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Pfalz-Echo
Ausgabe 3/2023
Generation 60+
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Antragsfrist verlängert

Betroffene des strafrechtlichen Verbots einvernehmlicher homosexueller Handlungen können Entschädigungen beantragen

Noch bis 1994 konnten Männer in der BRD und bis 1989 Frauen und Männer in der DDR wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verfolgt und verurteilt werden. Und auch ohne Ermittlungsverfahren litten viele Menschen unter außergewöhnlichen negativen Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit den strafrechtlichen Verboten – beispielsweise in Form beruflicher Nachteile. Aus heutiger Sicht verstößt das gegen die Menschen- und Grundrechte. Der Gesetzgeber hat deshalb 2017 alle strafrechtlichen Urteile aufgehoben und damit alle Betroffenen rehabilitiert. Für ihre Verurteilung, aber auch erlittene Benachteiligung können sie seitdem eine Entschädigung beim Bundesamt für Justiz (BfJ) beantragen. Die Stadtverwaltung Landau weist darauf hin, dass die Frist für Entschädigungsanträge jetzt bis 21. Juli 2027 verlängert wurde.

Betroffene können sich postalisch, telefonisch oder per E-Mail an das BfJ wenden, um eine Entschädigung zu beantragen oder sich beraten zu lassen: Bundesamt für Justiz, Referat III 6, 53094 Bonn; Telefon: 022899-41040 oder E-Mail: rehabilitierung@bfj.bund.de. (per)

  

Weitere Informationen sowie Musteranträge gibt es im Internet unter www.bundesjustizamt.de/rehabilitierung. Info-Flyer des BfJ liegen auch in den Dienstgebäuden der Stadtverwaltung Landau aus.