026.

Die rechtsverbindliche Satzung kann während der Sprechzeiten im Rathaus der Gemeinde Lohfelden (Dr.-Walter-Lübcke-Platz 1, 34253 Lohfelden) im Fachbereich 3 Bauen und Wohnen, Zimmer 15, eingesehen werden.

Lohfelden, den 13.02.2025
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Lohfelden
gez. Uwe Jäger, Bürgermeister