Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Gäste,
alle Jahre wieder stellt man fest, wie schnell die Zeit vergeht, wenn wir hier zur letzten Sitzung des Jahres zusammenkommen und heute der Haushalt für das Jahr 2024 eingebracht wird.
Bevor wir aber in das Zahlenwerk einsteigen, lassen Sie mich vorab ein paar allgemeine Vorbemerkungen machen.
Einen Haushalt für das Jahr 2024 aufzustellen als auch eine Projektion bis zum Jahr 2027 zu entwickeln war wiederum von großen Unsicherheiten und kurzfristigen Überraschungen geprägt.
Der russische Vernichtungskrieg gegen die Ukraine wird leider auch im nächsten Jahr nicht enden. Die entsprechenden, enormen Herausforderungen für die notwendige Unterstützung der Ukraine werden auf daher auf höchsten Niveau bestehen bleiben müssen mit gravierenden Auswirkungen auf die Finanzen des Bundes und damit auch für die weiteren Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge.
Die darüber hinaus bestehenden generellen Schwierigkeiten des Bundes für die Haushaltsplanung, gerade mit den negativen Folgen für diverse Förderprogramme, stellen für mögliche Beantragungen oder Inanspruchnahmen dieser in Bezug auf geplante Investitionen die Gemeinde vor weitere Unsicherheiten. Bis auf weiteres kann nur davon ausgegangen werden, die geplanten Investitionen auch durchführen zu können.
Auf lokaler Ebene bedeuten die angekündigten Erhöhungen der Kreisumlage (+4%-Punkte) und der Schulumlage (+1%-Punkt) für 2024 und weitere 2 bzw. 1%-Punkte für 2025 einen massiven Einschnitt für die Gemeindefinanzen.
Obwohl der Landkreis seinen Haushaltsentwurf 2024 wieder zurückgezogen hat (mit einer Einreichung wird nicht vor Mai 2024 gerechnet) und das Land mit Schreiben vom 19. Dezember 2024 darauf hinweist, dass eine unmittelbare Verpflichtung zur Abbildung dieser noch nicht beschlossenen Erhöhungen nicht besteht, hat sich die Verwaltung und die Haushaltskommission entschlossen, diese trotzdem aus Gründen der Transparenz einzuarbeiten, auch wenn dies zu negativen Ergebnissen im Ergebnishaushalt führt.
Gemäß des aktuellen Finanzplanungserlasses des Landes ist dies in dem Rahmen der Planungen voraussichtlich unkritisch, da der negative Saldo der Ergebnisplanung im Planungszeitraum (2023-2027) Dank des positiven Bestandes der Eigenkapitalrücklagen (rd. 500T€) ausgeglichen werden kann. Hinzu kommt, die Projektion des Jahresergebnisses für 2023 weist auf einen Überschuss von mehr als 100T€ hin, der das Eigenkapital weiter erhöhen würde.
Die demographische Entwicklung der letzten Jahre der Gemeinde Nieste gestaltete sich weiterhin positiv und liegt weiter sehr stabil bei klar über 2.000 Einwohnern. Nach Daten des Hessischen Statistischen Landesamtes gehört Nieste zu den jüngsten Gemeinden des Landes, so dass einerseits ein hoher Bedarf an Betreuung für Kinder in der Tageseinrichtung zu erwarten aber auch perspektivisch mit einer kontinuierlichen Zunahme der Bevölkerung zu rechnen ist.
Die Aufnahme der Gemeinde in das neue Dorfentwicklungsprogramm wird weitere positive Impulse für die Dorfgemeinschaft auslösen. Es konnten auch bereits erste Maßnahmen für 2024 von der Steuerungsgruppe beschlossen werden, die Eingang in die Haushaltsplanung gefunden haben.
Wir werden im Jahr 2024, trotz der angespannten Haushaltslage, einige Dinge angehen.
Das Thema Hochwasserschutz begleitet uns weiter. Wir haben zahlreiche gute Gespräche mit HessenForst geführt, um den Wasserrückhalt im Wald in größerem Maß als bisher voranzubringen.
Deshalb wird es in der nächsten Jahren vermehrt auch um den Objektschutz in der Gemeinde gehen.
Dabei werden wir versuchen, Dorfentwicklung, Hochwasserschutz und Naherholung in Einklang zu bringen.
Ein wesentlicher Teil der Investitionen wird im nächsten und den darauffolgenden Jahren die Erneuerung der Ortsdurchfahrt der L3237 einnehmen. Wir werden dabei die Nebenanlagen, sprich Gehwege und Randbereiche erneuern. Der Wasserverband Peine wird zum Teil Kanal, Hausanschlüsse und Schieberkreuze erneuern und rund 1.900 T€ dafür investieren. Dies ist auch ein Grund für die Steigerung der Abwassergebühren von 0,25 €/m³.
Bei der Gestaltung der Nebenanlagen werden wir großen Wert auf ein verbessertes und barrierefreies Angebot machen. Damit geht einher, dass der Schulweg deutlich sicherer werden soll. Es wird nach aktuellem Planungsstand eine Ampelführung im Kreuzungsbereich der L3237 und der K6 geben. Damit einher gehen dann auch zwei Fußgängerüberwege über die Kaufunger Straße zur Bushaltestelle und über die Witzenhäuser Straße. Anliegerversammlungen dazu werden am 15.1. und 16.1.2024 stattfinden.
Das Thema Ganztagsschule wird uns beschäftigen. Die Grundschule möchte gern die Form des sog. Pakt für den Nachmittag. Hierbei setzt die Grundschule auch auf die Unterstützung der Gemeinde und der Vereine und Verbände, um die Ganztagsbetreuung sicherzustellen.
Wir werden uns im kommenden Jahr auch hoffentlich dann abschließend, mit der Umstellung der restlichen Straßenlaternen auf LED-Technik befassen. An dieser Stelle sei noch einmal den Gremienmitgliedern gedankt, die tatkräftig und ehrenamtlich an der Erstellung eines Straßenlaternen Katasters mitgewirkt haben.
Kommen wir aber nun zu dem eigentlichen Zahlenwerk und ich beginne mit der Einbringung der Haushaltssatzung, dem Haushaltsplan und dem Stellenplan für das Haushaltsjahr 2024.
Auch in diesem Jahr sind wir bei der Aufstellung des Haushaltes wieder den Weg über eine Haushaltskommission gegangen. Das nun vorliegende Zahlenwerk ist also das Ergebnis einer Diskussion aller Fraktionen, des Gemeindevorstandes und der Verwaltung.
Als seitens des Landkreises bekannt wurde, dass davon auszugehen, dass Kreis- und Schulumlage um insgesamt 5 % Punkte steigen werden, wurde noch einmal eine Extrarunde gedreht.
Allen war aber bewusst, dass der Haushalt sehr wenig Spielraum für Einsparungen lässt, da die Pflichtausgaben mittlerweile bei rund 98 % liegen.
Man vereinbarte keine Gemeindesteuern zu erhöhen, um das durch die Erhöhung der Kreis- und Schulumlage entstehende Defizit auszugleichen, sondern das Defizit in Kauf zu nehmen und durch Entnahme aus der Eigenkapitalrücklage auszugleichen.
Für den Haushaltsausgleich, auch in den Folgejahren, wäre eine Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B auf knapp 900 % nötig gewesen.
Die Haushaltssatzung stellt sich damit wie folgt dar:
Im Ergebnishaushalt planen wir mit Erträgen von 4.172.400 € denen Aufwendungen von insgesamt 4.253.490 € gegenüberstehen.
Hinzu kommen Aufwendungen von 2.000 € im außerordentlichen Ergebnis.
Damit schließt das Haushaltsjahr 2024 voraussichtlich mit einem Defizit von 79.790 € ab, welches durch die bereits erwähnte Eigenkapitalrücklage von rund 500 T€ ausgeglichen werden kann.
Im Finanzhaushalt, in dem der Finanzmittelfluss und der Finanzierungsbedarf der Investitionen abgebildet werden, gehen bei den ein- und Auszahlungen aus Verwaltungs- und Investitionstätigkeit von minus 787.680 € aus.
Bei den Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit erwarten wir einen Saldo von 628.569 € und haben somit einen Zahlungsmittelbedarf im Jahr 2024 von 121.021 €.
Dieser Zahlungsmittelbedarf kann aus vorhandenen Kassenbeständen gedeckt werden. Das heißt, dass ausreichen liquide Mittel zum Jahresende 2023 vorhanden sein werden, da wir wie bereits erwähnt in der Projektion für das Jahr 2023 ein positives Ergebnis von mehr als 100 T€ erwarten. Dies unterstreicht auch die stets sparsame Haushaltsführung der Verwaltung.
Für den Zahlungsmittelfluss, insbesondere für den Ausbau der Nebenanlagen der L3237 und der Dorfentwicklung, wird der Gesamtbetrag der Kredite auf 787.600 € festgesetzt. Kredite, die in erster Linie zur Zwischenfinanzierung benötigt werden, bis nach Abschluss der Maßnahmen die Fördergelder und Anliegergebühren gezahlt werden.
Aber auch der Eigenanteil der Gemeinde Nieste muss finanziert werden.
Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre wurden keine festgesetzt und die Höhe der Liquiditätskredite also die Kassenkredite, wird auf 650.000 € festgesetzt.
Die Hebesätze der Grundsteuer und der Gewerbesteuer sollen in 2024 nicht angehoben werden.
Aus unserer Sicht wird kein Haushaltssicherungskonzept notwendig sein, weil wir die Defizite durch Rücklagen auffangen können.
Einnahmen
Die Einnahmen belaufen sich im Jahr 2024 voraussichtlich auf 4.175.700 €.
Wesentliche Einnahmen sind die Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich
Anzumerken ist, dass für unsere kleine Gemeinde die Grund- und Gewerbesteuer kein wirklicher Steuerhebel ist und gerade mal nur etwas mehr als 15 % der Einnahmen ausmachen.
Auch die Zuweisungen vom Land zur Deckung der Kosten für die kostenlose 6 Stunden Betreuung in der KITA, die die Gemeinde rund 520 T€ kostet, beträgt nur 316 T€ und reicht zur Deckung dieser Kosten bei weitem nicht aus.
Ausgaben 2024
Die Ausgaben im Haushaltsjahr 2024 belaufen sich auf insgesamt 4.255.490 €
Höchster Ausgabeposten sind in der Tat die zu zahlenden Umlagen mit 1.709.200 € an den Landkreis. Bisher hat hierzu als Ausgleich immer der zugewiesene Einkommensteueranteil ausgereicht, der allerdings mit zu erwartenden 1.615 T€ nicht mehr ausreicht, um die Umlagen zu decken.
Die Ausgaben in KITA, Verwaltung und Bauhof sind in erster Linie Personalkosten getrieben, nicht zuletzt durch Tarifabschluss des TvÖD.
Fasst man die Ausgaben noch einmal nach Kostenarten zusammen, so erkennt man, dass Umlagen und Personalkosten über 80 % der Ausgaben ausmachen und für alle anderen zu bewältigenden Aufgaben der Kommune weniger als 20 % zur Verfügung stehen.
Für mich heißt das, dass der kommunale Finanzausgleich dringend neu geregelt werden muss, um die Kommunen finanziell besser und gerechter auszustatten. Schaut man aber in den Koalitionsvertrag unserer neuen Landesregierung sieht man, dass man dieses Thema angehen will, dies aber nicht vor 2026 angegangen wird.
Kommunaler Finanzausgleich
Hier komme ich alle Jahre wieder zu meiner Lieblingsgrafik, die zeigt, wie eng der Handlungsspielraum unserer Gemeinde ist.
Immer wieder hört man die Aussagen aus der Bürgerschaft „Ihr müsst Euch darum kümmern, schließlich zahle ich ja Steuern“. Da ist richtig – wir alle tun das. Doch kommt von alledem nur wenig in den Kommunen an.
Die gesamten Zuweisungen und Steuereinnahmen belaufen sich auf 3.451.900 €. Zieht man davon Kreisumlage, Schulumlage, Heimatumlage, Gewerbesteuerumlage und die Personalkosten ab, verbleiben gerade mal 27.470 € aus den Steuermitteln und Zuweisungen übrig, mit denen alle anderen Aufgaben finanziert werden müssen.
Klar, dass unter diesen Umständen alle Investitionen nur über Fremdfinanzierung möglich sind.
Personalkosten
Schaut man in Unternehmen, so ist der erste Sparansatz beim Personal. Aber für uns Kommunen und gerade für uns als kleine Kommune sind dort kaum Einsparungen machbar.
In der KITA existiert ein fester, gesetzlich vorgegebener Betreuungsschlüssel. Dieser sagt aus, dass wir mindestens 10 Vollzeitstellen besetzen müssen. In der Verwaltung, Bauhof und bei den Reinigungskräften verteilen sich 9,71 Stellen auf 12 Köpfe.
Bei der aktuell ausgeschriebenen Stelle handelt es sich um eine Nachfolge für eine zum 31.12. ausscheidende Mitarbeiterin.
Die Aufgabenvielfalt in der Kommune steigt, statt Bürokratieabbau erleben wir jeden Tag mehr und mehr Bürokratieaufbau, so dass man sich tatsächlich die Frage stellen muss, wie die Aufgaben in Zukunft noch bewältigt werden können. Für viele bedeutet es aktuell – Arbeiten am Limit.
Wir haben bei der Planung der Personalkosten den KITA-Betreuungsschlüssel, die Tariferhöhung im TvÖD für 2024, sowie für die Folgejahre jeweils 2,5 % Lohnkostensteigerungen eingeplant. Zusätzliche Personaleinstellungen sind nicht geplant.
Kindertagesstätte
Der Zuschussbedarf in der KITA steigt 2024 auf rund 450 T€. Erträge von 448 T€ stehen 897 T€ Kosten gegenüber, davon machen allein 732 T€ die Personalkosten aus.
Die Zuweisung vom Land beträgt rund 326.500,00 € im Jahr 2024, was zur Deckung der kostenlosen Betreuung in der KITA bei weitem nicht ausreicht.
Aus diesem Grunde und wegen gesetzlich notwendiger Anpassungen, haben wir die KITA-Satzung neu gefasst und auch die Kostensatzung angepasst. Damit soll die Verwaltung vereinfacht werden und die Kostenlast der Gemeinde durch höhere Gebühren etwas verringert werden.
Dennoch wird der Zuschussbedarf in der KITA immer auf einem hohen Niveau bleiben. Ein Kostenausgleich wird durch die Elternbeiträge nicht erreicht werden können. Ich halte dies auch für eine Aufgabe der Gemeinde, diese weiterhin sozialverträglich zu gestalten.
Aber die Kosten zur Unterhaltung der KITA werden weiter steigen.
Grund- und Gewerbesteuer
Die Hebesätze bei der Grund- und Gewerbesteuer ändern sich nicht.
Die Einnahmen der beiden Gemeindesteuern sind überschaubar.
Spannend bleibt es, wenn man vorausschauend in das Jahr 2025 blickt, wenn eigentlich die neue Regelung zur Grundsteuer greifen soll.
Es ist der Wunsch der Landesregierung, dass durch Einführung der neuen Grundsteuer, sich die Gesamtsteuerlast in einer Kommune nicht erhöhen soll. Es ist aber schon jetzt absehbar, dass insbesondere diejenigen Eigentümer alter Häuser und ehemaliger landwirtschaftlicher Betriebe mit geringem Wert, deutlich tiefer in die Tasche greifen müssen als Eigentümer neuer und Häusern mit hohem Wert, etwa das Gleiche oder gar weniger zahlen müssen.
Am Ende haben wir im nächsten Jahr nach Vorlage aller Grundsteuermessbeträge zu entscheiden, ob und wie wir die Hebesätze der Grundsteuer anpassen.
Letztendlich bleibt aber noch die Frage, ob es 2025 überhaupt einen Start der neuen Grundsteuer geben wird. Erste Klagen der Finanzgericht zu dem Bundesmodell sind bereits anhängig.
Die Gewerbesteuer bleibt auch ein großes Fragezeichen. Hier gehen wir zwar davon aus, dass diese in den nächsten Jahren stabil bei über 200 T€ bleibt, dennoch kann man auf Grund von Rückzahlungen aus Vorjahren dies nur schwer abschätzen und absehen.
Kreisumlage
Die Anhebung der Kreisumlage auf insgesamt 56 % Punkte, wird uns in 2024 etwas mehr als 150 T€ und in 2025 die Anhebung auf insgesamt 59 % Punkte weitere mehr als 107 T€.
Damit steigt die Umlage in den beiden Jahren 2024 und 2025 auf insgesamt 3.600.000 € in Summe.
Stellenplan
Der Stellenplan der Gemeinde Nieste bleibt weitestgehend unverändert.
In der Verwaltung sind neben mir als Bürgermeister 4,92 Stellen geplant, die sich aktuell auf 6 Köpfe verteilen, von denen eine Mitarbeiterin sich derzeit in Elternzeit befindet und eine Stelle ab dem 1.1.2024 als Nachfolge neu besetzt werden muss.
Im Bauhof gibt es weiterhin drei Stellen mit aktuell 3 Mitarbeitern, sowie weitere 1,79 Stellen bei den Reinigungskräften, die wir ab 2024 kostenbetrachtend dem Bauhof zugeordnet haben und die sich auf 3 Mitarbeiterinnen aufteilen
Im Bereich Sozial und Erziehungsdienst gibt es weiterhin die Vollzeitstelle in der Jugendarbeit, 2 Leitungsstellen in der KITA (Krippe und KITA) und 10 weitere Stellen gem. Betreuungsschlüssel. Diese 12 Stellen teilen sich derzeit auf 15 Mitarbeitende auf.
Investitionen 2024
Ich komme nun zur Vorstellung der geplanten Investitionen für das Jahr 2024. Dabei möchte ich kurz hervorheben, dass auf Grund des Glasfaserausbaus und der Diskussionen zum Hochwasserschutz einige geplanten Investitionen aus 2022 und 2023 noch nicht getätigt wurden.
Wie bereits erwähnt, können Investitionen in unserer Gemeinde schon lange nicht mehr aus Eigenmitteln finanziert werden, sondern bedürfen der Fremdfinanzierung.
Dennoch halte ich Investitionen in der Gemeinde für richtig und wichtig, solange sie mit Augenmaß und mit Weitsicht und unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten geplant und umgesetzt werden.
Nicht zu investieren, bedeutet Stillstand und Rückschritt. Es gilt unsere Gemeinde liebens- und lebenswert zu erhalten. Es gilt die Einrichtungen der Gemeinde auf einem guten Niveau zu erhalten und insbesondere auch den Brand- und Katastrophenschutz in der Kommune sicherzustellen.
Rund 232.500 € verbleiben aus dem Jahr 2022 und 2023. Im Wesentlichen für Straßenerneuerung, Hochwasserschutz und die LED-Straßenbeleuchtung, sowie die Tore für den Friedhof.
Weitere Investitionen im Jahr 2024 in Höhe von 65.200,00 € sind allesamt notwendige Ersatzinvestitionen oder wie z.B. Zaun, Schall- und Einklemmschutz in der KITA, Vorgaben der KITA – Aufsicht.
Auch die lang ersehnte neue Finanzsoftware in der Verwaltung, soll 2024 umgesetzt werden.
Nieste befindet sich seit diesem Jahr wieder im Dorfentwicklungsprogramm des Landes Hessen.
Die Steuerungsgruppe hat Ihre Arbeit aufgenommen und ist derzeit bei der Erstellung des Zeit-Kosten-Finanzierungsplanes für die Jahre 2024-2029. Dieser wird zu einem späteren Zeitpunkt ebenso wie die Maßnahmen, von der Gemeindevertretung beschlossen.
Erste Maßnahmen sind für 2024 geplant. Hierbei handelt es sich in erster Linie um Dienstleistungen und Planungsleistungen für die Vorbereitung weiterer Projekte.
Insgesamt sind in der Dorfentwicklung bis 2029 Investitionen von rund 1,5 Mio. € vorgesehen.
Bei den ersten beiden Summen handelt es sich zum einen um die Beauftragung eines Planungsbüros, das uns in der Dorfentwicklung begleitet, zum anderen um ein weiteres Planungsbüro, dass die privaten Aktivitäten unterstützen soll und die Bürgerinnen und Bürger bei der Umsetzung berät.
Wesentlich beschäftigen wird uns in den nächsten Jahren die Sanierung der L3237 in der kompletten Ortsdurchfahrt von Nieste. Baubeginn ist für August 2024 geplant. Man geht von einer Bauzeit von 1,5 Jahren aus.
Für die Straße zeichnet das Land Hessen über Hessen Mobil verantwortlich, die Nebenanlagen werden durch uns saniert. Allerdings hatten wir ja seinerzeit beschlossen, die gesamte Planungshoheit an Hessen Mobil abzutreten.
Anlieger werden hierbei mit einem Eigenanteil von 25 % herangezogen, die Gemeinde mit 75 %, wobei wir in einigen Bereichen auch selbst Anlieger sind und damit 100 % der Kosten tragen.
Darüber hinaus erhalten wir für den 75 %igen Gemeindeanteil voraussichtlich eine Förderung von 70 % der Bruttokosten nach dem Mobilitätsförderungsgesetz. Dieses verlangt allerdings einige Voraussetzungen, wie ausgebaut wird und das insbesondere für den Rad- und Fußgängerverkehr bessere, sicherere und barrierefreie Verkehrsanlagen geschaffen werden müssen.
Für die Planung müssen somit Planungskosten an Hessen Mobil, je nach Planungsstand geleistet werden. Diese sind in der Tabelle oben dargestellt.
Die Ausbaukosten von 1.150.000 € stellen sich in der unteren Tabelle dar.
Ob und wie der tatsächliche Geldmittelfluss am Ende laufen wird bleibt abzuwarten. Für 2024 haben wir entsprechend 66.125,00 € Planungskosten und 345.000 € Baukosten in Ansatz gebracht.
Mit dem Geldrückfluss der Fördermittel und der Anliegergebühren, ist erst nach Abschluss und Abrechnung der Maßnahme, frühestens in 2026ff. zu rechnen.
Eigenbetrieb Dienstleistungszentrum
Der Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Dienstleistungszentrum stellt sich wie folgt dar.
| Erfolgsplan: | Erträge | 176.720,00 € |
| Aufwendungen | 162.445,00 € |
| uns somit mit einem | Jahresergebnis | 14.275,00 € |
Der Gewinn von 14.275,00 € soll den Rücklagen zugeführt werden.-
Vermögensplan
| Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 78.205,00 € |
| Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -20.000,00 € |
| Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | -39.800,00 € |
| Finanzmittelsaldo des Wirtschaftsjahres | 18.405,00 € |
Der Höchstbetrag der Betriebsmittelkredite, die im Wirtschaftsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 800.000,00 € festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2022 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen erforderlich ist, wird auf 20.000,00 € festgesetzt.
Auch wenn dies auf den ersten Blick sehr positiv erscheint, darf man nicht vergessen, dass die Gemeinde einen Zuschuss von 30.000 € in den Eigenbetrieb leistet, und auch die Tilgungsleistung von 80.000 € seitens der Gemeinde aufgewendet wird.
Im Jahr 2025 steht dann die Umschuldung an, wo wir nach der aktuellen Zinsentwicklung davon ausgehen müssen, dass die Zinsleistungen von derzeit geplanten 21.055 € auf 62.600 € im Jahr 2025 und 77.100 € in 2026 steigen werden.
Erträge
Aufwand
Finanzplan 2024
Soweit meine Ausführungen zum Haushalt 2024, den Investitionen und dem Wirtschaftsplan 2024 für den Eigenbetrieb Dienstleistungszentrum.
Die Beratungen in den Ausschüssen finden am 29.01.2024 und 30.01.2024 in öffentlichen Sitzungen statt. Der Beschluss der Gemeindevertretung ist in der öffentlichen Sitzung am 01.02.2024 geplant. Alle Sitzungen finden im DGH statt.