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Niester Woche
Ausgabe 17/2024
Neues aus dem Rathaus
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Wichtige Mitteilung für Briefwählerinnen und Briefwähler zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024

Am 9. Juni findet die Wahl zum Europäischen Parlament statt. In Deutschland werden 96 der 705 Abgeordneten des Europaparlaments gewählt.

Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Nieste haben, neben dem Aufsuchen des Wahllokals am Wahltag, die Möglichkeit, per Briefwahl an der Europawahl teilzunehmen. Dazu müssen Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sein. Dies geschieht automatisch, wenn Sie seit dem 9. März 2024 mit Hauptwohnung in der Gemeinde Nieste gemeldet sind.

Die Wahlberechtigung bekommen Sie per Post zugeschickt. Darauf finden Sie alle notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und die laufende Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Wie können Sie an der Briefwahl teilnehmen?

1. Internet (Online-Wahlscheinantrag)

Die Online-Wahlscheinbeantragung ist auf der Homepage der Gemeinde Nieste unter

https://www.nieste.de/rathaus-politik/wahlen/

„Wahlschein online beantragen“

in der Zeit vom 29. April bis einschließlich 05. Juni 2024 freigeschaltet.

Eine Online-Beantragung nach dem 05. Juni 2024 ist nicht mehr möglich, da die Zustellung der Briefwahlunterlagen durch die Deutsche Post nicht sichergestellt werden kann.

2. Post (Antragsvordruck Briefwahl auf der Wahlbenachrichtigung)

Sie können die Briefwahlunterlagen über den Antragsvordruck, der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, auf dem Postweg beantragen. Zur Vermeidung von Portokosten können Sie den Antrag selbstverständlich auch in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung einwerfen.

3. Formloser Antrag per Post, E-Mail oder Fax

Auch eine formlose schriftliche Beantragung ist möglich. Dies kann in Papierform, per E-Mail oder Fax erfolgen. In jedem Fall muss der Antragsteller seinen Namen, sein Geburtsdatum sowie die Wohnadresse angeben. Die Kontaktdaten finden Sie am Ende dieser Mitteilung.

4. Persönliche Vorsprache

Eine persönliche Beantragung durch Vorsprache ist ebenfalls möglich. Zudem können Sie die Wahl nach Aushändigung der Unterlagen unmittelbar in unserer Wahlkabine durchführen. Bitte beachten Sie bei einer persönlichen Vorsprache die Öffnungszeiten unseres Bürgerservice Büros.

Montag:

13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Dienstag:

08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Mittwoch:

geschlossen

Donnerstag:

08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag:

08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Eine telefonische Beantragung ist nicht zugelassen.

Letzte Möglichkeit zur Briefwahl in der Gemeindeverwaltung ist am Freitag, den 07.06.2024 von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr.

Bei nachgewiesener Erkrankung können die Briefwahlunterlagen auch noch am Samstag, den 08.06.2024 von 10:00 Uhr – 12:00 Uhr in der Gemeindeverwaltung oder am Wahltag, den 09.06.2024 von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr im Wahllokal ausgehändigt werden.

Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am 09.06.2024 um 18:00 Uhr im Briefkasten der Gemeindeverwaltung, Wilhelm-Heitmann-Platz 3, Nieste eingeworfen sein.

Bei Fragen wenden Sie sich gern an Ihr Wahlamt der Gemeinde Nieste

Gemeinde Nieste, Wilhelm-Heitmann-Platz 3, 34329 Nieste

Herrn Mohr

Telefon: 05605/9441-27

Fax: 05605/9441-29

E-Mail: thomas.mohr@nieste.de

Gez.
Ihr Wahlamt der Gemeinde Nieste