| GEMEINDE NIESTE | 34329 Nieste, 07.01.2025 |
| Der Vorsitzende der |
|
| Gemeindevertretung |
|
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Niestevom 19.12.2024 Beginn: 18:00 Uhr
Ende: 19:22 Uhr
Die Mitglieder der Gemeindevertretung waren durch Einladung vom 13.12.2024 auf Donnerstag, den 19.12.2024 zu 18:00 Uhr unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen worden. Tag, Zeit und Ort der Sitzung wurden öffentlich bekanntgegeben worden.
| Anwesend: | (gesetzl.) Mitgliederzahl: 15 |
| a) stimmberechtigt |
| Oliver Pick (SPD) |
|
| Uwe Blumenstein (SPD) |
|
| Michael Kilian (SPD) |
|
| Hans-Joachim Kruß (CDU) |
|
| Jürgen Noll (SPD) |
|
| Claudius Petri (CDU) |
|
| Gunhilde Pick (SPD) |
|
| Susanne Scheuring (SPD) |
|
| b) nicht stimmberechtigt |
| Gemeindevorstand |
|
| Klaus Missing |
|
| Jürgen Ewig (SPD) |
|
| Lena Baum (SPD) |
|
| Volker Grimm (UWN) |
|
| Jörg Mayer (CDU) |
|
| Marie-Luise Zinke (SPD) |
|
| Protokoll: | |
| Thomas Mohr | |
| Es fehlte: |
|
| Kira Kammerer (CDU) |
|
| Torsten Kammerer (CDU) |
|
| Michael Kuhn (SPD) |
|
| Mario Lämmerhirt (UWN) |
|
| Katrin Oeste (SPD) |
|
öffentliche Sitzung
| 1. | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung |
|
| 2. | Feststellung der Beschlussfähigkeit |
|
| 3. | Beschluss über den Jahresabschluss 2016 der Gemeinde und Entlastung des Gemeindevorstandes nach Vorlage des Revisionsprüfungsberichtes (§§ 113 und 114 HGO). | (LP 2021 - VL234) |
| 3.a) | Zusatzbeschlussantrag zur Vorlage LP 2021 - VL234, CDU-Fraktion | (LP 2021 - VL245) |
| 4. | Einbringung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Gemeinde Nieste für das Jahr 2025 | (LP 2021 - VL240) |
| 5. | Einbringung des Investitionsprogramms 2025 und der Finanzplanung 2025 bis 2028 der Gemeinde Nieste. | (LP 2021 - VL241) |
| 6. | Beschluss über die Hebesatzsatzung der Gemeinde Nieste ab 01. Januar 2025 | (LP 2021 - VL217) |
| 7. | Einbringung des Wirtschaftsplanes für den Eigenbetrieb Dienstleistungszentrum der Gemeinde Nieste für das Jahr 2025. | (LP 2021 - VL237) |
| 8. | Ankauf eines Grundstückes für eine Erweiterung des Feuerwehrhauses | (LP 2021 - VL244) |
| 9. | Anfragen/ Mitteilungen |
|
Verhandlungsniederschrift und Beschluss
öffentliche Sitzung
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses (Hafas), U. Blumenstein (SPD) teilt mit, dass in der Vorberatung im Ausschuss nach intensiver Diskussion eine Änderung des Beschlussantrages der Gemeindevertretung empfohlen wurde, insofern als der Jahresabschluss 2016 lediglich zur Kenntnis genommen werden solle, es aber trotzdem eine Entlastung des Gemeindevorstandes geben möge.
Der Bürgermeister schildert, er habe im Anschluss mit der Kommunalaufsicht als auch der Revision Kontakt aufgenommen. Übereinstimmend wurde festgehalten, dass die vom Hafas vorgeschlagene Änderung des Beschlusses rechtlich so nicht haltbar sei, da eine Entlastung des Gemeindevorstandes nur bei einem Beschluss über den Jahresabschluss möglich wäre. Daher bitte er die Vertretung um die Zustimmung zu beiden Teilen der Beschlussvorlage.
H.-J. Kruß (CDU) führt dazu aus: „Wie der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses bereits gesagt hat, hat die CDU-Fraktion in der Sitzung am Dienstag eine Änderung der Beschlussvorlage beantragt. Wenn der Beschlussvorschlag in dieser Form rechtlich nicht möglich ist, so nehmen wir das zur Kenntnis und werden den Jahresabschluss zähneknirschend mittragen. Trotzdem wollen wir noch ein paar Erläuterungen geben und vielleicht mit Ihnen gemeinsam noch einen weiteren Schritt zur Behebung der vorhandenen Problematik gehen.
Normalerweise freut sich ein Oppositionspolitiker inhaltlich über einen geprüften Jahresbericht wie den des Jahres 2016. Das wäre eine wunderbare Gelegenheit der Verwaltung und der Mehrheitsfraktion, aufgrund der dokumentierten Verfehlungen und Verstöße gegen Vorschriften, so richtig ans Schienbein zu treten. Aber am gewählten Konjunktiv können Sie schon sehen, dass wir dies nicht tun werden. Denn der geprüfte Jahresabschluss ist vom Haushaltsjahr 2016. Das heißt, von den verantwortlichen Personen sind in der Verwaltung keine mehr vorhanden. Und wenn ich in die Reihen der SPD-Fraktion schaue, sind dort nur noch vereinzelte Personen, die seinerzeit in der Gemeindevertretung waren. Wir selber und die Vertreter der UWN sind in diesem Jahr erst in die Gemeindevertretung gekommen. Deshalb wollen wir an dieser Stelle die Vergangenheit ruhen lassen.
Vielmehr machen wir uns Gedanken über die Zukunft. Im Januar 2021 haben wir die geprüften Jahresabschlüsse 2014 und 2015 bekommen. Ende 2024 wird uns der geprüfte Abschluss des Jahres 2016 vorgelegt. Das macht deutlich, dass sich ein seit langer Zeit vorhandenes Problem nicht verbessert, sondern eher verschlechtert. Die Lücke zwischen dem nach HGO § 114 vorgesehenen Beschlusstermin und der tatsächlichen Vorlage der geprüften Jahresabschlüsse wird immer größer. Leider sind unserer Fraktion zurzeit keinerlei Aktivitäten des Kreises bekannt, die zu einer Verbesserung der bestehenden Problematik führen. Für uns von der CDU-Fraktion sind die in den geprüften Jahresabschlüssen aufgezeigten Feststellungen nur noch Vergangenheit. Die Feststellungen sind rund eineinhalb Legislaturperioden alt und bieten damit keinerlei Grundlage für eine kurzfristige Reaktion auf Missstände. Jeder der hier anwesenden Gemeindevertreter kann die Feststellungen der kommenden Jahresabschlüsse mit einiger Sicherheit vorhersagen, da jedem bewusst ist, in welchem Jahr wir mit welchen Schwierigkeiten zu kämpfen hatten. Was nutzt es uns dann noch, wenn diese Erwartungen sechs oder mehr Jahre später bestätigt werden? Viel wichtiger wäre für uns von der CDU-Fraktion, dass wir kurzfristig das Ergebnis einer Prüfung unseres jüngsten Jahresabschlusses bekämen. Denn an den Feststellungen zu diesem Haushaltsjahr könnten wir erkennen, ob die in den Jahren 2021 ff. getroffenen Korrekturmaßnahmen erfolgreich umgesetzt wurden und ob es noch weitere Verbesserungspotentiale gibt. Deshalb wollen wir zu diesem Tagesordnungspunkt einen weiteren Antrag einbringen, um auf Kreisebene etwas Bewegung in die Sache zu bringen. Wir hoffen dabei auf die Unterstützung von allen Gemeindevertretern, die mit der bestehenden Situation genauso unzufrieden sind wie wir.
Der Antrag lautet wie folgt: [s.a. Top 3a)]
Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand mit dem Rechnungsprüfungsamt in intensive Gespräche einzutreten, um einen minimal möglichen Prüfungsumfang für die veralteten Jahresabschlüsse zu erarbeiten und diesen Prüfumgang möglichst in einer Prüfung auf alle veralteten Jahresabschlüsse anzuwenden. Dadurch soll die bestehende Lücke in den geprüften Jahresabschlüssen möglichst innerhalb eines Jahres geschlossen und ein aktueller Stand erreicht werden.“
Der Bürgermeister bekundet seine Zustimmung zu dem Ergänzungsantrag. Er dränge seit seinem Amtsantritt die Revision, endlich die noch ausstehenden Jahresabschlussprüfungen ab 2016 durchzuführen, damit endlich die Vergangenheit abgeschlossen werden könne.
U. Blumenstein bekundet ebenfalls die Zustimmung seiner SPD-Fraktion zu den Anträgen, auch dem Zusatzantrag.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt den geprüften Jahresabschluss 2016 (§ 114 Abs. 1 Satz 1. 1. Halbsatz HGO).
Die Gemeindevertretung beschließt, den Gemeindevorstand zu entlasten (§ 114 Abs. 1 Satz 1. 2. Halbsatz HGO).
| 3.a) | Zusatzbeschlussantrag zur Vorlage LP 2021 - VL234, CDU-Fraktion | LP 2021 - VL245 |
(s.o. Top 3)
H.-J. Kruß: [Beschlussvorschlag] „Eine Begründung ist nicht erforderlich, da wir dies bereits vorab getan haben.“
Beschluss
Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand mit dem Rechnungsprüfungsamt in intensive Gespräche einzutreten, um einen minimal möglichen Prüfungsumfang für die veralteten Jahresabschlüsse zu erarbeiten und diesen Prüfumgang möglichst in einer Prüfung auf alle veralteten Jahresabschlüsse anzuwenden. Dadurch soll die bestehende Lücke in den geprüften Jahresabschlüssen möglichst innerhalb eines Jahres geschlossen und ein aktueller Stand erreicht werden.
| 4. | Einbringung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Gemeinde Nieste für das Jahr 2025 | LP 2021 - VL240 |
Der Bürgermeister bringt den Haushaltsentwurf 2025 ein und erläutert die Zahlen anhand der Präsentation (Anm.: Link zur Präsentation: https://www.nieste.de/wp-content/uploads/Praesentation-Haushalt-2025.pdf).
Die Gemeindevertretung nimmt die Einbringung zur Kenntnis und verweist den Haushaltsentwurf zur weiteren Beratung an die Gremien.
| 5. | Einbringung des Investitionsprogramms 2025 und der Finanzplanung 2025 bis 2028 der Gemeinde Nieste. | LP 2021 - VL241 |
Der Bürgermeister bringt die Entwürfe des Investitionsprogramms und der Finanzplanung ein. Erläuternde Hinweise anhand der Präsentation (vgl. Top 4).
Die Gemeindevertretung nimmt die Einbringung zur Kenntnis und verweist die Entwürfe zur weiteren Beratung an die Gremien.
| 6. | Beschluss über die Hebesatzsatzung der Gemeinde Nieste ab 01. Januar 2025 | LP 2021 - VL217 |
Der Hafas, so der Ausschussvorsitzende, hat nach eingehender Beratung der Gemeindevertretung eine einstimmige Beschlussempfehlung ausgesprochen.
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass die Gemeindevertretung eine neue Hebesatzsatzung beschließen müsse, da mit dem 1.1.2025 ein neuer Hauptveranlagungszeitraum beginnt, so dass die bisherige Satzung zum Jahresende 2024 automatisch ihre Gültigkeit verliere. Auf deren Basis könnten im neuen Jahr keine Gemeindesteuern mehr erhoben werden.
Zu den Hebesätzen verweist er auf die Zahlen aus der Haushaltseinbringung und die Beratungen in der Haushaltskommission: Die Finanzlage der Gemeinde lässt leider keine andere Wahl als die bisherigen Werte fortzuschreiben, da ansonsten die notwendigen Finanzmittel für die Aufrechterhaltung der gemeindlichen Leistungen nicht zur Verfügung stehen würden.
H.-J. Kruß (CDU) ergänzt: „Der Herr Bürgermeister hat es bei der Einbringung des Haushaltes bereits gesagt: Viele Gemeinden senken im Augenblick ihre Hebesätze nach den Empfehlungen des Landes Hessen, ohne eine belastbare Grundlage für ihren Haushalt im kommenden Jahr zu haben. Wie wir bei der Einbringung des Haushaltes gesehen haben, wird der kommende Haushalt wenig Spielraum für nicht geplante Sondereinflüsse haben. Deshalb haben wir uns in der Haushaltskommission entschlossen, die Hebesätze nicht zu reduzieren. Jeder Bürger der Gemeinde würde uns fragen, ob wir noch richtig im Kopf sind, wenn wir jetzt die Hebesätze senken und sie dann möglicherweise im kommenden Jahr rückwirkend zum Jahresbeginn wieder anheben würden. Deshalb haben wir von der CDU-Fraktion in der Haushaltskommission zugestimmt, die Hebesätze auf dem bisherigen Niveau zu belassen, da es die finanzielle Situation so erfordert.“
U. Blumenstein ergänzt für die SPD-Fraktion, dass die gesamte Gemeindevertretung in der Verantwortung stehe, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um den Finanzbedarf der Gemeinde sicherzustellen. Dabei könnten die „Empfehlungen“ des Landes nicht entscheidend sein. Die Ehrlichkeit gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern gebiete es, die Situation zu schildern, wie sie tatsächlich ist. Insofern sei es leider unumgänglich, die Hebesätze in der bisherigen Höhe beizubehalten.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die neue Hebesatzsatzung der Gemeinde Nieste ab dem 01. Januar 2025 in der vorliegenden Form auf. Die Hebesätze der Gemeindesteuern sollen unverändert bleiben.
| 7. | Einbringung des Wirtschaftsplanes für den Eigenbetrieb Dienstleistungszentrum der Gemeinde Nieste für das Jahr 2025. | LP 2021 - VL237 |
Der Bürgermeister legt den Entwurf des Wirtschaftsplans für den Eigenbetrieb Dienstleistungszentrum vor. Ergänzende Erläuterungen erfolgen anhand der Präsentation (vgl. Top 4).
Die Gemeindevertretung nimmt den Wirtschaftsplanentwurf zur Kenntnis und verweist ihn an die Gremien.
| 8. | Ankauf eines Grundstückes für eine Erweiterung des Feuerwehrhauses | LP 2021 - VL244 |
Der Hafas empfiehlt die Zustimmung zu dieser Vorlage.
Der Bürgermeister erläutert die Vorlage. Um eine Neu- oder Umgestaltung des bestehenden Feuerwehrstandortes weiterhin zu ermöglichen, solle diese Möglichkeit des Ankaufes genutzt werden. Wie die endgültige Planung aussehe, könne jetzt noch nicht gesagt werden, die Gemeinde solle sich aber alle Varianten offenhalten. Das wirtschaftliche Risiko wäre, egal welches Planungsergebnis es gäbe, sehr überschaubar.
U. Blumenstein (SPD) signalisiert die Zustimmung seiner Fraktion. Auch wenn die Planung noch nicht endgültig feststünde, sollte die Chance gewahrt bleiben, auf dieses Grundstück zurückgreifen zu können, zumal ohne Risiko, da ein späterer Verkauf als Baugrundstück in dieser Lage sehr gut möglich sei.
Auch C. Petri (CDU) stimmt der Vorlage für seine Fraktion zu. Es solle diese überraschende Gelegenheit genutzt werden, damit man sich alle Möglichkeiten für die Neugestaltung der Feuerwehr offenhalte.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt den Ankauf des zerlegten Baugrundstückes aus Flur 2, Flurstück 27, mit 663 m². (Flurstück neu 27/1) zu einem Preis von 70.323,48 € incl. Maklerprovision. Die Gemeindevertretung beschließt dies als überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 2024.
| 9. | Anfragen/ Mitteilungen |
Der Bürgermeister teilt mit:
Ausbau L3237: Das Vergabeverfahren wurde von HessenMobil aufgehoben und es wird neu ausgeschrieben. Es gibt fehlende Details in der ersten Ausschreibung, die jetzt mit aufgenommen werden müssen. Dies alles soll aber ohne Auswirkung auf den bestehenden Zeitplan bleiben.
Die Online-Bürgerbefragung sei mittlerweile abgeschlossen, die Ergebnisse würden im neuen Jahr, voraussichtlich Ende Januar, detailliert vorgestellt werden.
Zum Abschluss dankt der Bürgermeister allen, Gemeindevorstand, Gemeindevertretung und den Beschäftigten der Gemeinde, für die auch in diesem vergangenen Jahr sehr gute Zusammenarbeit!
Mit besten Wünschen für die Feiertage und den Jahreswechsel beendet der Gemeindevertretungsvorsitzende die Sitzung.
gez.Oliver Pick | gez.Thomas Mohr |