Dr. med. univ. Mascha Trojer MHBA.
Landau. Die Hauptabteilung Unfall-, Hand- und orthopädische Chirurgie und Sportmedizin der Klinik Landau ist ab sofort für die Behandlung von schwer verletzten Personen infolge eines Arbeits- oder Schulunfalls zugelassen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat die Teilnahme am sogenannten Verletzungsartenverfahren bewilligt. Bislang hatte sich die Klinik lediglich am niedriger eingestuften Durchgangsarztverfahren beteiligen dürfen. Die Zulassung zum Verletzungsartenverfahren ist an zahlreiche personelle, apparative und räumliche Vorgaben gebunden und bestätigt der Klinik eine hohe Expertise und standardisierte Arbeitsabläufe bei der Versorgung schwerverletzter Unfallpatienten.
Dr. Guido Gehendges, Geschäftsführer des Klinikums Landau-SÜW, PD Dr. med. Thomas Kunt, Ärztlicher Direktor des Klinikums, sowie Pflegedirektorin Annette Hofmann sagten: „Entscheidend für die Zulassung der Klinik Landau zum Verletzungsartenverfahren waren das breite medizinische Leistungsspektrum, die Ausstattung der Notaufnahme und der Operationssäle, das Niveau der intensivmedizinischen Versorgung sowie der hohe fachliche Standard unserer ärztlichen und pflegerischen Mitarbeitenden. Wir freuen uns über die Anerkennung durch die Gesetzliche Unfallversicherung und die damit verbundene Würdigung unserer Prozesse. So können nun in der Abteilung unserer Chefärztin Dr. med. univ. Mascha Trojer der Klinik Landau auch schwere Arbeitsunfälle und Kinder nach Schulunfällen operativ versorgt werden. “
Dr. med. univ. Mascha Trojer, an die die Zulassung zum Verletzungsartenverfahren als verantwortliche Chefärztin der Abteilung für Unfall-, Hand- und orthopädische Chirurgie und Sportmedizin gebunden ist, sagte: „Als Krankenhaus der Akutversorgung decken wir das gesamte Spektrum der modernen Unfall- und orthopädischen Chirurgie ab. Die Behandlung von Patientinnen und Patienten, die in ihrer Freizeit einen Unfall hatten, gehört zu unserem Tagesgeschäft. In der Vergangenheit haben wir über das Durchgangsarztverfahren bereits leicht verletzte Personen nach einem Arbeits- oder Schulunfall ambulant und stationär behandelt. Dass wir nun auch Patientinnen und Patienten behandeln dürfen, die einen schweren Unfall hatten, unterstreicht unseren Anspruch auf eine umfassende medizinische Versorgung der Menschen in der Region. Für unsere Patientinnen und Patienten spielt es nun keine Rolle mehr, ob sie bei einem privaten oder beruflich bedingten Unfall schwere Verletzungen erlitten haben.“
Die medizinische Versorgung eines beruflich oder schulisch bedingten Unfalls ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Das stationäre Heilverfahren der Gesetzlichen Unfallversicherung ist dreistufig gegliedert und unterscheidet zwischen dem Stationären Durchgangsarztverfahren, dem Verletzungsartenverfahren und dem Schwerstverletzungsartenverfahren. Grundlage für die Eingruppierung ist ein spezielles Verzeichnis, das regelt, welche Verletzungen welchem Verfahren zugeordnet sind. Mit dieser Eingruppierung will die Gesetzliche Unfallversicherung sicherstellen, dass Versicherte nach einem Arbeits- oder Schulunfall von einem auf die jeweilige Verletzung spezialisierten Experten behandelt werden. (per)