wir alle freuen uns im Winter auf Schnee und winterliche Landschaften. Schneefall bedeutet aber auch, mögliche Unfallgefahren vor dem eigenen Grundstück zu vermeiden.
Wie das geschieht, ist in unserer Straßenreinigungssatzung geregelt, die Sie im Internet unter
https://www.nieste.de/rathaus-politik/ortsrecht
finden.
| • | Eigentümer und Besitzer von bebauten und unbebauten Grundstücken, die an einen Gehweg / Straße angrenzen, sind zum Winterdienst verpflichtet |
| • | Gehwege sind bei Schneefall in einer angemessenen Breite zu räumen |
| • | bei Straßen ohne Gehweg ist ein 1,5 m breiter Streifen zu räumen |
| • | bei einseitigem Gehweg richtet sich die Räumpflicht nach der Jahreszahl |
| • | bei gerader Jahreszahl (z. B. 2024) räumt der auf der Gehwegseite befindliche Eigentümer oder Besitzer |
| • | bei ungerader Jahreszahl (z. B. 2023) räumt der auf der gegenüberliegenden Seite des Gehweges befindliche Eigentümer oder Besitzer |
| • | bei Schnee- und Eisglätte haben die Eigentümer oder Besitzer die Gehwege so zu bestreuen, dass keine Gefahr nach allgemeiner Erfahrung für die Fußgänger ausgeht. |
Die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger steht an erster Stelle. Helfen Sie mit, damit keine Unfälle passieren und Sie und ihre Mitmenschen sicher und unverletzt durch den Winter kommen.