Satzungen, Verordnungen, öffentliche Bekanntmachungen nach dem Kommunalwahlgesetz und den aufgrund des Kommunalwahlgesetzes ergangenen Rechtsverordnungen sowie anderer Gegenstände, deren öffentliche Bekanntmachung erforderlich ist, werden nach § 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Nieste seit dem 01.04.2026 durch Veröffentlichung auf der Website der Gemeinde Nieste öffentlich bekanntgemacht.
Die Veröffentlichungen in der "Niester Woche" und an der Bekanntmachungstafel an der Gemeindeverwaltung, sowie in sozialen Medien
haben nur noch informellen Charakter.
Für die Veröffentlichungen im Rahmen der Bauleitplanung gelten weiterhin entsprechende Veröffentlichungsvorschriften gem. Hauptsatzung der Gemeinde Nieste in § 5 Abs. (5) und (6).