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Pfalz-Echo
Ausgabe 11/2023
Generation 60+
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Energiepreispauschale

Wichtiger Hinweis für Rentner:innen

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurde festgelegt, dass auch die an Rentner:innen als Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro ausgezahlte Energiepreispauschale der Einkommensteuer unterliegt (Rentenbeziehende-Energiepreispauschalengesetz). Darauf weist das Landesamt für Steuern hin.

Haben Rentner:innen die Energiepreispauschale im Dezember 2022 durch â€¢ den Renten Service der Deutschen Post AG oder

• die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See oder

• die landwirtschaftliche Alterskasse erhalten,

ist der ausgezahlte Betrag ausnahmsweise nicht in der Einkommensteuererklärung für 2022 anzugeben.

Das zuständige Finanzamt erhält automatisch eine elektronische Mitteilung über die Auszahlung und wird diese Energiepreispauschale von Amts wegen bei der Festsetzung der Einkommensteuer für das Jahr 2022 berücksichtigen. (per)