Titel Logo
Niester Woche
Ausgabe 14/2025
Neues aus dem Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Ausgebliebener Heckenschnitt sorgt teilweise für Verkehrsbehinderungen und auch Bebauungspläne sind Satzungsrecht

Verkehrs- und Schulwege sollen für unsere Schulkinder, für Menschen mit Behinderung, aber letztendlich für alle Niester Bürgerinnen und Bürger sicher sein.

Dazu gehört, dass Gehwege durch wuchernde Hecken und Sträucher in Ihrer Breite nicht eingeschränkt werden und die Sicht in Kreuzungsbereichen durch stark ausgeprägte Hecken und Sträucher nicht eingeschränkt wird.

Immer wieder werden wir auf solche Missstände aufmerksam gemacht.

Wir möchten daher an Ihre persönliche Vernunft appellieren, bevor wir an der ein oder anderen Stelle Ordnungsmaßnahmen ergreifen müssen.

Schneiden Sie Ihre Hecken und Sträucher bitte zurück, sorgen Sie damit für offene, freie Gehwege und freie Sicht in den Kreuzungsbereichen.

Darüber hinaus gibt es in unserer Gemeinde Bebauungspläne, die regeln, was Sie als Bauherr*in auf Ihrem Grundstück dürfen und was nicht. Unter Umständen sind dort auch Regelungen zur Grundstückseinfriedung, bebaubaren Flächen, Stellplätzen, Anpflanzungen etc. geregelt.

Die Bebauungspläne finden Sie auf unserer Website unter „Leben & Wohnen“ {{gt}} “Bauen in Nieste“ {{gt}} “Bauleitplanung“ auf dem Geoportal des Landes Hessen. Die dort hinterlegten Bebauungspläne gelten noch heute, auch wenn Sie schon 20 Jahre oder älter sind und obliegen dem Satzungsrecht der Gemeinde.