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Niester Woche
Ausgabe 11/2024
Neues aus dem Rathaus
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Information über die öffentliche Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Nieste

Umlegungsstelle

Wilhelm-Heitmann-Platz 3

34329 Nieste

Information über die öffentliche Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit

Die nachfolgende Bekanntmachung wird/wurde am 15.03.2024 gemäß

§ 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Nieste vom 01.02.2024 durch Aushang an der öffentlichen Bekanntmachungstafel der Gemeindeverwaltung,

Wilhelm-Heitmann-Platz 3, 34329 Nieste, öffentlich bekanntgemacht.

Vereinfachte Umlegung

(gemäß §§ 80 – 84 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung)

Verfahrensgebiet:

Ortsdurchfahrt“

Gemeinde:

Nieste

Gemarkung:

Nieste (1554)

Flur:

1, 2

Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit

(gemäß § 83 Abs. 1 BauGB)

Der Beschluss über die vereinfachte Umlegung vom 14.12.2023 ist am

29.02.2024 unanfechtbar geworden.

Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der neuen Grundstücke ein (§ 83 Abs. 2 BauGB).

Soweit im Beschluss über die vereinfachte Umlegung nach § 80 Abs. 4 BauGB nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum an den ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstücksteilen und Grundstücken lastenfrei auf die neuen Eigentümer über. Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich. Die ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstücksteile und Grundstücke werden Bestandteil des Grundstücks, dem sie zugeteilt werden. Die dinglichen Rechte an diesem Grundstück erstrecken sich auf die zugeteilten Grundstücksteile und Grundstücke (§ 83 Abs. 3 BauGB).

Die vereinbarten und festgestellten Ausgleichsleistungen werden mit dieser Bekanntmachung fällig.

Rechtsbehelfsbelehrung

Die vorstehende Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit gilt am Tag nach ihrer ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Gemeindevorstand der Gemeinde Nieste, Wilhelm-Heitmann-Platz 3, 34329 Nieste, schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.

Nieste, den 15.03.2024
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Nieste
Gesiegelt und gez. Bürgermeister Missing