Der Vorsitzende der
Gemeindevertretung 34329 Nieste, 03.12.2024
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Nieste vom 21.11.2024
Beginn: 20:00 Uhr, Ende: 21:08 Uhr
Die Mitglieder der Gemeindevertretung waren durch Einladung vom 15.11.2024 auf Donnerstag, den 21.11.2024 zu 20:00 Uhr unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen worden.
Tag, Zeit und Ort der Sitzung wurden öffentlich bekanntgegeben worden.
| Anwesend: | (gesetzl.) Mitgliederzahl: 15 |
| a) stimmberechtigt |
| Oliver Pick (SPD) | Vorsitzender der Gemeindevertretung |
| Uwe Blumenstein (SPD) | |
| Kira Kammerer (CDU) | |
| Torsten Kammerer (CDU) | |
| Michael Kilian (SPD) | |
| Hans-Joachim Kruß (CDU) | |
| Jürgen Noll (SPD) | |
| Katrin Oeste (SPD) | |
| Claudius Petri (CDU) | |
| Gunhilde Pick (SPD) | |
| Susanne Scheuring (SPD) | |
| b) nicht stimmberechtigt |
| Gemeindevorstand | |
| Klaus Missing | |
| Jürgen Ewig (SPD) | |
| Lena Baum (SPD) | |
| Volker Grimm (UWN) | |
| Jörg Mayer (CDU) | |
| Marie-Luise Zinke (SPD) | |
| Protokoll: | |
| Thomas Mohr | |
| Es fehlte: | |
| Michael Kuhn (SPD) | |
| Mario Lämmerhirt (UWN) | |
öffentliche Sitzung
| 1. | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung |
|
| 2. | Feststellung der Beschlussfähigkeit |
|
| 3. | E-Akte für Infoma NewSystems zur dauerhaften und revisionssicheren Langzeitspeicherung der Vorgänge bzw. elektronischen Belege | (LP 2021 - VL226) |
| 4. | Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Zusammenarbeit der beteiligten Organe in der Touristischen Arbeitsgemeinschaft (TAG) GrimmSteig Erlebnis Region inkl. der Aufnahme Großalmerodes und die Zusammenarbeit im gemeinsamen Beirat. | (LP 2021 - VL227) |
| 5. | Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit zur Umsetzung der GrimmSteig-Neustrukturierung. | (LP 2021 - VL228) |
| 6. | Beitritt der Gemeinde Nieste in die Solidargemeinschaft Abwasser des Wasserverbandes Peine und die Solidargemeinschaft Trinkwasser des Wasserzweckverbandes Peine | (LP 2021 - VL229) |
| 7. | Information über das Ergebnis des Zensus auf den 15.05.2022 für die Gemeinde Nieste | (MI-10/2024) |
| 8. | Anfragen/ Mitteilungen |
|
Nach Verlesen der Tagesordnung wurden folgende Ergänzungen eingebracht:
| öffentliche Sitzung | ||
| 1. | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung | |
| 2. | Feststellung der Beschlussfähigkeit | |
| 3. | E-Akte für Infoma NewSystems zur dauerhaften und revisionssicheren Langzeitspeicherung der Vorgänge bzw. elektronischen Belege | LP 2021 - VL226 |
Der Bürgermeister führt in die Thematik ein: „Im Rahmen der Einführung unserer neuen Rechnungswesensoftware, möchten wir auch die E-Akte einführen, d.h. papierlose Speicherung der mit der Finanzabwicklung zusammenhängenden Daten wie Rechnungen, Lieferscheine etc.
In diesem Zusammenhang möchte ich vorab anmerken, dass vom Land Hessen die IKZ-Rechnungswesen zwischen den Gemeinden Nieste, Helsa und Niestetal anerkannt wurde und dazu am 29.11.2024 ein Förderbescheid durch den Innenminister Prof. Dr. Roman Poseck in Niestetal überreicht wird.
Aus Sicht der Verwaltung macht es keinen Sinn, die E-Akte nicht parallel zum Start der REWE Software einzuführen. Somit ist sichergestellt, dass von Beginn an die Belegverwaltung in der E-Akte erfolgt.
Für mich ist das nach der Einführung der E-Akte im Meldewesen ein weiterer Schritt hin zur Digitalisierung der Abläufe in der Verwaltung bis perspektivisch der Zustand einer papierlosen Verwaltung zu erreicht wird.
Mit dem heutigen Beschluss können wir die Beauftragung erteilen und die notwendigen Kosten von insgesamt knapp 12.000 € verpflichtend in den Haushalt 2025 einstellen, da die Abrechnung erst im Jahr 2025 erfolgen wird. Die Investition wäre über die IKZ-Förderung gedeckt.
Die laufenden jährlichen Kosten belaufen sich dann auf 1.418,94 €.“
Der Haupt- und Finanzausschuss (Hafas) empfiehlt die Zustimmung.
Es sei sehr schön, dass hier die Digitalisierung auch tatsächlich umgesetzt werde, sagte C. Petri (CDU). Ein gemeinsamer Start zusammen mit Infoma sei absolut sinnvoll.
Dem stimmt U. Blumenstein (SPD) zu und ergänzt, dieses Fortschreiten der Digitalisierung in der Verwaltung sei ein wichtiger weiterer Schritt für die Zukunftssicherung. Alles zusammen wäre absolut sinnvoll.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, die notwendigen Module (wie beschrieben und lt. der Angebote der Ekom21, siehe Anlagen) für die revisionssichere Datenhaltung im Rahmen der Nutzung des neuen Rechnungswesenssystems New Systems anzuschaffen.
Die Gemeindevertretung beschließt weiterhin die entsprechende Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 12.000,00 Euro für den Haushalt 2025. Der entsprechende Anteil aus den Fördermitteln für das Finanz-IKZ soll dafür Verwendung finden.
Beratungsergebnis:
| Ja | 11 |
| Nein | 0 |
| Enthaltungen | 0 |
| 4. | Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Zusammenarbeit der beteiligten Organe in der Touristischen Arbeitsgemeinschaft (TAG) GrimmSteig Erlebnis Region inkl. der Aufnahme Großalmerodes und die Zusammenarbeit im gemeinsamen Beirat. | LP 2021 - VL227 |
Der Bürgermeister erläutert die Vorlage: „Der Grimmsteig ist nicht nur einer der schönsten Wanderwege in der Mitte Deutschlands, sondern auch gleichzeitige Namensgeber der touristischen Arbeitsgemeinschaft. Jedoch verbindet er in seiner bisherigen Wegführung nicht alle Mitgliedskommunen unserer Touristischen Arbeitsgemeinschaft. Darüber hinaus bekommen die Wanderer in der bisherigen Wegführung zu spüren, dass in den letzten Jahren immer mehr Gastronomiebetriebe ihre Öffnungszeiten einschränken mussten. Daher soll zum einen die Stadt Großalmerode mit die in die TAG GrimmSteig Erlebnisregion aufgenommen werden und zum anderem die Wegeführung des Grimmsteigs neugestaltet und ergänzt werden. Somit ist die Anbindung von Großalmerode inkl. Bilstein geplant. Darüber hinaus soll die Anbindung der TAG Kommunen Fuldabrück, Niestetal und Lohfelden über sogenannte Zuwegung erfolgen. Ein weiteres wichtiges Ziel ist die bessere Verfügbarkeit der gastronomischen Angebote in den TAG Kommunen.
Für das Projekt – GrimmSteig - Neufassung – ist eine Förderung über Mittel aus dem Programm zur Förderung der ländlichen Entwicklung-LEADER vorgesehen. Aufgrund der geografischen Lage des Projekts soll eine Kooperation der LEADER-Regionen Kassel-Land und Werra-Meißner erfolgen. Zur Durchführung des gemeinsamen Vorhabens wirken die Vertragspartner in arbeitsteiliger Kooperation zusammen. Die Kooperationspartner verpflichten sich, die Bestimmungen zur Förderung der ländlichen Entwicklung-LEADER einzuhalten und umzusetzen.
Der vorliegende Kooperationsvertrag regelt als öffentlich-rechtliche Vereinbarung die interkommunale Zusammenarbeit zur Umsetzung der „GrimmSteig - Neustrukturierung und Erweiterung“. Hierüber werden wir im nächsten Tagesordnungspunkt beraten und beschließen.
Die beiliegende Neufassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Städte und Gemeinden Fuldabrück, Helsa, Hessisch Lichtenau, Kaufungen, Lohfelden, Nieste, Niestetal, Söhrewald, des Gutsbezirks Kaufunger Wald sowie des Landkreises Kassel in der Touristische Arbeitsgemeinschaft (TAG) GrimmSteig Erlebnis-Region, beinhaltet zum einen die Aufnahme der Stadt Großalmerode und regelt zum anderen die Zusammenarbeit der TAG-Mitglieder in einem gemeinsamen Beirat.
Darüber hinaus ist eine Änderung zur Kündigung der Mitgliedschaft enthalten. Diese regelt neu, dass eine Beendigung der Mitgliedschaft künftig nur bis zum 31.12. jeden Jahres mit Wirkung zum Ablauf des folgenden Jahres möglich ist.
Für alle Kommunen gilt der bisher festgelegte jährliche Beitrag von 4.500,00 € gleichermaßen weiter, mit Ausnahme des Landkreises Kassel. Dieser ist beitragsfreies Mitglied, da er bereits einen deutlich höheren Beitrag als Zuwendung für die Naturparke leistet, in unserem Fall an den Geo-Naturpark Frau Holle Land.“
Die Ausschüsse Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Umwelt (WVBU) und der Hafas empfehlen jew. einstimmig die Zustimmung.
Für die CDU-Fraktion nimmt T. Kammerer folgendermaßen Stellung: „Die Erweiterung der Touristischen-Arbeitsgemeinschaft (TAG) GrimmSteig Erlebnis Region um die Stadt Großalmerode, mit der dadurch verbundenen Ausweitung des Streckennetzes um den Bilstein ist nicht nur eine Bereicherung der Wanderregion, sondern gibt auch den Besuchern zusätzliche Möglichkeiten die Schönheit und Vielfalt des Kaufunger Waldes zu entdecken.
Die GrimmSteig Erlebnis Region bietet schon heute abwechslungsreiche Wanderwege, die ideale Voraussetzungen für Wanderer aller Erfahrungsstufen bietet. Jedoch könnte die in Großalmerode ansässige Schmelztiegelherstellung eine zusätzliche lokale Sehenswürdigkeit in der TAG werden.
Langfristig erhoffen wir, mit der Stärkung der TAG auch positive touristische Effekt für die Gemeinde Nieste! Die CDU-Fraktion wird deshalb der Erweiterung zustimmen.“
K. Oeste (SPD) schließt sich dem Gesagten an. Die ausführlichen Diskussionen in den Ausschüssen wären sehr aufschlussreich gewesen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, der Neufassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Städte und Gemeinden Fuldabrück, Helsa, Hessisch Lichtenau, Kaufungen, Lohfelden, Nieste, Niestetal, Söhrewald, des Gutsbezirks Kaufunger Wald sowie des Landkreises Kassel in der Touristische Arbeitsgemeinschaft (TAG) zur Aufnahme der Stadt Großalmerode und insbesondere den Regelungen zur Kündigung der Mitgliedschaft wie auch der Regelung zum gemeinsamen Beirat zuzustimmen.
Die Neufassung soll mit Wirkung zum 1.1.2025 in Kraft treten.
Beratungsergebnis:
| Ja | 11 |
| Nein | 0 |
| Enthaltungen | 0 |
| 5. | Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit zur Umsetzung der GrimmSteig-Neustrukturierung. | LP 2021 - VL228 |
Die Vorlage ergänzend äußert sich der Bürgermeister: „Wie bereits angekündigt, kommen wir nun zur eigentlichen Erweiterung des GrimmSteigs auf insgesamt etwas über 107 km, sowie um die Zuwegungen zum GrimmSteig von den Gemeinden Fuldabrück und Niestetal.
Bereits umgesetzt wurde eine Zuwegung von der Gemeinde Lohfelden.
Die Neustrukturierung soll als Kooperationsprojekt zweier LEADER Regionen, nämlich Kassel Land und Werra-Meißner mit 80 % der Nettokosten gefördert werden.
Damit dies entsprechend abgewickelt werden kann, ist die Kooperationsvereinbarung notwendig.
Die Umgestaltung und Erneuerung des GrimmSteigs wird inkl. der Zuwegungen Niestetal und Fuldabrück bedeutet kostenmäßig für den Hauptweg plus Anbindung Fuldabrück und Niestetal:
| Gesamt Netto | 165.743,00 € |
| USt 7% | 11.602,01 € |
| Gesamt Brutto | 177.345,01 € |
| Förderung (80% von Netto) | 132.594,40 € |
| demnach Eigenkosten insgesamt | 44.750,61 € |
| Förderung: Anteil pro Gemeinde (1/10) | 13.259,44 € |
| Eigenkosten: Anteil pro Gemeinde (1/10) | 4.475,06 € |
In der letzten TAG-Sitzung haben sich die Mitgliedskommunen darauf geeinigt, ihren Parlamenten vorzuschlagen, in den Haushalt 2025 je 5.000,00 € einzustellen. Ich bitte daher um entsprechende Beschlussfassung.“
M. Kilian (SPD) äußert seine Freude darüber, dass endlich auch der Bilstein und Großalmerode „grimmsteigmäßig“ integriert werden. Damit werde eine große Lücke im Wandererlebnis in der Region geschlossen. Seine Fraktion werde gerne der Vorlage zustimmen.
T. Kammerer erläutert: „Wie schon angesprochen sehen wir der Erweiterung positiv entgegen, eine geringe Anschubfinanzierung ist nötig. Mittelfristig wäre es schön, wenn wir durch die Erweiterung den Zuschuss an die GrimmSteig Erlebnis Region reduzieren könnten! Die CDU-Fraktion wird der Erweiterung zustimmen.“
Der Bürgermeister fügt hinzu, dass das Ziel nicht nur die Weiterentwicklung des Grimmsteiges sei, sondern auch das Umfeld besser eingeschlossen werden soll: So werde insgesamt die Erlebnisregion Grimmsteig weiterentwickelt. Der Beitritt des Gutsbezirks Kaufunger Wald schließe ebenfalls eine große Lücke in der Organisation.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit zur Umsetzung der GrimmSteig-Neustrukturierung in der vorliegenden Form zuzustimmen.
Des Weiteren beschließt die Gemeindevertretung, die erforderlichen Mittel zur Durchführung dieser Maßnahme, unter Berücksichtigung der zu erwartenden Fördermittel (siehe Anlage zur Vereinbarung), in Höhe von 5.000 Euro für das Jahr 2025 bereitzustellen (Verpflichtungsermächtigung).
Beratungsergebnis:
| Ja | 11 |
| Nein | 0 |
| Enthaltungen | 0 |
| 6. | Beitritt der Gemeinde Nieste in die Solidargemeinschaft Abwasser des Wasserverbandes Peine und die Solidargemeinschaft Trinkwasser des Wasserzweckverbandes Peine | LP 2021 - VL229 |
Der Bürgermeister schildert den Vorgang und die Vertragsgestaltung:
„Veranlassung
Die Gemeinde Nieste hat dem Wasserverband Peine die Aufgabe der Abwasserentsorgung zum 01.07.2014 und die Aufgabe der Trinkwasserversorgung zum 01.01.2021 übertragen. Die Übertragung umfasst die vollständige hoheitliche Aufgabe der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung einschließlich der Satzungshoheit. Die Rahmenbedingungen der Aufgabenübertragung sind in dem Vertrag über die Übernahme der Abwasserentsorgung zwischen der Gemeinde Nieste und dem Wasserverband Peine vom 26.06.2014 und dem Vertrag über die Übernahme der Trinkwasserversorgung zwischen der Gemeinde Nieste und dem Wasserverband Peine und Wasserzweckverband Peine vom 29.01.2021 vereinbart worden. Diese Verträge sollen aus Anlass der Integration der Kostenrechnenden Einrichtungen Trinkwasser Nieste in die Solidargemeinschaft Trinkwasser und Abwasser Nieste in die Solidargemeinschaft Abwasser des Wasserverband Peine, geändert werden.
Sachstand
Die Gemeinde Nieste hat am 23.05.2024 einen Antrag auf Aufnahme in die Solidargemeinschaften Trink- und Abwasser gestellt. Die Verhandlungen mit den 10 Mitgliedern der Solidargemeinschaft Abwasser über die beantragte Erweiterung durch die Aufnahme der Gemeinde Nieste sind abgeschlossen. Dem Aufnahmeantrag wurde sowohl seitens der Mitglieder der Solidargemeinschaft Abwasser als auch im Vorstand des Wasserverbands Peine stattgegeben. Der Vorstand des Wasserzweckverbandes Peine hat der Aufnahme in die Solidargemeinschaft Trinkwasser ebenfalls zugestimmt. Die Aufnahme der Gemeinde Nieste in beide Solidargemeinschaften wird zum 01.01.2025 erfolgen. Ab dem Jahr 2025 gelten in der Gemeinde die einheitlichen Gebühren und Beitragsregelungen der Solidargemeinschaften Trink- und Abwasser.
Im Zuge der Aufnahme in die Solidargemeinschaft verpflichtet sich die Gemeinde Nieste unter anderem:
| • | Auf das Recht der Rückübertragung der Aufgabe bis zum 13.12.2034 zu verzichten. |
| • | Aufgabe der eigenständigen kostenrechnenden Einrichtung. |
| • | Die Einrichtung einer eigenen Kostenrechnenden Einrichtung nicht vor Ablauf von 10 Jahren zu beantragen. |
| • | Einen Ausgleichsbetrag für die Aufnahme in die Solidargemeinschaft Abwasser in Höhe von insgesamt 121.763€ zu Gunsten der Abwassergebühren zu erbringen. |
| • | Einen Ausgleichsbetrag für die Aufnahme in die Solidargemeinschaft Trinkwasser in Höhe von insgesamt 372.613 € zu Gunsten der Trinkwassergebühren zu erbringen. |
| • | Entfall der verpflichtenden Teilnahme des WVP zur Erörterung von Themen der Wasserversorgung und Abwasserthemen in der Gemeindeverwaltung. |
Die Einzelheiten werden in dem „Vertrag über den Beitritt zur Solidargemeinschaft zur Abwasserbeseitigung im Wasserverband Peine“ und dem Änderungsvertrag über die Übernahme der Trinkwasserversorgung geregelt.
Die Ausgleichsbeträge werden mittels Übertragung von Eigenkapital aus der wirtschaftlichen Betätigung Trinkwasser und Resten aus der Abwasserwirtschaft übertragen. D.h. der Wasserverband Peine wird uns jeweils zum 1.3.2025 und 1.3.2026 einen Bescheid über jeweils 50 % des Ausgleichsbetrages senden und wir werden dann jeweils einen Antrag auf Ausgleich der Transferleistung durch Reduzierung des Eigenkapitals in gleicher Höhe stellen. Damit fließen keine Geldleistungen von der Gemeinde, sondern es erfolgt quasi eine interne Verrechnung im Wasserverband Peine.
Welche tatsächliche Auswirkung der Beitritt in die Solidargemeinschaft auf die Trink- und Abwassergebühren haben wird, wird in der Verbandsversammlung am 6.12.2024 beschlossen. Es zeichnet sich allerdings ab, dass die Wassergebühren deutlich sinken werden, die Abwassergebühren zwar steigen, die Kurve allerdings flacher ausfallen wird, als wenn es bei einem eigenen Abrechnungskreis für Nieste der Fall wäre.
Dies würde voraussichtlich bedeuten, inkl. wahrscheinlicher Preissteigerungen:
Es muss an dieser Stelle auch noch einmal klar gesagt werden, dass der Beitritt in die Solidargemeinschaft auf Langfristigkeit ausgelegt ist. In einer großen Gemeinschaft verteilen sich die Kosten einfach anders als in unserer kleinen Einheit von 850 Haushalten und etwa rund 2.100 Einwohnern.
Zukünftig sind wir eine Solidargemeinschaft im Bereich Trinkwasser mit 199.000 Einwohnern (existiert seit den 50er Jahren) und im
Bereich Abwasser mit 123.000 Einwohnern (existiert seit rund 10 Jahren).
Deshalb sehen die Verträge auch einen Verbleib in den Solidargemeinschaften bis Ende 2034 vor.
Bis letzte Woche gab es noch einen Vorbehalt des niedersächsischen Innenministeriums, ob niedersächsisches Wasser- und Abwasserrecht auch in einer hessischen Kommune Anwendung finden darf. Insbesondere ging es bei der Frage um die Rechtsauslegung eines Staatsvertrages zwischen Niedersachsen und Hessen vom 11.02.1975.
Am 14.11. erhielten wir die Nachricht, dass die Bedenken ausgeräumt sind und es sowohl von den beiden Umweltministerien in Hessen und Niedersachsen als auch von beiden Innenministerien keinerlei Bedenken für den Beitritt einer hessischen Kommune in die beiden Solidargemeinschaften gibt.“
Der WVBU und auch der Hafas haben nach jew. intensiver Debatte eine Zustimmungsempfehlung ausgesprochen. Der Hafas mit der Ergänzung, es möge festgehalten werden, dass die Ausgleichzahlungen durch Kapitalverrechnung erfolgen sollen.
Für die CDU-Fraktion nimmt H.-J. Kruß Stellung: „Wahrscheinlich besteht bei einigen Gemeindevertretern Verwunderung darüber, dass sich die Beschlussvorlage zu diesem Tagesordnungspunkt in den letzten Tagen mehrfach geändert hat. Insofern sind ein paar Erläuterungen angebracht:
Ich denke, es besteht bei allen Parteien ein Konsens darüber, dass auf Dauer kein Weg an den Solidargemeinschaften für Wasser und Abwasser vorbeiführt. Für uns als kleine eigenständige Gemeinde wird es nicht mehr leistbar sein diese Aufgaben in Eigenregie wahrzunehmen. Auch die Mitgliedschaft im Wasserverband bzw. Wasserzweckverband Peine wird bei einem eigenständigen Abrechnungskreis für Nieste und bei den zu erwartenden Investitionen in die Infrastruktur sowie den in absehbarer Zukunft steigenden Anforderungen an die Abwasserklärung zu erheblichen Kostensteigerungen führen. Insofern ist der Beitritt zu den beiden Solidargemeinschaften der richtige Weg um diese Kosten auf eine breitere Basis zu verteilen und somit die zu erwartenden Kostensteigerungen für Nieste im erträglichen Rahmen zu halten.
Allerdings haben wir von der CDU-Fraktion in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses eine Änderung in den vorliegenden Vertragsentwürfen der Solidargemeinschaft Abwasser und Trinkwasser gefordert, da wir in den derzeitigen Formulierungen ein juristisches Risiko für einen tatsächlichen Geldfluss sehen. Einen solchen Geldfluss wollten wir als Gemeinde aber unbedingt vermeiden. Es ist vorgesehen, die Ausgleichsbeträge für den Eintritt in die beiden Solidargemeinschaften nicht als Zahlung, sondern durch Einbringung des Eigenkapitals bei der Übertragung der Anlagen zu erbringen. Nach Aussagen des Bürgermeisters besteht darin auch Konsens mit dem Wasserverband Peine. In den aktuellen Formulierungen der jeweiligen Paragraphen "4 Ausgleichszahlungen" der Verträge sind jedoch konkrete Zahlungsbeträge und Fälligkeitsdaten genannt, ohne das ein Hinweis auf die vorgesehene Begleichungsform der Zahlung enthalten ist. Dies bedeutet, dass im Falle von Streitigkeiten oder Verzögerungen bei der Feststellung des Anlagenwertes und damit auch der Eigenkapitalhöhe möglicherweise tatsächliche Zahlungen erforderlich werden könnten. Diese würde für die Gemeinde eine entsprechende Zwischenfinanzierung dieser Beträge mit den dafür erforderlichen Kosten bedeuten. Insofern sollen die Verhandlungsführer der Gemeinde von der Gemeindevertretung beauftragt werden, den § 4 so zu ergänzen, dass die Begleichung der Ausgleichszahlungen durch die jeweils termingerechte Verrechnung mit dem eingebrachten Eigenkapital erfolgt.“
Darauf erwidert der Bürgermeister, dass unmittelbare Änderungen am Vertrag nicht möglich seien, da für beide Beitrittsgemeinden der Text identisch sei und so auch von den jeweiligen Gemeinschaften beschlossen wurden. Er verweist nochmals auf die schriftliche Bestätigung des Wasserverbandes, dass die Ausgleichsleistungen auf die geforderte Weise beglichen werden können. Dazu bedürfe es lediglich eines Antrages der Gemeinde, nachdem die Bescheide des WVP (zum 1.3.25 und 1.3.26) ergangen wären.
K. Oeste (SPD) ergänzt, es sei sehr erleichternd für alle Bürgerinnen und Bürger in Nieste, dass nunmehr die Aufnahme in die Solidargemeinschaften stattfinden könne. Somit würden die Wasser- und Abwasserkosten in Nieste in überschaubaren Rahmen bleiben und nicht unermesslich ansteigen. Insgesamt eine absolut sinnvolle Entscheidung, der die SPD-Fraktion uneingeschränkt zustimmen werde.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, den Bürgermeister und den 1. Beigeordnete zu ermächtigen, den Vertrag über den Beitritt zur Solidargemeinschaft zur Abwasserbeseitigung im Wasserverband Peine zu unterzeichnen.
Der Bürgermeister und der 1. Beigeordnete werden ebenfalls ermächtigt, die Änderung des Vertrags über die Übernahme der Trinkwasserversorgung vom 29.01.2021 zu unterzeichnen.
Der Bürgermeister wird aufgefordert, eine Vereinbarung zu treffen, so dass die Ausgleichszahlungen mittels einer Eigenkapitalverrechnung geleistet werden können.
Beratungsergebnis:
| Ja | 11 |
| Nein | 0 |
| Enthaltungen | 0 |
| 7. | Information über das Ergebnis des Zensus auf den 15.05.2022 für die Gemeinde Nieste | MI-10/2024 |
Der Bürgermeister zitiert zusätzlich zur schriftlichen Information aus Anmerkungen des HSGB zum Zensus:
„Die Zensuszahlen stehen in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit den Zahlen des Einwohnermelderegisters. Es handelt sich ausschließlich um statistisch ermittelte Werte. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in der Vergangenheit eine Vollerhebung der Bevölkerung anhand der bestehenden Register verboten. Das als Alternative hierzu durch den Gesetzgeber festgelegte Zensusverfahren, das auch bei der aktuellen Erhebung Anwendung gefunden hat, wurde hingegen vom Bundesverfassungsgericht höchstrichterlich bestätigt.
Hieraus folgt, dass Rechtsbehelfe oder Rechtsmittel gegen die Zensusbescheide mit äußerst geringen Erfolgsaussichten zu bewerten sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob und in welchem Ausmaß die Zensus-Zahlen von den Zahlen des Melderegisters abweichen. Für einen erfolgreichen Klageweg müssten nach Auffassung der Geschäftsstelle dem Statischen Landesamt methodische Fehler bei der Statistik nachgewiesen werden. Dies dürfte jedoch nur schwer bis gar nicht gelingen.
Derzeit lässt sich ferner nicht valide abschätzen, wie hoch die zensusbedingten Einnahmeverluste der jeweiligen Kommune im Einzelfall ausfallen, da zum einen der Kommunale Finanzausgleich evaluiert wird und ab 2026 systembedingte Veränderungen aller Voraussicht nach eintreten werden und zum anderen ein Großteil der hessischen Kommunen Einwohner verloren hat und sich dies innerhalb des Systems insgesamt dämpfend auf die Umverteilung auswirkt.
Abschließend weist die Geschäftsstelle darauf hin, dass die Zensus-Bescheide eine unzutreffende Rechtsbehelfsbelehrung enthalten. Nach den der Geschäftsstelle bekanntgewordenen Bescheiden soll der Widerspruch der statthafte Rechtsbehelf sein. Nach § 10 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Zensusgesetz 2022 findet jedoch ein Vorverfahren nach § 68 VwGO nicht statt. Damit ist das korrekte Rechtsmittel die Klage zum Verwaltungsgericht. Auf Grund der unzutreffenden Rechtsbehelfsbelehrung greift mithin die Jahresfrist nach § 58 Abs. 2 VwGO ab Zugang des Bescheides.“
Der Bürgermeister ergänzt, dass Veränderungen in der Grundsteuer dann im neuen Finanzausgleichsgesetz (FAG) für die ländlichen Gemeinden zu deutlichen Nachteilen führen könnten, da – zumindest auch schon bisher – kreisfreie Städte bessergestellt seien.
H.-J. Kruß (CDU) führt dazu aus: „Da ich als Gemeindevertreter sehr daran interessiert bin, warum die Einwohnerzahl in Nieste gesunken ist, habe ich mir den Bescheid zum Zensus genauer durchgelesen. Trotz einer soliden Statistikausbildung habe ich mir die Erläuterungen zur Systematik des Zensus mehrfach durchlesen müssen, um sie zu verstehen. Nach genauer Betrachtung ergeben die Erläuterungen zum Zensus keine Ansatzpunkte für methodische Fehler. Insofern ist von einer Klage gegen das Ergebnis abzuraten.
Leider ergaben sich aus den Erläuterungen aber auch keine Hinweise warum die Einwohnerzahl in Nieste gesunken ist. Es wurde auf eine Anlage verwiesen, die aber in den uns zur Verfügung gestellten Informationen nicht enthalten war. Dankenswerterweise habe ich diese Anlage am Dienstagabend von Herrn Mohr erhalten und konnte mich etwas näher mit der Thematik befassen.
Ich will an dieser Stelle nicht die Frage stellen, was das Erstellen dieser Anlage für alle Gemeinden in Deutschland gekostet haben wird.
Nach der Auswertung der Anlage ist klar, dass der Hauptanteil des Einwohnerschwundes aus der statistischen Hochrechnung des Stichprobenergebnisses des Zensus auf die Grundgesamtheit entsteht. In den in Nieste vorgenommen Stichproben müssen daher sehr häufig tatsächlich Personen nicht an den Meldeadressen vorhanden gewesen sein. Aus der Hochrechnung des Stichprobenergebnisses auf die Grundgesamtheit ergab dies einen Verlust von 172 Personen. Diese Zahl konnte durch die Hochrechnung der in den Stichproben ermittelten zusätzlichen Personen nicht im Geringsten ausgeglichen werden. Da in den Unterlagen nicht angegeben ist, wie viele Stichproben in Nieste durchgeführt wurden, kann ich leider keine Rückschlüsse darauf ziehen, wie viele tatsächliche Übererfassungen vorhanden waren. Es wäre aber interessant zu wissen, ob aus den tatsächlich durchgeführten Stichproben eine Rückmeldung zur Korrektur des Melderegisters an die Gemeinde erfolgt ist.
Der Vollständigkeit halber lassen Sie mich noch kurz zwei Anmerkungen zum Schluss machen:
| 1. | Wir konnten im Haupt- und Finanzausschuss nicht klären, wie der korrekte Plural von Zensus ist. Hiermit sei mitgeteilt: Es ist "Zensus". |
| 2. | Für Herrn Mohr: Bei den Zahlen unter den Positionen 18a und 18b handelt es sich um die Berechnung der Werte für die Aussagewahrscheinlichkeit und nicht um die Berechnung der Fehlergrenzen. Da diese Werte aus dem Zensus-Ergebnis (1948 Einwohner) und einer Standardverteilung errechnet werden, muss das Zensus-Ergebnis dem Mittelwert dieser beiden Werte entsprechen.“ |
Gemäß Auskunft des Landkreises soll der Zensusbeauftragte angesprochen werden, wie genau die Stichprobenbefragungen ausgesehen haben bzw. die Nachbefragungen, ergänzt der Bürgermeister. Laut dem aktuellen Stand des Melderegisters sei das Ergebnis für Nieste aber nicht nachvollziehbar.
Der Gemeindevertretervorsitzende stellt die Frage, warum man sich nicht auf die Gemeinden verlässt. Zumal die Erhebung mitten in der Coronapandemie-Hochphase stattgefunden hat, woraus sich erhebliche Ungenauigkeiten ablesen ließen.
Die Gemeindevertretung nimmt den Bericht zur Kenntnis.
| 8. | Anfragen/ Mitteilungen |
-K. Kammerer (CDU) stellt die Frage nach der Beseitigung der Gefahrenstelle am NVZ, die durch die Entfernung der Sparkassensteele entstanden ist. Der Bürgermeister sagt zu, dass sich der Bauhof dessen annehmen werde.
-Die zweite Frage (K. Kammerer) betrifft die ehemaligen Räumlichkeiten der Sparkasse, ob es neue Mieter gäbe. Diese gäbe es bisher nicht, räumt der Bürgermeister ein. Die Sparkasse wird bis zum Ende der Mietvertragsdauer, 2027, den Vertrag erfüllen. Trotzdem gibt es weiterhin Versuche neue Interessierte zu finden, dazu würden entsprechende Gespräche geführt.
Der Bürgermeister machte folgende Mitteilungen:
-Bürgerbefragung:
Bürgerbefragung Meinungsmonitor, Stand nach zwei Wochen 278 (16 % der für die Befragung in Frage kommenden Bürgerinnen und Bürger) Teilnehmer*innen. Befragung läuft noch bis zum 13.12.2024 online, Link auf der Startseite von Nieste.de
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-L3237:
Hier läuft aktuell das Ausschreibungsverfahren.
Die Zuschlagserteilung soll bis spätestens Mitte Januar 2025 erfolgen. Der Baubeginn soll weiterhin, je nach Wetterlage, im März/April stattfinden.
-Korruptionsprävention:
Hinsichtlich der Thematik zur Korruptionsprävention wird es eine schriftliche Belehrung der Mitarbeitenden zur Korruptionsrichtlinie des Landes Hessen geben sowie einen Hinweis darüber, wo man diese nachlesen kann und dass jeder Mitarbeitende verpflichtet ist, diese einzuhalten und sich regelmäßig über etwaige Änderungen der Richtlinie zu informieren.
Hinsichtlich des Hinweisgeberschutzgesetzes wird die Gemeinde keine Meldestelle einrichten, da Nieste als Kommune mit weniger als 10.000 Einwohnern und weniger als 50 Mitarbeitenden dazu nicht verpflichtet ist.
- In der Dorfentwicklung sind mittlerweile drei Projekte gestartet:
| - | Machbarkeit Nutzung DGH |
| - | Machbarkeit Mehrzwecknutzung KITA |
| - | Planung inklusiver Barfußpfad mit Wassertretstelle |
Außerdem gibt es nächste Woche einen Bilanzierungstermin zur Dorfentwicklung, in dem festgehalten/überprüft wird, was bisher geleistet wurde, wie sieht die Zukunft aus u.ä. Außerdem wird es Terminierungen der weiteren Projekte geben.
- Feuerwehrhaus, Machbarkeitsstudie:
Ein erster Termin mit dem Planungsbüro hat bereits stattgefunden, in dem erste Ideen vorgestellt und intensiv diskutiert wurden. Darauf aufbauend wird es im Dezember einen Folgetermin geben, um in die konkretere Planung einzusteigen, ggf. erste Ergebnisse vorzustellen. Über den weiteren Fortgang wird zeitnah informiert.
| gez. Oliver Pick | gez. Thomas Mohr |