Ab dem 01. April gilt wieder die Anleinpflicht für Hunde aufgrund der Brut- und Setzzeit
Alle Jahre wieder: Hunde müssen an die Leine
Der Frühling ist da und die freie Landschaft wird zu einer immer größer anwachsenden Kinderstube. Einige Haarwildarten, wie z.B. der Hase oder das Schwarzwild, haben bereits Nachwuchs, bei anderen Tierarten sind die weiblichen Tiere hochtragend. In diesem Zustand sind sie in ihrer Bewegungsfreiheit und Fluchtmöglichkeit stark eingeschränkt. Auch die am Boden brütenden Vogelarten wie z.B. Ente, Gans, Rebhuhn, Fasan, Kiebitz und Lerche beginnen jetzt ihr Brutgeschäft.
Daher hat das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) während der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit im Zeitraum vom 1. April bis zum 15. Juli 2024 einen Leinenzwang festgelegt.
Hundebesitzer und –besitzerinnen werden aufgefordert, dem Leinenzwang in diesem Zeitraum nachzukommen und ihre Hunde nur noch angeleint in der freien Landschaft zu führen. Zur freien Landschaft gehören nach § 2 des NWaldLG neben den Flächen des Waldes auch die der übrigen freien Landschaft, auch wenn die Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen.
Streuende, wildernde oder auch nur stöbernde Hunde können eine tödliche Gefahr insbesondere für Jungtiere werden, denn im Falle einer empfindlichen Störung stellen wildlebende Tiere vielfach die Versorgung ihres Nachwuchses ein.