Archivfoto: Für eine Mitarbeit im Beirat für Migration und Integration können sich alle Landauer:innen, ob mit oder ohne Migrationshintergrund, bewerben.
Mitgestalter:innen für die neue Wahlperiode gesucht
Landau. In Landau leben Menschen verschiedener Nationalitäten, Kulturen und Religionen. Die Gleichberechtigung und das friedvolle Zusammenleben ist jedoch kein Selbstläufer. Alle Landauer:innen können ihren Teil dazu beitragen.
Eine besondere Aufgabe kommt hierbei dem Beirat für Migration und Integration zu. Der Beirat setzt sich für die Belange von Menschen mit Migrations- und Zuwanderungsgeschichte ein. Er berät die Stadtverwaltung und politischen Gremien in Fragen der Integrationspolitik und sorgt dafür, dass die vielfältigen Perspektiven und Bedürfnisse der Menschen mit Migrationshintergrund in politischen Entscheidungen berücksichtigt werden.
Für eine Mitarbeit im Beirat für Migration und Integration können sich alle Landauer:innen, ob mit oder ohne Migrationshintergrund, bewerben. Vorkenntnisse sind keine erforderlich. Die Unterlagen für eine Bewerbung können per E-Mail unter wahlen@landau.de angefragt werden. Rückfragen können telefonisch unter 06341-131104 oder 06341-131107 gestellt werden. Bewerbungsschluss ist der 23. September um 18 Uhr.
„Wir brauchen einen lebendigen Beirat für Migration und Integration, der gemeinsam mit dem Stadtrat und der Stadtgesellschaft an einem guten Miteinander arbeitet. Wir laden alle ein, sich zu bewerben und zur Mitgestalterin und zum Mitgestalter zu werden“, erklärt Beigeordnete Lena Dürphold.
Die Wahl des Beirats für Migration und Integration findet am 10. November statt. Wählen dürfen alle Menschen mit Hauptwohnsitz in Landau mit ausländischer Staatsangehörigkeit, Staatenlose, Menschen, die die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben als Spätaussiedler:in, deren Familienangehörige, Eingebürgerte oder deren Kinder ab 16 Jahren.
Alle wahlberechtigten, ausländischen und eingebürgerten Einwohner:innen, die am 10. August (3 Monate vor der Wahl) in Landau mit Hauptwohnung gemeldet sind, werden ins Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten eine Wahlbenachrichtigung mit weiteren Informationen. (per)