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Niester Woche
Ausgabe 25/2025
Neues aus dem Rathaus
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Fristentabellen für den Führerscheinumtausch

Wann Sie genau umtauschen müssen, ist in zwei Fristentabellen geregelt. Entscheidend ist das Ausstellungsdatum des Führerscheins, nicht das Erteilungsdatum. Diese Angaben finden Sie in Ihrem aktuellen Führerscheindokument.

Alle Führerscheindokumente mit Ausstellungsjahr ab 1. Januar 1999 müssen Sie daher entsprechend der Tabelle 2 umtauschen. Wessen Ausstellungsjahr vor dem 1. Januar 1999 liegt, muss sich an der Tabelle 1 (gegliedert nach Geburtsjahr) orientieren.

Tabelle 1 – Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

vor 1953

19. Januar 2033

1953 – 1958

19. Juli 2022

1959 – 1964

19. Januar 2023

1965 – 1970

19. Januar 2024

1971 oder später

19. Januar 2025

Tabelle 2 – Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind*:

*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. © ADAC e.V. 10.2022

Ausstellungsjahr

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

1999 – 2001

19. Januar 2026

2002 – 2004

19. Januar 2027

2005 – 2007

19. Januar 2028

2008

19. Januar 2029

2009

19. Januar 2030

2010

19. Januar 2031

2011

19. Januar 2032

2012 – 18.1.2013

19. Januar 2033

Kartenführerscheine ohne Ablaufdatum

Alte Scheckkartenführerscheine, die ab 1.1.1999 ausgestellt wurden, enthalten – ebenso wie Papierführerscheine – kein Ablaufdatum. Inhaberinnen und Inhaber dieser Scheckkartenführerscheine ohne Ablaufdatum müssen sich an Tabelle 2 orientieren, um ihr Datum für den Führerscheinumtausch zu bestimmen. Das für den Umtausch maßgebliche Datum der Ausstellung finden Sie auf der Vorderseite unter Ziffer 4a.

Papierführerscheine umtauschen

Für die letzten Papierführerscheine wurde es dieses Jahr ernst: Stichtag für den Umtausch in die neue Scheckkarte war der 19.1.2025. Einzige Ausnahme: Wer vor 1953 geboren wurde, der muss seinen Führerschein – egal ob Papier- oder Scheckkartenführerschein und unabhängig vom Ausstellungsdatum – erst bis zum 19.1.2033 tauschen.

So lange gilt der neue Führerschein

Der neue Scheckkartenführerschein gilt 15 Jahre. Wichtig: Nur die Gültigkeit des Führerscheindokumentswird auf 15 Jahre befristet, nicht die Fahrberechtigung als solche. Wenn das Dokument nach 15 Jahren abläuft, bekommen Sie einen neuen Scheckkartenführerschein, wieder ohne Prüfung oder Gesundheitscheck.

Alte Klassen bleiben erhalten

Nach dem Umtausch stehen Sie nicht schlechter da als vorher: Mit der Umstellung Ihrer Fahrerlaubnisklassen alten Rechts (z.B. Klasse 2, 3, ehem. DDR-Klassen) werden im neuen Führerschein die Klassen bestätigt, die der bisherigen Fahrberechtigung entsprechen.