Beginn: 20:02 Uhr
Ende: 21:22 Uhr
Die Mitglieder der Gemeindevertretung waren durch Einladung vom 15.03.2024 auf Donnerstag, den 21.03.2024 zu 20:02 Uhr unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen worden. Tag, Zeit und Ort der Sitzung wurden öffentlich bekanntgegeben worden.
Anwesend: (gesetzl.) Mitgliederzahl: 15
Oliver Pick (SPD)
Uwe Blumenstein (SPD)
Kira Kammerer (CDU)
Torsten Kammerer (CDU)
Hans-Joachim Kruß (CDU)
Michael Kuhn (SPD)
Jürgen Noll (SPD)
Katrin Oeste (SPD)
Gunhilde Pick (SPD)
Susanne Scheuring (SPD)
Gemeindevorstand
Klaus Missing
Jürgen Ewig (SPD)
Lena Baum (SPD)
Volker Grimm (UWN)
Jörg Mayer (CDU)
Marie-Luise Zinke (SPD)
Protokoll:
Thomas Mohr
Es fehlte:
Michael Kilian (SPD)
Mario Lämmerhirt (UWN)
Claudius Petri (CDU)
Tagesordnung
| öffentliche Sitzung | ||
| 1. | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung |
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| 2. | Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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| 3. | Resolution der Gemeindevertretung Nieste zur Stärkung der Demokratie und Vielfalt | (LP 2021 - VL182) |
| 4. | Beschluss über die Neufassung derSatzung über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat in der Tageseinrichtung für Kinder in der Gemeinde Nieste | (LP 2021 - VL175) |
| 5. | Beschluss über die im Rahmen der Dorfentwicklung erarbeiteten Ergebnisse:a) Zeit-, Kosten- und Finanzierungsplan für die kommunalen Vorhaben,b) Fördergebiet für private Vorhaben undc) Bürgermitwirkung im weiteren Verfahren. | (LP 2021 - VL185) |
| 6. | Beschluss über die Neufassung der Anlage 1 zur Straßenbeitragssatzung (in der Fassung des Beschlusses vom 1.02.2024) der Gemeinde Nieste | (LP 2021 - VL183) |
| 7. | Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich des Finanzwesens | (LP 2021 - VL176) |
| 8. | Ermächtigung des Bürgermeisters Verhandlungen zum Beitritt in die Solidarsysteme "Wasser" und "Abwasser" im Wasserverband Peine aufzunehmen | (LP 2021 - VL188) |
| 9. | Anfragen/ Mitteilungen |
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| 9.1 | Anfrage der CDU Fraktion zum Bündnis "Kommunen für biologische Vielfalt" | (MI-2/2024) |
Nach Verlesen der Tagesordnung wurden folgende Ergänzungen eingebracht:
(keine)
Verhandlungsniederschrift und Beschluss
| öffentliche Sitzung | ||
| 1. | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung |
|
| 2. | Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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| 3. | Resolution der Gemeindevertretung Nieste zur Stärkung der Demokratie und Vielfalt | LP 2021 - VL182 |
Der Bürgermeister stellt den Resolutionsentwurf ausführlich vor. Er kündigt an, den Text an verschiedenen prominenten Orten in der Gemeinde anzuschlagen, aufzustellen etc., um die Position und den Einsatz der gesamten Gemeinde für Demokratie und Vielfalt hervorzuheben. Besonders soll zusammen mit der Zivilgesellschaft aktiv dafür gearbeitet werden.
Der Hafas unterstützt Inhalt und Ziele der Resolution vollständig und hat somit dieser einstimmig zugestimmt, so U. Blumenstein (SPD).
H.-J. Kruß stellt dar: Die CDU-Fraktion begrüße die Resolution zur Stärkung der Demokratie und Vielfalt. Allerdings war in dem ursprünglichen Entwurf der Resolution ein wichtiger Punkt nicht enthalten, den die Fraktion ausformuliert und in die Resolution integriert habe. Unter dem vierten Punkt stünde jetzt der Schutz von ehrenamtlich Tätigen und Einsatzkräften. Am vorletzten Neujahrstag hätten sich alle über den Angriff von Einsatzkräften in der Silvesternacht aufgeregt. Weiterhin würden Bürgermeister in Deutschland bedroht und ehrenamtlich tätige Kommunalpolitiker anfeindet und manchmal sogar angegriffen. Erst heute sei in einem Artikel in der HNA über Anschläge auf das Büro und die Fahrzeuge der Mitarbeiter eines FDP-Bundestagsabgeordneten berichtet worden. Dies seien Zustände, die wir als Demokraten nicht zulassen dürften und gegen die wir alle gemeinsam mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln vorgehen müssen. Insofern sei die Fraktion dankbar, dass dieser Punkt mit in die Resolution aufgenommen wurde und sie würde die Umsetzung dieser Resolution mit aller Kraft umsetzen. Und wir sagten bewusst "umsetzen". Denn nur wenn die Resolution auch tatsächlich gelebt würde, sei sie nicht nur ein reines Lippenbekenntnis.
Für die SPD-Fraktion hebt K. Oeste hervor, dass es sehr bedauerlich sei für Respekt und Toleranz heutzutage werben zu müssen. Ihre Fraktion stünde vollständig hinter Wort und Geist dieser Resolution. Sie werde sich mit aller Kraft für die Realisierung der Ziele einsetzen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Resolution zur Stärkung der Demokratie und Vielfalt.
Beratungsergebnis:
| Ja | 10 |
| Nein | 0 |
| Enthaltungen | 0 |
| 4. | Beschluss über die Neufassung derSatzung über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat in der Tageseinrichtung für Kinder in der Gemeinde Nieste | LP 2021 - VL175 |
Der Bürgermeister ergänzt die Vorstellung der Neufassung der Satzung um einige erläuternde Punkte:
Nachdem die KiTa- und die KiTa-Gebührensatzungen neu gefasst wurden, wurde auch die Überprüfung dieser Satzung notwendig, zumal zwischenzeitlich die Mustersatzung des HSGB ebenfalls auf den neuesten Stand gebracht worden sei. Dabei handelte es sich rechtliche Klarstellungen, auch zum Verhältnis der Kita zu den Eltern sowie zu der Verantwortung des Elternbeirates. Dieser wurde vorab gehört und hatte gegen die Neufassung keine Einwände.
Um die im JSKS angemerkten Anpassungen und notwendigen Überarbeitungen wurde der vorliegende Entwurf ergänzt.
Die befassten Ausschüsse (JSKS und Hafas) haben dem korrigierten Entwurf jew. einstimmige Beschlussempfehlung gegeben.
K. Kammerer begrüßt für die CDU-Fraktion die Neufassung der Satzung über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeitrat in der Tageseinrichtung für Kinder in der Gemeinde Nieste. Die Eltern sollten mit der Neufassung mehr in die Arbeit in der Tageseinrichtung eingebunden werden. Parallel würde die Leitung der Kindertagesstätte dadurch gestärkt. Nach den redaktionellen Änderungen der Satzung werde die Fraktion der Neufassung zustimmen, so dass die Satzung in Kraft treten kann.
K. Oeste ergänzt für die SPD-Fraktion, dass die Rechte und Pflichten der Eltern klarer geregelt würden, ebenfalls wie die Zusammenarbeit mit der Kita-Leitung. Außerdem wäre die Transparenz der Verfahren verbessert. Ihre Fraktion stimme dem Entwurf zu.
H.-J. Kruß führt ergänzend aus: „Wie meine Fraktionskollegin bereits gesagt hat, werden wir der Satzung in der redaktionell geänderten Form des HAFAS zustimmen. Wir haben im HAFAS aber nur den offensichtlichen Widerspruch zwischen den Festlegungen zur Wahl der Elternvertreter und den Vorgaben zur Wahlniederschrift beseitigt. Dies beseitigt jedoch noch nicht die weiterhin in der Satzung vorhandenen Brüche in der Logik. Warum werden Vertreter für die in den Kita-Gruppen gewählten Beiräte gewählt, wenn beide automatisch im Elternbeirat sind? Weshalb werden dann nicht gleich zwei Elternvertreter pro Gruppe gewählt? Warum orientiert man sich bei der Elternbeteiligung in der Kita nicht an der jahrzehntelang bewährten Systematik der Schulpflegschaften? Nach diesem Vorbild würden in den Gruppen, wie in der jetzigen Satzung bereits vorgesehen, ein Gruppenbeirat und ein Vertreter gewählt. Die gewählten Gruppenbeiräte bilden den Elternbeirat. Aus ihrer Mitte werden wiederum ein Vorsitzender und ein Stellvertreter gewählt. Ist ein gewählter Gruppenbeirat verhindert, so wird er durch seinen gewählten Vertreter ersetzt. Der gewählte Vorsitzende des Elternbeirates bildet mit Vertretern des Trägers und der Einrichtungsleitung die Einrichtungspflegschaft. Insgesamt ein einfaches und bewährtes System einer Elternbeteiligung, das einen geordneten Informationsfluss in beide Richtungen, sowohl von oben nach unten als auch von unten nach oben, erlaubt und eine durchgängige Logik aufweist. Wir von der CDU-Fraktion regen daher an, ein solches System noch einmal mit den Eltern und der Kita-Leitung zu diskutieren und bei Bedarf die Satzung ggf. noch einmal anzupassen.“
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Neufassung der „Satzung über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat in der Tageseinrichtung für Kinder in der Gemeinde Nieste“ in der vorliegenden korrigierten Form.
Beratungsergebnis:
| Ja | 10 |
| Nein | 0 |
| Enthaltungen | 0 |
| 5. | Beschluss über die im Rahmen der Dorfentwicklung erarbeiteten Ergebnisse:a) Zeit-, Kosten- und Finanzierungsplan für die kommunalen Vorhaben, b) Fördergebiet für private Vorhaben und c) Bürgermitwirkung im weiteren Verfahren. | LP 2021 - VL185 |
Der Bürgermeister erläutert die Beschlussvorlage. Damit seien die Vorbereitungen für das Förderverfahren abgeschlossen und somit könne mit der Umsetzung der Vorhaben gestartet werden.
Aufbauend auf das KEK (kommunales Entwicklungskonzept) wurde in enger Zusammenarbeit mit der Bürgerschaft in der Steuerungsgruppe das weitere Verfahren abgestimmt und die verschiedenen Vorhaben besprochen. Gestartet würde zügig mit der Ausschreibung für die fachliche Verfahrensbegleitung, um die konkreten Planungen für die gemeindlichen Vorhaben als auch diejenigen, für die sich die Bürgerinnen und Bürger im Fördergebiet (Alt-Dorf, siehe Karte) bewerben können, in die Wege leiten zu können.
Die geplanten Maßnahmen wurden kurz im Einzelnen vorgestellt. Mit Beschluss über die Teilnahme am Dorfentwicklungsprogramm startete die Förderphase bis 2029. Natürlich seien die Vorhaben nur bei aktiver, dauerhafter Beteiligung der Bürgerschaft sinnvoll. Außerdem müssten die Kosten für die Gemeinde tragbar sein, denn alle Investitionen sind bei der jetzigen Finanzlage nur über Kredite zu finanzieren.
Alle Ausschüsse der Gemeindevertretung waren vorbefasst und haben jew. einstimmige Beschlussempfehlungen abgegeben.
Im Namen der CDU-Fraktion führt H.-J. Kruß aus: „Bei allem Enthusiasmus, der entsteht, wenn Fördermittel im Spiel sind, möchte es unsere Fraktion nicht versäumen, ein paar warnende Worte zum Dorfentwicklungsprogramm zu äußern. Der Herr Bürgermeister hat schon ein paar Worte zur Finanzierung und Unterhaltung der geplanten Projekte gemacht und dies möchten wir noch einmal verstärken. Bei aller Freude, die aufkommt, wenn man in einem solchen Förderungsprogramm aufgenommen wurde, sollte man die Finanzierung und Nachhaltigkeit der Projekte nicht aus dem Auge verlieren. Auch beim Dorfentwicklungsprogramm bekommt man nichts geschenkt. Zwar wird ein großer Anteil der Kosten vom Land gefördert, aber der Fördersatz bezieht sich auf die Nettokosten. Das heißt, die Mehrwertsteuer ist grundsätzlich von der Gemeinde zu tragen und bei einem Förderanteil von 70 % bleiben nur noch 59 % der Bruttosumme übrig. Und die verbleibenden 41 % müssen von unserer Gemeinde mit Krediten finanziert werden. Im Angesicht der ohnehin schon grenzwertigen Verschuldung unserer Gemeinde sind die Kreditlinien schon weitreichend ausgereizt. Das heißt, wir müssen uns sehr tiefgreifende Gedanken machen, ob die auszuführenden Projekte auch nachhaltig sind. Es macht aus der Sicht unserer Fraktion keinerlei Sinn, Geld für ein Projekt aufzunehmen, das keine Aussicht auf eine nachhaltige Nutzung hat. Als Beispiele nenne ich nur die in der Planung enthaltenen Projekte Backhaus, Bürgergarten und Brunnenplatz. Wenn sich zu diesen Projekten keine Vereine finden, die diese Einrichtungen nutzen, pflegen und dauerhaft betreiben, macht es keinerlei Sinn, diese Projekte überhaupt in Angriff zu nehmen. Ein Backhaus, welches zwar gebaut, aber nicht genutzt wird, vergammelt nur und belastet die Gemeinde in der Zukunft mit Zinsen und Kreditrückzahlungen. Deshalb werden wir als Fraktion beim weiteren Voranschreiten des Dorfentwicklungsprogramms großen Wert auf die Patenschaft von Bürgern und Vereinen für einzelne Projekte und deren nachhaltige Nutzung legen. Sollte dies nicht gewährleistet sein, so werden wir alle Projekte ablehnen, die nur zu einer Mehrbelastung unseres Haushaltes ohne einen entsprechenden Gegenwert für unsere Bürger führen.“
Zu diesem Wortbeitrag ergänzt der Bürgermeister, dass diese Argumente absolut nachvollziehbar seien. Die langfristigen Nutzungen bzw. der dauerhafte Betrieb der geförderten Projekte muss sichergestellt sein, das kann überwiegend nur durch das Engagement aus der Zivilgesellschaft erfolgen. Gleiches gilt für die finanzielle Seite: Auch hier sind die (z.T. erheblichen) Kostenanteile der Gemeinde nur sinnvoll, wenn ein langfristiger Betrieb sichergestellt ist.
J. Noll (SPD) stimmt dem zu. Die Modalitäten sollten allen bekannt sein, die Manpower und die finanziellen Ressourcen müssen ausreichend vorhanden sein, ansonsten ist ein Projekt nicht sinnvoll.
Beschluss:
Die Gemeinde Nieste wurde im August 2023 vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf Basis eines kommunalen Entwicklungskonzeptes (KEK) als gesamtkommunaler Förderschwerpunkt in das hessische Dorfentwicklungsprogramm anerkannt. Nach Anerkennung hat die Kommune auf Grundlage des KEK
| - | einen Zeit- Kosten- und Finanzierungsplan für alle kommunalen Vorhaben sowie Vorhaben mit öffentlicher Funktion zur Umsetzung des KEK, |
| - | die Fördergebiete für private Vorhaben nach der RL-Ziffer II B 4.5 und 4.6 und |
| - | die Beschreibung der Bürgermitwirkung im weiteren Verfahren erarbeitet. |
Die Ergebnisse werden hiermit als Umsetzungs- und Fördergrundlage für die Umsetzung des Dorfentwicklungsprogramms in Nieste beschlossen.[1]
Beratungsergebnis:
| Ja | 10 |
| Nein | 0 |
| Enthaltungen | 0 |
| 6. | Beschluss über die Neufassung der Anlage 1 zur Straßenbeitragssatzung (in der Fassung des Beschlusses vom 1.02.2024) der Gemeinde Nieste | LP 2021 - VL183 |
Der Vorsitzende O. Pick erläutert, dass die Erarbeitung neuer Zuordnungen in der Anlage 1 zur Straßenbeitragssatzung von der Gemeindevertretung dem Ausschuss Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Umwelt übertragen wurde.
Der Bürgermeister verdeutlicht, dass die bisherige Anlage aufgehoben wurde und gem. § 3 der neuen Straßenbeitragssatzung diese Anlage neu erstellt werden müsse.
Die dem Beschussvorschlag zugrundeliegende Anlage 1 habe sich im Vergleich zu der aus 2020 nur in wenigen Punkten verändert, alle anderen Widmungen hätten sich nicht verändert.
Die geänderten Widmungen beträfen die Kasseler-, Kaufunger- und Witzhäuser Straße, die nun als überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr zugehörig festgestellt wurden. Damit betrüge der von Gemeinde zu tragende Anteil an entsprechenden Straßenbaumaßnahmen 75% der Baukosten.
Die Straße Endschlagsiedlung gelte nunmehr als überwiegend dem innörtlichen Durchgangsverkehr gewidmet, damit ein Gemeindeanteil an den Baukosten von 50 %, und die Straße an der Kirche sei nun überwiegend dem Anliegerverkehr gewidmet, d.h. der Baukostenanteil der Gemeinde betrüge 25%.
T. Kammerer berichtet über eine intensive Diskussion im WVBU, der bei einer Enthaltung eine Beschlussempfehlung abgegeben habe. U. Blumenstein erklärt für den HAFAS eine einstimmige Beschlussempfehlung, ebenfalls nach guter Diskussion.
Für die CDU-Fraktion nimmt T. Kammerer Stellung zu der Vorlage, indem er ausführt, dass durch die Anpassung der Straßenbeitragssatzung vom 1.02.2024, der Empfehlung vom hessischen Städte- und Gemeindebundes folgend und der Erneuerung der Witzenhäuser- u. Kasseler-Straße, auch eine Anpassung des Anhanges nötig geworden wäre! Aktuell würden unsere Straßen in drei Kategorien unterteilt, abhängig von dieser Einstufung werde die finanzielle Beteiligung der Kommune und der Bürger geregelt. Im WVBU wurde über die Empfehlung der Verwaltung rege diskutiert, da aktuell keine weiteren Bauprojekte außer zur L3137 geplant seien und die Finanzierung von Straßenbeiträgen in der Zukunft nicht absehbar sei, hätte sich die CDU-Fraktion der Empfehlung angeschlossen. Diese Regelung gäbe Sicherheit und sollte es in der Zukunft Änderungen geben, könnten diese jederzeit in den Anhang eingearbeitet werden.
K. Oeste erklärt für die SPD-Fraktion Zustimmung zur der neuen Anlage 1, diese könne in dieser Form übernommen werden. Bei späteren Neuplanungen für Straßenbaumaßnahmen könnten die Widmungen der betroffenen Straßen ggf. neu beurteilt werden, auch im Lichte der dann geltenden Rechtslage des Landes.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die geänderte Anlage 1 zur Straßenbeitragssatzung der Gemeinde Nieste in der vorliegenden Form.
Beratungsergebnis:
| Ja | 10 |
| Nein | 0 |
| Enthaltungen | 0 |
| 7. | Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich des Finanzwesens | LP 2021 - VL176 |
Der Bürgermeister und der Kämmerer stellen den Beschlussvorschlag bzw. die ö.-r. Vereinbarung vor. Besonders wird hingewiesen auf die durch die Vereinbarung und Zusammenarbeit mit Niestetal und Helsa mögliche deutliche Kostenersparnis in Anschaffung und Betrieb. Die Software „New Systems“ sei anderen aktuellen Produkten absolut ebenbürtig und in jedem Falle eine mehr als erhebliche Verbesserung der Qualität zum bisher eingesetzten, welches zumal in absehbarer Zeit nicht mehr vom Hersteller unterstützt würde.
Die Ermöglichung zu gegenseitigen Unterstützung im Finanzwesen in verschiedenen Fällen stelle gerade für die kleineren Gemeinden eine erhebliche Steigerung in der Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit dar. Und: Durch das Hosting aller Daten bei der ekom21 sei die maximale Datensicherheit gewährleistet und ein wichtiger Schritt in Richtung einer stärkeren Digitalisierung getan.
Von Seiten der SPD-Fraktion erklärt K. Oeste, dass die Kosten-Nutzen Betrachtung ein eindeutiges Ergebnis zeitige, so dass sie diese Vereinbarung uneingeschränkt unterstützen würden. Insbesondere auch die Möglichkeit der gegenseitigen Unterstützung und überhaupt die engere Zusammenarbeit im Finanzwesen würde zu weiteren Synergien führen und die kleine Verwaltung der Gemeinde könne dadurch Entlastung erfahren.
H.-J. Kruß erklärt für die CDU-Fraktion, die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Finanzsoftware sei allein aus dem Blickwinkel der Kosten für Lizenzen sinnvoll. Ferner böte die Vereinbarung die Möglichkeit der gegenseitigen Vertretung, falls es personalmäßig mal eng werden sollte. Dies sei gerade für eine kleine Verwaltung wichtig. Und letztlich sei auch der Erfahrungsaustausch zwischen den verschiedenen Anwendern wertvoll, weil man stets voneinander lernen könne. Herr Mohr hat schon ausgeführt, dass es gerade für Tätigkeiten, die nicht alltäglich seien, wichtig sei, jemanden zu haben, der diese Tätigkeiten routinemäßig beherrsche.
Die Vereinbarung selber sei ein Standardvertrag, der keinerlei Klauseln enthält, die zu beanstanden wären. Und sollte es gelingen, im Rahmen der IKZ noch Fördermittel zu bekommen, so sei dies die günstigste Möglichkeit einer Softwareumstellung. Insofern könnte sich die Fraktion diesem Vorhaben nicht entziehen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt den Abschluss der vorliegenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich des Finanzwesens der Gemeinden Helsa, Niestetal und Nieste.
Beratungsergebnis:
| Ja | 10 |
| Nein | 0 |
| Enthaltungen | 0 |
| 8. | Ermächtigung des Bürgermeisters Verhandlungen zum Beitritt in die Solidarsysteme "Wasser" und "Abwasser" im Wasserverband Peine aufzunehmen | LP 2021 - VL188 |
Mit einem Hinweis auf die Bürgerversammlung zusammen mit dem Wasserverband Peine (WVP) beginnt der Bürgermeister die Vorstellung der Vorlage. Dort seien bereits viele Punkte erläutert worden.
Bei einer Mitgliedschaft im Solidarsystem würden die Fixkosten auf sehr viele Schultern verteilt werden, was für die einzelnen zu einer deutlichen Kostensenkung führen würde. Die ständig steigenden Anforderungen an die Trink- und Abwasserqualität führten zu einem immer größeren Aufwand in der Aufbereitung, die eine einzelne kleine Kommune kaum mehr leisten könne. Der WVP sei bestrebt, möglichst viele Kommunen in das Solidarsystem aufzunehmen. Denn es würde mit jeder zusätzlichen Kommune einfacher, zu einem einheitlichen Kostensystem mit einheitlichen Preisen zu kommen.
Nieste müsste voraussichtlich, als Folge des späteren Beitritts, Transferleistungen erbringen, um zumindest einen Teil der durch den Eintritt begründeten Mehrkosten für die anderen Kommunen zu kompensieren. Das sei aber Teil der Verhandlungen. Im Sinne der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde sollte dies allerdings kein unüberwindliches Hindernis darstellen, denn es seien erhebliche Instandsetzungsmaßnahmen in das Wassernetz notwendig, die ohne Solidarsystem für die Abnehmer in Nieste erhebliche Kostensteigerungen bedeuteten. Es gäbe in der Bundesrepublik leider genügend Beispiele, wo aus vergleichbaren Gründen die Wasserpreise bei über zehn Euro je Kubikmeter lägen.
Die jetzt vielerorts bestehenden Wassernetze seien bereits mehr als 50 Jahre alt und damals mit erheblichen Fördermitteln erstellt worden, so dass die jetzigen Preise daher noch subventioniert wären. Stand jetzt müssten die Gemeinden vollständig selbst für die Instandsetzung oder Erneuerung aufkommen. Es gäbe zwar erste Stimmen, die eine Förderung durch die Länder als Stärkung des ländlichen Raumes befürworten, dies bliebe aber vom Ergebnis her abzuwarten.
Für den Beitritt in das Solidarsystem Abwasser müssten alle zehn bereits beteiligten Kommunen zustimmen, für das Solidarsystem Trinkwasser ist eine Zustimmung des Vorstandes des WVP notwendig.
Beide vorbefassten Ausschüsse haben eine einstimmige Beschlussempfehlung abgegeben, der HAFAS mit dem Hinweis, mit den Verhandlungen solle zügig begonnen werden.
T. Kammerer erklärt: „In 2018 haben wir schon einmal über den Beitritt in das Solidarsystem Abwasser diskutiert. Es ist kein Geheimnis das ich in 2018 kein Freund von diesem war! Sechs Jahre später und die Trinkwassersübernahme durch den Wasserverband Peine in 2021 haben diese grundlegende Risiken und damit verbundene Kosten aufgezeigt. Da die Risiken für die ca. 800 Haushalte in Nieste in Zukunft nicht geringer werden, macht es Sinn diese auf eine größere Anzahl von Haushalten zu verteilen. Mit dann über 200.000 Bürgern in den Solidarsystemen "Wasser" und "Abwasser" kann sich die Gemeinde Nieste gut einbringen.
Ich bin für die ergebnisoffene Verhandlung zum Beitritt in die Solidarsysteme. Sollten diese positiv für die Niester Bürger verlaufen, könnte ein Beitritt nach erneuter Abstimmung in der Gemeindevertretung erfolgen.“
K. Oeste stellt heraus, dass es für Nieste als kleine Gemeinde nicht leistbar sei, die absehbar erheblichen Kosten alleine zu tragen, die Belastung der Bürger würde viel zu hoch werden. Daher solle, wenn möglich das Solidarsystem genutzt werden. Die Ermächtigung für die Verhandlungen solle erteilt werden.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, den Bürgermeister zu ermächtigen, mit dem Wasserverband Peine Verhandlungen aufzunehmen, die zum Ziel haben, den Solidarsystemen „Wasser“ und „Abwasser“ beim Wasserverband Peine beizutreten. Hierbei sollen zunächst Eintrittsmöglichkeiten, Eintrittszeitpunkt, Eintrittsvoraussetzung und Eintrittskosten geklärt werden. Über den tatsächlichen Beitrittsantrag entscheidet nach Vorlage aller Kenntnisse die Gemeindevertretung in einer weiteren Sitzung.
Beratungsergebnis:
| Ja | 10 |
| Nein | 0 |
| Enthaltungen | 0 |
| 9. | Anfragen/ Mitteilungen |
| 9.1 | Anfrage der CDU Fraktion zum Bündnis "Kommunen für biologische Vielfalt" | MI-2/2024 |
Frage:
Die CDU-Fraktion möchte wissen, ob die Angebote des Bündnisses bisher durch die Verwaltung oder andere Gemeindegremien in Anspruch genommen wurden.
Antwort:
Bisher wurde das Angebot des Bündnisses noch nicht in Anspruch genommen. Der Grund ist, dass es bisher auch keine Projekte in der Gemeinde zum Thema Biologische Vielfalt oder Biodiversität gab. Möglicherweise können aber Beratungen und Erfahrungsaustausche im Rahmen der Dorfentwicklungsprojekte stattfinden. Andererseits ist aber auch klar, dass wir in der Verwaltung wenig bis keine personellen Möglichkeiten haben, uns intensiv mit strategischen Themen der biologischen Vielfalt zu beschäftigen.
Mitteilungen des Bürgermeisters
Mitteilung der Beschlüsse über außer-bzw. überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (§ 100 HGO) durch den Gemeindevorstand
-Unterbringung Notunterkunft:
Begleichung der Kosten i.H.v. 724,61 Euro für die Unterbringung zweier Wohnungsloser in der Notunterkunft der Heilsarmee in Kassel.
Die beiden Personen wurden vorübergehend von der „Rotte Breite“ mit einem Hausverbot belegt. Nachdem sie offenbar in der Gemeinde Nieste nach einer Unterbringungsmöglichkeit gefragt hatten, diese aber in der Gemeinde nicht vorhanden ist, wandten sie sich an Heilsarmee in Kassel, die entsprechende Unterbringungsmöglichkeiten breithält. Da sie sich zuerst an uns wandten, sind wir zur Erstattung der Kosten verpflichtet.
-Kinderbetreuung:
Außerplanmäßiger Aufwand i.H.v. 1.318,05 Euro für die auswärtige Betreuung von Kita-Kindern gem. der vorliegenden Abrechnung der Stadt Kassel.
Die Gemeinde ist gem. § 32c (3) HKJGB verpflichtet, für in Nieste gemeldete Kinder, die in einer Kita in einer anderen Gemeinde betreut werden, dieser Gemeinde einen entsprechenden Teil der erhaltenen Landesförderung weiterzuleiten. Dabei spielen besondere Bedingungen des Einzelfalls etc. keine Rolle. Es gilt uneingeschränkt der Grundsatz.
Diese Aufwendungen sind nicht vorherzusehen und auch für die Zukunft nicht planbar, da diese von unabhängigen Entscheidungen der Eltern abhängen, die von der Gemeinde nicht beeinflussbar sind. Insofern handelt es sich um außerplanmäßige Aufwendungen, über die der Gemeindevorstand zu entscheiden hat.
-Ausgleich des negativen Bankkontos des (ehemaligen) Eigenbetriebs GrimmSteig Touristik der Gemeinde:
Dazu nimmt der anwesende Kämmerer Thomas Mohr Stellung:
Der Eigenbetrieb wurde mit Ablauf des Jahres 2022 eingestellt (Beschluss Gemeindevertretung). Das vorhandene Bankkonto bei der Sparkasse wurde zur Abwicklung nachträglicher Vorgänge bisher beibehalten. Nunmehr wird dieses Bankkonto aufgelöst. Der Saldo beträgt minus 38.415,96 Euro.
Dieser Minussaldo liegt begründet in der durchgehend negativen wirtschaftlichen Entwicklung des Eigenbetriebes seit Begründung im Jahre 2014. Bis einschließlich 2021 (2021 vorläufige Zahlen, der Abschluss 2022 liegt noch nicht vor) sind bisher Verluste von insgesamt 47.760,00 Euro aufgelaufen.
Im letzten Jahr konnte das dem Eigenbetrieb gehörende bebaute Grundstück Kasseler Straße 1 mit einem Erlös von 45.000,00 Euro verkauft werden. Dieser Erlös ging auf dem Hauptkonto der Gemeinde ein. Abzüglich der an Fördermittelgeber zu erstattende Teilbeträge von zusammen 9.035,00 Euro ergibt sich insgesamt ein (jahresübergreifend) Liquiditätssaldo von minus 2.450,96 Euro aus diesem Vorgang.
Die Ergebnisrechnung 2023 verschlechtert sich aufgrund des abzuschreibenden Restwertes des Gebäudes um 23.218,24 Euro, sofern die Wirtschaftsprüfer für den JA 2022 des Eigenbetriebes keine abweichenden Bewertungen vornehmen.
Wichtig zu beachten ist, dass Eigenbetriebe stets Teil der Gemeinde und damit grundsätzlich der Gemeindefinanzen sind. Insofern handelt es sich bei diesem Kontoausgleich eher um einen internen Vorgang der Gemeinde, den wir aus Transparenzgründen darstellen.
Glasfaserausbau
Der Ausbau nähert sich zügig seinem Ende. Diese Woche wurde ein neues Multifunktionsgehäuse in Betrieb genommen, damit auch die letzten 157 Kunden ans Netz gebracht werden können. Nach Auskunft von Goetel soll dies im April abgeschlossen sein. Parallel dazu finden gerade die Herstellung und Nacharbeit von Oberflächen statt. Dazu wird dann auch eine Endabnahme durch die Gemeinde erfolgen.
Gemeindeblatt
Ab dem 5. April ist es dann so weit: Das „s‘Bläddchen“ erscheint nur noch alle 14 Tage.
Der Wittich-Verlag wird am 15.04.2024 in der Sitzung des Ortskuratoriums die „MeinOrt“ App noch einmal vorstellen, insbesondere Funktion und Handhabung bei der Einstellung von Berichten der Vereine und Verbände.
Ausbau L3237
Es fand heute vor Ort noch einmal eine Abstimmung zur Ampelanlage im Kreuzungsbereich der K6/L3237 statt. Hierbei wurden auch die offenen Punkte zu Hessenhof, „Zur Warte“ und Bergstraße geklärt. Es wird eine Ampelanlage mit modernster Steuerung installiert werden, die entsprechend der Verkehrsdichte die Regelung steuert. Es wird eine Vorrangschaltung programmiert, die z.B. im Falle einer Sperrung der A7 über den Verkehrsrechner aktiviert wird, um dann ggf. sehr hohes Verkehrsaufkommen aus der Kaufunger Straße über eine verlängerte Grünphase besser abzuleiten.
Eine Einbahnstraßenregelung für die Straße „Zur Warte“ ist nicht mehr notwendig. Die Einfahrt in die Kasseler Straße wird ermöglicht durch eine zusätzliche Lichtanzeige mit Grünanforderung. Ähnliches soll für die Bergstraße umgesetzt werden.
Beim Ausbau der Witzenhäuser Straße müssen die beiden Stützmauern im Bereich der Mischfläche und des Fußweges zur Triftstraße teilweise instandgesetzt werden. Beide liegen in der Baulast der Gemeinde.
Die Stützmauer im oberen Bereich rechts Höhe Hausnummer 60 ist in der Baulast von Hessen Mobil und muss ebenfalls teilsaniert werden. Über die jeweiligen (zusätzlichen) Kosten liegen noch keine Daten vor.
Der Baubeginn wird nach wie vor zum August dieses Jahres angestrebt. Es wird nach ersten Erkenntnissen vier Bauabschnitte geben, beginnend mit dem Teilabschnitt ab Landesgrenze Höhe Endschlagsiedlung bis zur Ortsgrenze; Abschnitt 2 Witzenhäuser Straße; Abschnitt 3 Kasseler Straße innerorts und Abschnitt 4 wäre Rest Kasseler Straße bis zur Landesgrenze.
Für Abschnitt 1 und 2 wird es eine Vollsperrung und weiträumige Umleitungsstrecken über die B7 und B451 nach Witzenhausen geben. Für Abschnitt 3 und 4 gibt es eine Vollsperrung in Richtung Uschlag und Umleitung über die K6, K4 und L3237, also Nieste - Heiligenrode - Uschlag.
Mit Herrn Most vom Planungsbüro agc wird es noch einmal eine gemeinsame Sitzung aller Gemeindegremien zur endgültigen Bauausführung geben.
Die nächsten Schritte sind die Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange und die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen für die Bauausführungen.
Personalsuche KITA / Besetzung Stelle
Eine Besetzung der vakanten KITA-Stellen konnte bisher leider nicht erfolgen, da keine geeigneten Bewerbungen vorliegen. Ab September sollen in der KITA zwei FSJ-Stellen besetzt werden, die zwar unterstützend für die Betreuung sind, aber nicht im Betreuungsschlüssel anerkannt werden.
Ansonsten hat im Amt 5 Frau Juliane Hertwig ihre Arbeit am 01.03.2024 aufgenommen und arbeitet sich derzeit intensiv ihren Aufgabebereich ein.
GTS - Ganztagsschule
Hinsichtlich Ganztagsschule wird es am 3. Mai ein Gespräch zwischen Schulleitung, Landkreis und Gemeinde geben, um zu klären, wie die Ganztagsschule in Nieste umgesetzt werden soll.
Die Schule wünscht sich eine Umsetzung gemäß des Paktes für den Ganztag. Möglich wären Angebote der sog. Profile 1-3 mit unterschiedlichsten Angebotsmodellen.
Die Frage wird dabei sein, welchen Beitrag wir als Gemeinde dazu leisten können und welches das beste Modell für unsere Schülerinnen und Schüler in der Gemeinde sein kann.
Wir werden die Möglichkeiten und Unterschiede der Ganztagsmodelle gemeinsam in einer separaten Veranstaltung, auch mit Vertretern der Elternschaft, besprechen und diskutieren.