LANDAU. Der Stadtrat hat das neue Hochwasservorsorgekonzept verabschiedet. „Für eine solche Aufgabe ist es wichtig, alle Betroffenen mit ins Boot zu nehmen“, betont Dr. Dominik Geißler, Oberbürgermeister der Stadt Landau. „Neben den beteiligten Ämtern, den Versorgungs- und Entsorgungs-Unternehmen, der Landwirtschaftskammer sowie dem Bauern- und Winterverband sind das auch die Anwohnerinnen und Anwohner.“ Und Bürgermeister Lukas Hartmann, Verwaltungsratsvorsitzender des EWL, ergänzt: „Im Jahr 2018 haben drei starke Regenereignisse Überflutungen mit Schäden im Landauer Stadtgebiet verursacht. Einen umfassenden Schutz gegen solche Ereignisse kann es sicherlich nicht geben. Umso wichtiger ist deshalb, die größten Risiken zu kennen und die Folgen zu minimieren. Diesen risikobasierten Ansatz verfolgt das neue Hochwasservorsorgekonzept.“
Für das Konzept wurde Landau in 13 Bezirke eingeteilt. Vom EWL organisiert begann danach ein mehrstufiger Prozess. „Zunächst hat man die Ist-Situation analysiert, auf Basis von Kartenmaterial, etwa zu Hochwassergefahren und Starkregengefährdung“, erläutert Bürgermeister Lukas Hartmann. Bei Begehungen vor Ort wurden zudem kritische Punkte wie Brücken, Verrohrungen, Engstellen sowie problematische Abflusswege und Tiefpunkte erfasst. Seit Ende 2023 stehen für die Analyse zudem vom Land Rheinland-Pfalz erarbeitete, detaillierte und aktualisierte Kartenwerke zur Verfügung. Diese sogenannten „Sturzflutgefahrenkarten aus Visdom“, sagt der EWL-Vorstandsvorsitzende Bernhard Eck, „haben eine Auflösung von 1 x 1 Meter und berücksichtigen zudem dreidimensional Gebäude, Durchlässe und Brücken.“
Auf Basis dieser Informationen sowie aus den Ergebnissen von Defizitanalysen, öffentlichen Ortsbegehungen und Bürgerworkshops entstand ein „Örtliches Hochwasservorsorgekonzept“ für die 13 Bezirke. „Es enthält neben detaillierten Risikobewertungen, insbesondere für wichtige öffentliche Infrastruktur wie etwa Krankenhäuser, Feuerwehr, Schulen, Kindergärten und verkehrswichtige Straßen, auch Vorschläge für problemlösende Maßnahmen“, erklärt Lukas Hartmann. Zu diesem Maßnahmen-Katalog gehörten die Informationsvorsorge, das Krisenmanagement mit Alarm- und Einsatzplänen sowie der Unterhalt vorhandener Gräben, Bauten, wie Durchlässe und Rückhaltebecken. „Dazu kommt das Ausweisen von Notfall-Überflutungsflächen und die mögliche Umgestaltung von Gewässern oder neue Baumaßmaßnahmen im Kanalsystem, ergänzt der der EWL-Verwaltungsratsvorsitzende.
„Ein Hochwasservorsorgekonzept zu erstellen, bedeutet auch Öffentlichkeit herzustellen und zu privater Vorsorge zu informieren“, betont Oberbürgermeister Dr. Dominik Geißler. Denn der Schutz von Gebäuden vor Einwirkungen aus Starkregen sei nur teilweise eine öffentliche Aufgabe. Hierbei sind auch die Eigentümer:innen von Grundstücken verpflichtet, selbst Vorsorge zur Schadensminderung zu treffen. Wie diese geschehen kann, etwa durch den Einbau von Rückstausicherungen oder das Absichern von Lichtschächten, darüber können sich die Landauer:innen beim EWL in der Abteilung Grundstückentwässerung informieren. (per)