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Niester Woche
Ausgabe 26/2025
Neues aus dem Rathaus
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Sicher ins neue Jahr – Hinweise zum Abbrennen von Feuerwerk in der Silvesternacht

Information des Gemeinsamen Ordnungsbehördenbezirks (GOB)

Der Jahreswechsel soll ein fröhlicher Anlass sein. Leider kommt es in der Silvesternacht jedes Jahr zu vermeidbaren Unfällen und Bränden – häufig verursacht durch unsachgemäßen oder leichtsinnigen Umgang mit Feuerwerkskörpern.

Damit Sie sicher und unbeschwert ins neue Jahr starten können, bitten wir Sie, die folgenden Hinweise zu beachten.

Wichtiger rechtlicher Hinweis

Nach § 23 Absatz 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe (min. 200 m Abstand) von

  • Kirchen

  • Krankenhäusern

  • Kinder- und Altenheimen

  • sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen

verboten.

Diese Regelung gilt selbstverständlich auch in der Gemeinde Nieste und ist verbindlich einzuhalten.

Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können geahndet werden.

Was Sie beim Feuerwerk beachten sollten
  • Kaufen Sie Feuerwerkskörper nur im regulären Einzelhandel oder bei seriösen Online-Anbietern.

    Zugelassene Artikel erkennen Sie am CE-Zeichen mit einer vierstelligen Kennnummer.

    Die Kennzeichnung „F2“ bedeutet: Verwendung ohne besondere Genehmigung erlaubt.

  • Verzichten Sie auf Feuerwerkskörper aus dem Ausland – diese sind oft nicht geprüft, in Deutschland verboten und können lebensgefährlich sein.

  • Feuerwerk darf nur am 31. Dezember und am 1. Januar abgebrannt werden.

  • Lesen Sie vor dem Zünden immer sorgfältig die Gebrauchsanweisung.

  • Halten Sie den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand ein.

    Bei manchen Artikeln beträgt dieser bis zu 20 Meter – nicht jeder Ort ist dafür geeignet.

  • Zünden Sie keine Feuerwerkskörper in der Hand und werfen Sie diese nicht unkontrolliert.

  • Lagern Sie Feuerwerk nicht am Körper, sondern in verschlossenen Taschen oder Behältern.

  • Raketen niemals auf Menschen, Tiere, Gebäude oder Fahrzeuge richten.

  • Verwenden Sie für Raketen feste Abschussvorrichtungen (z. B. Flaschen in Getränkekisten) und achten Sie auf eine freie, senkrechte Flugbahn.

  • Zündschnüre niemals kürzen oder manipulieren.

  • Geben Sie Feuerwerkskörper der Kategorie F2 nicht an Kinder oder Jugendliche weiter.

    Für Artikel der Kategorie F1 gilt ein Mindestalter von 12 Jahren.

  • Basteln oder verändern Sie niemals Feuerwerkskörper.

  • Blindgänger nicht erneut zünden, sondern mit Wasser unbrauchbar machen und entsorgen.

  • Verzichten Sie auf Feuerwerk unter Alkoholeinfluss.

  • Schützen Sie Ihre Haustiere, indem Sie sie möglichst im Haus behalten.

  • Halten Sie Fenster, Türen und Dachluken geschlossen.

  • Bei starkem Wind oder Sturm bitte ganz auf das Abbrennen verzichten.

  • Achten Sie auf noch glühende Feuerwerksreste, insbesondere auf oder an Gebäuden.

  • Wer böllert, ist verpflichtet, den entstandenen Müll zu beseitigen.

    Abgekühlte Reste gehören in den Hausmüll.

Falls doch etwas passiert
  • Kleinere Entstehungsbrände sofort löschen, bei Ausbreitung Feuerwehr unter 112 alarmieren.

  • Verbrennungen sofort mit Wasser kühlen; bei größeren Verletzungen Rettungsdienst 112 rufen.

  • Augenverletzungen immer fachärztlich untersuchen lassen.

Vielen Dank für Ihre Rücksichtnahme!

Mit verantwortungsvollem Verhalten tragen Sie dazu bei, dass der Jahreswechsel in Nieste für alle sicher und friedlich verläuft.

Ihr Gemeinsamer Ordnungsbehördenbezirk