Gemäß § 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Nieste wird hiermit im Folgenden bekannt gemacht:
Änderungen der Satzung über die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde Nieste und Benutzungsordnung:
§ 4 Absatz 3 Satz 1 wird geändert in: „Bei Reservierung innerhalb von 21 Tagen vor Nutzungsbeginn hat die Vertragsunterzeichnung der Nutzenden umgehend zu erfolgen.“
Dem § 4 wird ein neuer Absatz 4 hinzugefügt: „Der Nutzungsvertrag kommt endgültig erst nach Zahlung der Nutzungsgebühr und der Kaution zustande. Sofern die Nutzungsgebühr und die Kaution nicht innerhalb der Fristen gemäß § 5 Absatz 3 gezahlt werden, verfällt der Nutzungsvertrag.“
§ 5 Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „Die Benutzungsgebühr und die Kaution sind innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss fällig. Sofern der Vertragsabschluss nicht mindestens drei Wochen vor Nutzungsbeginn erfolgt, sind die zu zahlenden Beträge sofort fällig. Absatz 4 bleibt unberührt.“
Diese Änderungen treten mit Vollendung der Bekanntmachung umgehend in Kraft (§ 5 Absatz 4 der Hauptsatzung).
Hinweis: Die vollständige Textfassung der Satzung kann an der Bekanntmachungstafel der Gemeindeverwaltung, Wilhelm-Heitmann-Platz 3, oder auf der Homepage der Gemeinde (www.nieste.de) eingesehen werden.