Noch bis 24. April können alle Menschen, die sich durch Schienenlärm gestört fühlen, an der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes mitwirken.
Erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung für die Lärmaktionsplanung bis 24. April
Landau. Beim Eisenbahn-Bundesamt läuft aktuell die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung für die Lärmaktionsplanung. Noch bis Montag, 24. April, können alle Menschen, die sich durch Schienenlärm gestört fühlen, an der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes mitwirken und sich zu ihren Lärmproblemen äußern. Hierfür hat das Eisenbahn-Bundesamt die Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet.
Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sieht zwei Beteiligungsphasen vor. In der ersten Beteiligungsphase erhalten Bürger:innen sowie Kommunen die Möglichkeit ihre subjektiv empfundene Lärmsituation an den Schienenwegen des Bun
des ausführlich darzustellen. Auch die Stadtverwaltung Landau bereitet aktuell eine entsprechende Eingabe vor. Nach der Auswertung veröffentlicht das Eisenbahn-Bundesamt Ende des Jahres den Entwurf seines
Lärmaktionsplanes. Daran anschließ-end findet die zweite Beteili-gungsphase statt. In dieser Phase können Bürger:innen den Entwurf bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben. In beiden Phasen stehen Online-Fragebögen für die Teilnehmenden zur Verfügung. (per)
Weitere Infos zum Prozess der Lärmaktionsplanung und der Beteiligungsmöglichkeiten für Bürger:innen finden sich im Internet unter www.laermaktionsplanung-schiene.de/medienbereich.