Wann Sie genau umtauschen müssen, ist in zwei Fristentabellen geregelt. Entscheidend ist das Ausstellungsdatum des Führerscheins, nicht das Erteilungsdatum. Diese Angaben finden Sie in Ihrem aktuellen Führerscheindokument.
Alle Führerscheindokumente mit Ausstellungsjahr ab 1. Januar 1999 müssen Sie daher entsprechend der Tabelle 2 umtauschen. Wessen Ausstellungsjahr vor dem 1. Januar 1999 liegt, muss sich an der Tabelle 1 (gegliedert nach Geburtsjahr) orientieren.
| Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
| vor 1953 | 19. Januar 2033 |
| 1953 – 1958 | 19. Juli 2022 |
| 1959 – 1964 | 19. Januar 2023 |
| 1965 – 1970 | 19. Januar 2024 |
| 1971 oder später | 19. Januar 2025 |
| *Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. © ADAC e.V. 10.2022 | |
| Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
| 1999 – 2001 | 19. Januar 2026 |
| 2002 – 2004 | 19. Januar 2027 |
| 2005 – 2007 | 19. Januar 2028 |
| 2008 | 19. Januar 2029 |
| 2009 | 19. Januar 2030 |
| 2010 | 19. Januar 2031 |
| 2011 | 19. Januar 2032 |
| 2012 – 18.1.2013 | 19. Januar 2033 |
Alte Scheckkartenführerscheine, die ab 1.1.1999 ausgestellt wurden, enthalten – ebenso wie Papierführerscheine – kein Ablaufdatum. Inhaberinnen und Inhaber dieser Scheckkartenführerscheine ohne Ablaufdatum müssen sich an Tabelle 2 orientieren, um ihr Datum für den Führerscheinumtausch zu bestimmen. Das für den Umtausch maßgebliche Datum der Ausstellung finden Sie auf der Vorderseite unter Ziffer 4a.
Für die letzten Papierführerscheine wurde es dieses Jahr ernst: Stichtag für den Umtausch in die neue Scheckkarte war der 19.1.2025. Einzige Ausnahme: Wer vor 1953 geboren wurde, der muss seinen Führerschein – egal ob Papier- oder Scheckkartenführerschein und unabhängig vom Ausstellungsdatum – erst bis zum 19.1.2033 tauschen.
Der neue Scheckkartenführerschein gilt 15 Jahre. Wichtig: Nur die Gültigkeit des Führerscheindokumentswird auf 15 Jahre befristet, nicht die Fahrberechtigung als solche. Wenn das Dokument nach 15 Jahren abläuft, bekommen Sie einen neuen Scheckkartenführerschein, wieder ohne Prüfung oder Gesundheitscheck.
Nach dem Umtausch stehen Sie nicht schlechter da als vorher: Mit der Umstellung Ihrer Fahrerlaubnisklassen alten Rechts (z.B. Klasse 2, 3, ehem. DDR-Klassen) werden im neuen Führerschein die Klassen bestätigt, die der bisherigen Fahrberechtigung entsprechen.